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Steuerwissen, Steuer-Tipps & Gehaltsrechner Brutto / Netto

Steuern und Gehalt hängen eng miteinander zusammen, denn vom Gehalt werden Steuern und soziale Abgaben einbehalten. Brutto ist nicht immer gleich netto. Auf brutto-netto.de erfahren Sie, welche Faktoren Ihr Bruttogehalt beeinflussen und was genau hinter Steuern und Abgaben steckt. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge. Sie erfahren mehr über Steuern und soziale Abgaben. Gleichzeitig geben wir Ihnen Tipps, worauf Sie beim Thema Steuern und Gehalt achten sollten. Nutzen Sie auch unseren Brutto Netto Rechner, um schnell und einfach herauszufinden, wie viel von Ihrem Bruttogehalt tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Brutto / Netto

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Brutto / Netto

Sie haben Fragen zum Thema Brutto Netto, wir beantworten Sie. Bei unseren FAQ finden Sie ausgewählte Fragen und Antworten rund um das Thema Steuern. Ob es um Definitionen oder Steuerspartipps geht. Hier finden Sie beides.

Was ist brutto und netto?

Arbeitnehmer, die ein festes Gehalt bekommen, wissen, dass am Ende des Monats nicht das „gesamte“ Gehalt auf dem Konto landet. Dies liegt daran, dass vom Gehalt bestimmte Steuern und Abgaben einbehalten werden. Das ist grob gesagt der Unterschied zwischen brutto und netto. Das Bruttogehalt ist das einem Arbeitnehmer vertraglich zustehende Gehalt. Das Nettogehalt ist, einfach gesagt, die Summe, die am Ende des Monats aufs Bankkonto fließt. Vom Gehalt werden unterjährig Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Zu den Steuern gehören die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Sozialabgaben sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Lohnsteuer hängt unter anderem von der Steuerklasse ab. Die Beiträge zur Sozialversicherung sind fest vorgegeben. Sie möchten wissen, wieviel von Ihrem Bruttolohn übrig bleibt? Dazu nutzen Sie bitte unseren Brutto Netto Rechner.

Was versteht man unter ELStAM-Verfahren?

Das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) revolutioniert die Lohnsteuerberechnung in Deutschland. Dieses elektronische System ersetzt die traditionelle Lohnsteuerkarte und ermöglicht eine effizientere Handhabung der Lohnsteuerabzüge. Arbeitgeber benötigen für den Lohnsteuerabzug grundlegende Informationen ihrer Arbeitnehmer, darunter das Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zur Art der Beschäftigung (Haupt- oder Nebenbeschäftigung) und eventuelle Freibeträge.

Das ELStAM-Verfahren erleichtert die Aktualisierung und den Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen direkt vom Finanzamt, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil ist. Die Höhe der Lohnsteuer wird gemäß den Lohnsteuertabellen und der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers bestimmt, wobei verschiedene Pauschbeträge und eine Vorsorgepauschale berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber ist für die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich, wobei das ELStAM-Verfahren eine präzise und vereinfachte Abwicklung ermöglicht.

Welche Steuern gibt es?

  1. Einkommensteuer: Eine progressive Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, wie Gehälter, Renten und Kapitaleinkünfte.

  2. Körperschaftsteuer: Ähnlich der Einkommensteuer, aber für juristische Personen, also Unternehmen.

  3. Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer: Eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, in Deutschland meistens 19% oder ermäßigt 7%.

  4. Gewerbesteuer: Eine Steuer auf den Gewerbeertrag von Unternehmen, variiert je nach Gemeinde.

  5. Grundsteuer: Wird auf Grundbesitz erhoben, abhängig vom Wert der Immobilie und dem Hebesatz der Gemeinde.

  6. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Besteuerung von Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird, variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens.

  7. Kapitalertragsteuer: Besteuerung von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapierverkäufen.

  8. Kirchensteuer: Eine zusätzliche Steuer für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, berechnet als Prozentsatz der Einkommen- oder Lohnsteuer.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Ein Jurist würde sagen: es kommt darauf an. Denn die Höhe der Steuer hängt von dem persönlichen Steuersatz ab. In Deutschland herrscht ein progressiver Steuertarif. Besteuert wird damit nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Steuerbelastung beträgt zwischen 14% und 42%. Daneben gibt es die so genannte Nullzone. Das ist der Grundfreibetrag. D.h. bis zu diesem Betrag beträgt die Einkommensteuer 0 Euro. Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2024 11.604 Euro (bzw. 23.208 Euro bei Verheirateten). D.h. ab einem Einkommen von 11.604 Euro wird Einkommensteuer erhoben. Der persönliche Steuersatz hängt wiederum vom zu versteuernden Einkommen ab. Das deutsche Steuerrecht kennt sieben Einkunftsarten. Die Einkünfte aus diesen Einkunftsarten werden bei der Berechnung der Einkommensteuer zusammengerechnet.

Wie viel Steuern bekomme ich zurück?

Jeder Bürger der Einkünfte erwirtschaftet muss darauf Steuern zahlen. Bei Arbeitnehmern wird die Steuer unterjährig im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens einbehalten. Die Steuererklärung bietet den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuer vom Staat zurückzubekommen. Wie viel jemand an Steuern zurückbekommt kann nicht pauschal gesagt werden. Dies hängt von vielen Faktoren ab. So z.B. von der Höhe der Einkünfte oder von bestimmten Freibeträgen (z.B. Kinderfreibetrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, Ausbildungsfreibetrag etc.). Weiterhin spielen Sonderausgaben wie z.B. Kinderbetreuungskosten oder außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten) eine Rolle. Bei Arbeitnehmern können hohe Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dazu führen, dass der Pauschbetrag überschritten wird und dies zu einer Steuererstattung führt. Eine Steuererstattung ist im Ergebnis die Differenz zwischen der tatsächlich zu zahlenden Steuern und der bereits gezahlten Steuer.

Wie viel Steuern zahle ich als Rentner?

Renten gehören grundsätzlich zu den sonstigen Einkünften und müssen demnach in der Einkommensteuererklärung angegeben werden (Anlage R). Doch müssen Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Hier kommt es auf die Höhe der Renteneinkünfte an. Die Beiträge zur Rentenversicherung können in der Ansparphase als Sonderausgaben steuermindernd berücksichtigt werden. In der Rentenphase wird dann ein bestimmter Prozentsatz der Einkünfte versteuert (Prinzip der nachgelagerten Besteuerung). Für Renteneinkünfte gibt es den so genannten Rentenfreibetrag. Das ist der Teil der Einkünfte, der nicht besteuert wird. Dieser Freibetrag schmilzt mit jedem Jahr ab, sodass bis 2040 die kompletten Renteneinkünfte besteuert werden müssen. Liegen die Renteneinkünfte unterhalb des Grundfreibetrags, so muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Die Einkommensteuer wiederum richtet sich nach der Höhe der Einkünfte.

Wie viel Steuern auf Mieteinnahmen?

Wer eine Immobilie vermietet muss die daraus erzielten Einnahmen versteuern. In der Steuererklärung sind die Mieteinkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V anzugeben. Es müssen natürlich nicht die reinen Einnahmen versteuert werden. Von den Mieteinnahmen können die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallenden Kosten abgezogen werden. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für die Grundsteuer, Versicherung, Zinsen, Kosten für Vermietungsanzeigen und natürlich die Abschreibung (die Aufzählung ist nicht abschließend). Wie viele Steuern man auf Mieteinnahmen zahlt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt von der Höhe der Einkünfte und dem persönlichen Steuersatz ab. Einen Freibetrag gibt es bei Vermietungseinkünften nicht. Hier kommt lediglich der Grundfreibetrag zum Tragen.

Wie viel Steuern auf Kapitalerträge?

Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen zu einer der sieben Einkunftsarten, die das deutsche Steuerrecht kennt. Dies sind beispielsweise Zinserträge, Dividenden, Aktiengewinne etc. Eingetragen werden Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen gibt es jedoch eine Besonderheit. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es eine eigenständige Quellensteuer, die Abgeltungssteuer. Der Steuerabzug erfolgt direkt an der Quelle (deswegen Quellensteuer). Die Abgeltungssteuer wird durch die Banken einbehalten (sofern kein Freistellungsauftrag gegeben ist) und direkt an das Finanzamt abgeführt. Dies hat damit abgeltende Wirkung. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Für Kapitalerträge gibt es einen Pauschbetrag. Auf Antrag können Kapitaleinkünfte dem persönlichen Steuersatz unterworfen werden (Günstigerprüfung). Dies lohnt sich aber nur dann, wenn der persönliche Steuersatz weniger als 25% beträgt.

Glossar: Steuerbegriffe von A-Z erklärt

In unserem Glossar wollen wir die wichtigsten Fachbegriffe im Bereich Einkommensteuer von A bis Z kurz und verständlich erklären. Der Glossar ist stets auf dem neusten Stand der Gesetzgebung. Er soll damit jedem Steuerpflichtigen als eine kleine Hilfestellung dienen.

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