Stundenlohnrechner 2024 - Einfache Berechnung des Stundenlohns

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 22.03.2022- zuletzt aktualisiert am 01.02.2024

Der Stundenlohnrechner gibt Aufschluss über das Gehalt pro Stunde. Zu den Eingabedaten gehören das monatliche Monatsgehalt, die wöchentlichen Arbeitsstunden und der Abrechnungszeitraum (z.B. Monat oder Jahr).  Bei einer Vergütung auf Stundenlohnbasis ist es ebenso wichtig auf den Mindestlohn zu achten.

Der Stundenlohnrechner führt in diesem Zusammenhang einen Vergleich des eigenen Stundenlohns zum Mindestlohn in Deutschland durch.

Stundenlohnrechner

Berechnungsgrundlagen - Wie kann ich den Stundenlohn berechnen?

Im Zusammenhang mit dem Stundenlohnrechner gibt es unterschiedliche Berechnungsvarianten. Da die wöchentlichen und monatlichen Stunden variieren, besteht die Möglichkeit, eine durchschnittliche monatliche Stundenzahl zu berechnen.

Die entsprechende Formel zur Berechnung lautet:

Wochenarbeitszeit x 4 x 13 / 12. Die Berechnung erfolgt für ein Quartal. Dabei werden 13 Wochen für ein Quartal zugrundegelegt.

Wer ein Monatsgehalt bezieht, kann den entsprechenden Stundenlohn berechnen.

Die Formel hierfür lautet: 3 x Monatsgehalt / 13 / Arbeitszeit pro Woche.

Umgekehrt kann anhand des Stundenlohns das Monatsgehalt berechnet werden.

Die Formel hierfür lautet: Stundenlohn x Wochenarbeitszeit x 13 / 3.

Der Stundenlohn lässt sich auch aus dem Jahresgehalt errechnen.

Dies erfolgt anhand der Formel: 3 x Jahresgehalt / 12 / 13 / Wochenarbeitszeit.

Tipp: Um zu sehen, was Netto vom Brutto bleibt, empfehlen wir unseren Brutto Netto Rechner!

In den Arbeitsverträgen der meisten Arbeitnehmer werden oft lediglich ein Bruttolohn und die Arbeitsstunden pro Woche ausgewiesen. Wie hoch der persönliche brutto Stundenlohn ist, ist für viele nicht ersichtlich. Viele Arbeitnehmer bekommen hingegen einen bestimmten Stundenlohn und möchten wissen wie hoch das monatliche oder jährliche Gehalt ist.

Die Vergütung auf Stundenlohnbasis kommt insbesondere bei Neben- oder Studentenjobs vor. Auch ist diese üblich in der Gastronomie oder im Handwerk. Insofern unterliegt das Gehalt pro Monat gewissen Schwankungen.

Anwendung Stundenlohnberechnung: Zuschläge zum Stundenlohn

Ein Stundenlohnrechner ist für alle interessant die auf Stundenlohnbasis arbeiten. Wer auf Stundenlohnbasis arbeitet, kann von seinem Arbeitgeber Zuschläge zur Sonntags-, Nacht- oder Feiertagsarbeit erhalten. Diese Zuschläge zum Stundenlohn sind in den meisten Fällen schriftlich festgehalten. Nachzuschläge stehen den Arbeitnehmern per Gesetz zu. Dabei sind gewissen Zuschläge steuer- und sozialversicherungsfrei. Die steuerrechtliche Regelung findet sich in §3b EStG.

So ist bei einer Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr 25 % des Grundlohns steuerfrei. Wird bei einer Nachtarbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr diese vor 0 Uhr aufgenommen, so sind 40% vom Grundlohn steuerfrei.

Bei einer Sonntagsarbeit zwischen 0 Uhr und 24 Uhr sind 50 % vom Lohn steuerfrei. Hierzu zählt auch die Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr an einem Montag.

Bei Feiertagsarbeit sind 125 % vom Grundlohn steuerfrei. Hierzu gehört die Feiertagsarbeit zwischen 0 Uhr bis 24 Uhr. Aber auch die Feiertagsarbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr am nachfolgenden Tag. Wer am 31.12. ab 14 Uhr arbeitet, bekommt 125 % des Grundlohns steuerfrei. Für Arbeiten am 24.12. ab 14 Uhr, am 25.12. und 26.12. sowie am 01.05. gibt es 150 % des Grundlohns steuerfrei. Zu beachten ist, dass die Steuerfreiheit bis zu einem Betrag von 50 Euro gilt. Bei der Sozialversicherung sind maximal 25 Euro beitragsfrei. Darüber hinausgehende Beträge sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Urlaubsabgeltung bei Stundenlohn

Auch bei einem Stundenlohngehalt stehen dem Arbeitnehmer Urlaubstage zu. Dies gilt unabhängig davon, dass die wöchentliche Arbeitszeit variiert. Um den Urlaubsanspruch berechnen zu können, muss die wöchentliche Arbeitszeit mit der Wochenarbeitszeit im Unternehmen verglichen werden. Um die Arbeitnehmer nicht zu benachteiligen, wird das gleiche Verhältnis zwischen eigenem Urlaubsanspruch und dem Urlaubsanspruch im Betrieb sowie den eigenen Wochenstunden zu den üblichen Wochen im Betrieb zugrunde gelegt. Beispiel: wenn jemand 20 Stunden pro Woche arbeitet, die übliche Wochenarbeitszeit 40 Stunden und der übliche Urlaubsanspruch 30 Tage beträgt, so arbeitet derjenige 50 % der gewöhnlichen Arbeitszeit. Der Urlaubsanspruch beträgt demnach 15 Tage.

Auch im Falle von Krankheit oder Mutterschutz stehen dem Arbeitnehmer dieselben Ansprüche wie einem Vollzeitbeschäftigten zu. Gleiches gilt natürlich für die Kündigungsregeln.

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