Die Kfz-Steuer – Definition und Berechnung 2024
Von Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 15.05.2017- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024Die Kfz-Steuer in Deutschland basiert auf Faktoren wie Fahrzeugtyp, Kraftstoffverbrauch, CO2-Ausstoß, Hubraum und Erstzulassungsdatum. Besondere Beachtung findet die Besteuerung von Elektrofahrzeugen, die zur Förderung der Elektromobilität zeitweise von der Steuer befreit sind. Auch der Spitzenverbrauch bei leistungsstarken Motoren ist relevant für die Steuerhöhe. Der Artikel beleuchtet die komplexen Regelungen, um ein besseres Verständnis für die Steuerberechnung zu ermöglichen.
Für Autofahrer gehört sie einfach zum mobilen Alltag dazu: die Kfz-Steuer. Viele Menschen, die sogar zunächst nur erwägen, ein Auto zu kaufen, vergleichen schon im Vorfeld die Höhe der Steuer, die mit Hinblick auf die verschiedenen Modelle anfallen würde. Je nach Fabrikat und Hubraum lässt sich hier teilweise viel Geld sparen. Fakt ist: auf alle inländischen Fahrzeuge und ausländische Fahrzeuge, die sich im Inland befinden, muss die Kfz Steuer gezahlt werden. Doch wie wird deren Höhe eigentlich berechnet und wie kann die Steuer im Rahmen der Steuererklärung angegeben werden?
Wer muss eine Kfz-Steuer bezahlen?
Jeder PKW, der im Inland zugelassen bzw. betrieben wird, ist automatisch Kfz-Steuer pflichtig. Als Auto bzw. Fahrzeug gilt hier jedes Modell, das mit der Hilfe eines Motors betrieben und nicht konstant auf einer Schiene geführt wird. Zudem muss selbstverständlich eine Betriebsgenehmigung für deutsche Straßen vorliegen.
Die anfallende Kfz-Steuer muss vom jeweiligen Halter gezahlt werden. Auf dem Steuerformular selbst ist es jedoch auch möglich, auch andere Zahlungspflichtige zu bestimmen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Eltern einer Fahrerin/ eines Fahrers Halter des Fahrzeuges sind, der Nachwuchs allerdings das Auto hauptsächlich nutzt.
Somit sind:
- inländische Fahrzeuge
- ausländische Fahrzeuge, die im Inland zugelassen sind
- Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen (sofern es sich nicht um eine angemeldete Prüffahrt handelt)
steuerpflichtig. Parallel dazu wird auch das widerrechtliche Verwenden von Fahrzeugen besteuert.
Wie wird die Kfz-Steuer berechnet?
Die Höhe der Kfz-Steuer wird nach § 8 KraftStG berechnet. Hieraus ergibt sich, dass mit Hinblick auf Krafträder und Pkws:
- Kraftstoffart: Diesel- und Benzinmotoren werden unterschiedlich besteuert.
- Hubraum: Je größer der Hubraum, desto höher die Steuer.
- CO2-Emissionen: Fahrzeuge mit niedrigeren Emissionen werden geringer besteuert.
- Erstzulassung: Für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 erstmalig zugelassen wurden, gilt eine andere Berechnungsmethode, die stärker auf CO2-Emissionen basiert.
Ausschlaggebend sind. Für Wohnmobile ist für die Höhe der Kfz-Steuer die zulässige Gesamtmasse (mit Bezugnahme auf die Schadstoffemission) von Belang. Alle übrigen Fahrzeuge, die zum Beispiel mit Wankel- oder Elektromotor betrieben werden, Anhänger usw. werden mit Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht bewertet. Sollte dieses die Grenze von 3.500 Kilogramm überschreiten, werden auch Schadstoff- und Geräuschemissionen für die Berechnung der Kfz-Steuer wichtig.
Die zuständigen Zulassungsbehörden spielen für die Einstufung eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor in die jeweiligen Emissionsklassen eine tragende Rolle.
Beispielrechnung für ein Benzinfahrzeug:
Nehmen wir an, Sie haben ein Benzinfahrzeug mit einem Hubraum von 1800 ccm und einem CO2-Ausstoß von 150 g/km, mit einer Erstzulassung nach dem 1. Juli 2009.
- Grundbetrag nach Hubraum: 2 Euro pro angefangene 100 ccm.
- CO2-basierte Steuer: Für jedes g/km CO2 über 95 g/km fallen zusätzliche Kosten an.
Berechnung
Demnach würde ein Kfz Steuer Rechner folgendes berechnen:
- Hubraumsteuer: 1800 ccm100×2 Euro=36 Euro1001800 ccm×2 Euro=36 Euro
- CO2-Steuer: (150−95) g/km×2 Euro/g/km=110 Euro(150−95) g/km×2 Euro/g/km=110 Euro
Die jährliche Kfz-Steuer würde in diesem Fall 146 Euro betragen.
Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Darstellung ist und die tatsächliche Steuer je nach spezifischen Details Ihres Fahrzeugs variieren kann. Für eine schnelle und genaue Berechnung der Kfz-Steuer können Sie den Online-Rechner auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen nutzen, der die Steuer in nur wenigen Schritten ermittelt.
Wer zieht die Pkw-Steuer ein?
Seit dem 01.07.2009 hat sich hier eine weitreichende Veränderung ergeben. Seit diesem Tag sind nicht mehr die Länder, sondern der Bund für die Kfz-Steuer zuständig. Der komplette Übergang erfolgte am 01.07.2014 auf den Zoll. Für den Fahrzeughalter bedeutet dies, dass nur noch die Hauptzollämter als Ansprechpartner fungieren. Die Finanzämter sind hier somit nicht mehr zuständig.
Wo gebe ich die Kraftfahrzeugsteuer in meiner Steuererklärung an?
Generell gilt, dass Sie Ihre Beiträge, die Sie im Rahmen der Kfz Steuer zahlen, auch in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, allerdings nur dann, wenn Sie das jeweilige Auto zur Ausübung Ihres Berufes nutzen. Alles andere wird seitens des Finanzamtes unter »Privatvergnügen« abgelegt.
Oder anders: die Kosten, die im Rahmen der privaten Nutzung anfallen, sind nicht unbedingt notwendig. Wenn Sie ein Auto demzufolge ausschließlich privat nutzen, ist es Ihre vollkommen eigene Entscheidung, ob Sie eines kaufen oder eben nicht. Im letzteren Falle würden die Steuern ohnehin entfallen.
Falls Sie Ihr Auto hingegen sowohl privat als auch gewerblich nutzen, handelt es sich -laut Finanzamt- um eine gemischte Aufwendung. Damit sind die Kfz-Steuern nicht komplett, jedoch anteilig absetzbar.
Alle, die Ihr Fahrzeug gewerblich nutzen, tragen die Steuer in der Spalte der Werbungskosten ein.
Gibt es bei verschiedenen Fahrzeugtypen Besonderheiten?
Die Besonderheiten mit Hinblick auf die Berechnung der Kfz Steuer wurden bereits in Punkt 2 angerissen. Verallgemeinernd kann jedoch festgehalten werden, dass besondere Berechnungsgrundlagen für:
Ältere Autos (Oldtimer):
Fahrzeuge, die als historische Fahrzeuge anerkannt sind (mit einem H-Kennzeichen), unterliegen einer pauschalen Kfz-Steuer von 191,73 Euro pro Jahr.
Für die Anerkennung als historisches Fahrzeug muss das Auto mindestens 30 Jahre alt sein und bestimmte Zustandskriterien erfüllen.
Motorräder:
- Die Steuer für Motorräder wird nach Hubraum berechnet.
- Der aktuelle Steuersatz liegt bei 1,84 Euro pro angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum.
PKW mit Drehkolben-/Wankelmotor:
- Bei Fahrzeugen mit Wankelmotor wird der Steuersatz auf Basis eines berechneten effektiven Hubraums ermittelt.
- Der effektive Hubraum wird durch Multiplikation des Kammervolumens mit der Anzahl der Kammern ermittelt.
- Der Steuersatz für Benzinmotoren (inklusive Wankelmotoren) beträgt 2 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, zuzüglich einer CO2-Komponente für Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden.
Kfz-Steuer für Anhänger:
Die Berechnung der Kfz-Steuer für Anhänger basiert auf deren zulässigem Gesamtgewicht. Für jede angefangene 200-Kilogramm-Einheit fallen 7,46 Euro an Steuern an. Dabei wird jedoch eine Obergrenze von 373 Euro nicht überschritten. Es ist zu beachten, dass ausschließlich Anhänger, die zulassungspflichtig sind, dieser Steuer unterliegen.
Wohnmobile:
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile in Deutschland wird anhand des zulässigen Gesamtgewichts und der CO2-Emissionen berechnet. Für jedes angefangene 200 Kilogramm des Gesamtgewichts wird eine bestimmte Steuer erhoben, und bei neueren Modellen beeinflussen zusätzlich die CO2-Emissionen die Steuerhöhe.
Weitere Besonderheiten ergeben sich auch dann, wenn Sie bei einem Ottomotor einen Kaltlaufregler einbauen oder den Katalysator austauschen. Durch ein solches Vorgehen kann die Kfz Steuer gegebenenfalls gesenkt werden.
Übersicht der Steuervergünstigungen
Welche Steuervergünstigungen gibt es?
Im Falle bestimmter Sachverhalte gewährt das Kraftfahrzeugsteuergesetz verschiedene Vergünstigungen im Rahmen der Kfz Steuer. Unterschieden wird hier zwischen Ermäßigungen und einer kompletten Befreiung von der Steuer.
Steuerbefreiung für Schwerbehinderte
Beispielsweise haben Schwerbehinderte die Möglichkeit, von einer Befreiung von der Kfz Steuer zu profitieren. Wichtig ist es in diesem Zusammenhang, dass der Schwerbehindertenausweis eines der Zeichen H, aG oder Bl aufzeigt.
Ermäßigungen für Schwerbehinderte ohne bestimmte Ausweiszeichen
Für den Fall, dass sich keines der Zeichen auf dem Ausweis des Halters befindet, kann dieser zumindest versuchen, eine Ermäßigung zu beantragen.
Steuerbefreiung für ausländische Pkw und Anhänger
Des Weiteren können auch ausländische Pkw (inklusive deren Anhänger) bis zu einem Zeitraum von einem Jahr steuerfrei in Deutschland betrieben werden. Nach dem besagten Jahr, entfällt die Steuerbefreiung jedoch wieder.
Steuervorteile für Elektrofahrzeuge
Auch die Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen kann sich in steuerlicher Hinsicht lohnen. Diese sind zunächst befristet komplett steuerbefreit, danach zu 50% ermäßigt. Als Elektrofahrzeuge gelten hier Fahrzeuge, die durch einen Elektromotor angetrieben werden.
Bestätigung der Steuervergünstigungen
Nach der Beantragung der Ermäßigung bzw. Befreiung erhalten Sie einen Bescheid, der die jeweilige Vergünstigung im Falle des Einverständnisses der zuständigen Stelle bestätigt.