Stundenlohnrechner 2026 - Schnell & einfach seinen Stundenlohn berechnen

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 22.03.2022- zuletzt aktualisiert am 16.09.2026

Wie hoch ist dein durchschnittlicher Bruttostundenlohn? Dafür benötigst du dein regelmäßiges Bruttomonatsgehalt und deine vereinbarte Wochenarbeitszeit. Aus diesen Angaben lässt sich berechnen, wie viel du durchschnittlich pro Arbeitsstunde verdienst.

Die folgenden Formeln zeigen außerdem, wie du zwischen Stundenlohn, Monatsgehalt und Jahresgehalt umrechnest.

Stundenlohnrechner

Stundenlohn aus Gehalt und Arbeitszeit berechnen

Für eine überschlägige Durchschnittsberechnung rechnen wir mit 52 Wochen pro Jahr. Daraus ergeben sich 52 ÷ 12, also rund 4,33 Wochen pro Monat.

Durchschnittliche Monatsarbeitszeit berechnen

Monatsstunden = Wochenstunden × 52 ÷ 12

Bei 40 Wochenstunden sind das rund 173,33 Stunden im Monat. Dieses Ergebnis ist eine Stundenzahl.

Bruttostundenlohn aus dem Monatsgehalt berechnen

Bruttostundenlohn = Bruttomonatsgehalt ÷ (Wochenstunden × 52 ÷ 12)

Beispiel: Bei 3.000 Euro Monatsbrutto und 40 Wochenstunden beträgt der durchschnittliche Bruttostundenlohn rund 17,31 Euro.

Monatsgehalt aus dem Stundenlohn berechnen

Bruttomonatsgehalt = Bruttostundenlohn × Wochenstunden × 52 ÷ 12

Beispiel: 20 Euro brutto je Stunde ergeben bei 40 Wochenstunden durchschnittlich 3.466,67 Euro brutto im Monat.

Stundenlohn aus dem Jahresgehalt berechnen

Bruttostundenlohn = Bruttojahresgehalt ÷ (Wochenstunden × 52)

Die Formeln liefern Durchschnittswerte bei gleichbleibender Wochenarbeitszeit. Für konkrete Abrechnungen können vertragliche oder tarifliche Berechnungsregeln maßgeblich sein. Sonderzahlungen sollten beim Vergleich des regelmäßigen Stundenlohns gesondert betrachtet werden.

Stundenlohn und Mindestlohn 2026

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Er gilt im Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. In einzelnen Branchen können höhere verbindliche Lohnuntergrenzen bestehen.

Die Umrechnung eines Monatsgehalts in einen durchschnittlichen Stundenlohn dient der Orientierung. Ob die Mindestlohnvorgaben eingehalten werden, hängt unter anderem von der tatsächlich zu vergütenden Arbeitszeit und den anrechenbaren Entgeltbestandteilen ab.

Wie viel bleibt netto übrig?

Dein Nettogehalt hängt zusätzlich von Steuern und Sozialabgaben ab. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du abschätzen, welcher Nettolohn aus deinem Bruttogehalt entsteht. Dafür sind weitere Angaben erforderlich, beispielsweise zu deiner Steuerklasse und Krankenversicherung.

Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

Ob du einen Zuschlag erhältst, kann sich aus deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder anderen verbindlichen Regelungen ergeben. Für Nachtarbeitnehmer sieht das Arbeitszeitgesetz ohne tarifliche Ausgleichsregelung einen angemessenen Ausgleich durch bezahlte freie Tage oder einen Zuschlag vor.

Für tatsächlich geleistete Arbeit können zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zuschläge nach § 3b EStG innerhalb folgender Grenzen steuerfrei sein:

  • Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr: bis zu 25 Prozent.
  • Nachtarbeit von 0 bis 4 Uhr bei Arbeitsbeginn vor 0 Uhr: bis zu 40 Prozent.
  • Sonntagsarbeit: bis zu 50 Prozent.
  • Gesetzliche Feiertage und 31. Dezember ab 14 Uhr: bis zu 125 Prozent.
  •  
    1. Dezember ab 14 Uhr sowie 25. und 26. Dezember und 1. Mai: bis zu 150 Prozent.

Bei Sonntags- und Feiertagsarbeit kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch die Fortsetzung der Arbeit bis 4 Uhr des Folgetages begünstigt sein.

Welche Grenzen gelten für Steuern und Sozialabgaben?

Die Prozentsätze beziehen sich auf den maßgeblichen Grundlohn. Für die Steuerfreiheit wird dieser höchstens mit 50 Euro je Stunde angesetzt.

Für die Beitragsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt grundsätzlich eine Grundlohngrenze von 25 Euro je Stunde. Bei einem höheren Grundlohn kann der darüber hinaus berechnete Zuschlagsanteil beitragspflichtig sein, obwohl er noch steuerfrei ist.

Die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere zur tatsächlich geleisteten Arbeitszeit und ihrem Nachweis, müssen erfüllt sein.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit und Stundenlohn

Auch bei einer Bezahlung nach Stunden besteht ein Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Für die Umrechnung des Jahresurlaubs ist grundsätzlich die Zahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche entscheidend. Weniger Arbeitsstunden pro Tag führen bei unveränderter Zahl der Arbeitstage nicht automatisch zu weniger Urlaubstagen.

Beispiel: Kürzere Arbeitstage

Im Betrieb gelten 30 Urlaubstage bei einer Fünftagewoche. Arbeitest du ebenfalls an fünf Tagen, aber täglich nur vier statt acht Stunden, stehen dir bei entsprechendem Urlaubsanspruch weiterhin 30 Urlaubstage zu.

Beispiel: Weniger Arbeitstage

Arbeitest du regelmäßig an drei statt fünf Tagen pro Woche, ergibt sich bei demselben Urlaubsanspruch:

30 Urlaubstage × 3 ÷ 5 = 18 Urlaubstage

Beide Varianten entsprechen sechs Urlaubswochen.

Bei wechselnden Arbeitstagen oder einer Änderung der Wochenverteilung ist eine gesonderte Berechnung erforderlich. Die Berechnung des Urlaubsentgelts ist von der Zahl der Urlaubstage zu unterscheiden.

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