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Steuerwissen, Brutto Netto Gehaltsrechner & Tipps für Ihre Finanzen

Wie viel bleibt vom Bruttogehalt übrig, und welche Abzüge stehen auf der Gehaltsabrechnung? Auf brutto-netto.de finden Sie verständliche Erklärungen zu Lohnsteuer, Sozialabgaben und Steuerklassen. Unsere Ratgeber zeigen außerdem, welche Freibeträge und abziehbaren Ausgaben für Sie relevant sein können.

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner berechnen Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt anhand Ihrer persönlichen Angaben – etwa um ein Jobangebot oder eine Gehaltserhöhung einzuschätzen.

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FAQ: Häufige Fragen zum Thema Brutto / Netto

FAQ: Häufige Fragen zum Thema Brutto / Netto

Sie haben Fragen zum Thema Brutto Netto, wir beantworten Sie. Bei unseren FAQ finden Sie ausgewählte Fragen und Antworten rund um das Thema Steuern. Ob es um Definitionen oder Steuerspartipps geht. Hier finden Sie beides.

Was ist Brutto? Was ist Netto?

Arbeitnehmer, die ein festes Gehalt erhalten, wissen, dass am Ende des Monats nicht das „gesamte“ Gehalt auf ihrem Konto landet. Dies liegt daran, dass vom Gehalt bestimmte Steuern und Abgaben einbehalten werden. Dieser Abzug spiegelt den Unterschied zwischen Brutto und Netto wieder, der in der Lohnabrechnung genau aufgeschlüsselt ist.

Das Bruttogehalt ist das einem Arbeitnehmer vertraglich zustehende Gehalt. Das Nettogehalt ist, einfach gesagt, die Summe, die am Ende des Monats aufs Bankkonto fließt. Vom Gehalt werden unterjährig Steuern und Sozialabgaben einbehalten. Zu den Steuern gehören die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer. Sozialabgaben sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge hängt unter anderem vom beitragspflichtigen Einkommen, den Beitragsbemessungsgrenzen, der gewählten Krankenkasse und den persönlichen Merkmalen für die Pflegeversicherung ab.

Was versteht man unter ELStAM-Verfahren?

Das ELStAM-Verfahren (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) revolutioniert die Lohnsteuerberechnung in Deutschland. Dieses elektronische System ersetzt die traditionelle Lohnsteuerkarte und ermöglicht eine effizientere Handhabung der Lohnsteuerabzüge. Arbeitgeber benötigen für den Lohnsteuerabzug grundlegende Informationen ihrer Arbeitnehmer, darunter das Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer sowie Angaben zur Art der Beschäftigung (Haupt- oder Nebenbeschäftigung) und eventuelle Freibeträge.

Das ELStAM-Verfahren erleichtert die Aktualisierung und den Abruf von Lohnsteuerabzugsmerkmalen direkt vom Finanzamt, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil ist. Die Höhe der Lohnsteuer wird gemäß den Lohnsteuertabellen und der jeweiligen Steuerklasse des Arbeitnehmers bestimmt, wobei verschiedene Pauschbeträge und eine Vorsorgepauschale berücksichtigt werden. Der Arbeitgeber ist für die korrekte Berechnung und Abführung der Lohnsteuer verantwortlich, wobei das ELStAM-Verfahren eine präzise und vereinfachte Abwicklung ermöglicht.

Welche Steuern gibt es?

  1. Einkommensteuer: Eine progressive Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, wie Gehälter, Renten und Kapitaleinkünfte.

  2. Körperschaftsteuer: Ähnlich der Einkommensteuer, aber für juristische Personen, also Unternehmen.

  3. Umsatzsteuer - Mehrwertsteuer: Eine Steuer auf Waren und Dienstleistungen, in Deutschland meistens 19% oder ermäßigt 7%.

  4. Gewerbesteuer: Eine Steuer auf den Gewerbeertrag von Unternehmen, variiert je nach Gemeinde.

  5. Grundsteuer: Wird auf Grundbesitz erhoben, abhängig vom Wert der Immobilie und dem Hebesatz der Gemeinde.

  6. Erbschafts- und Schenkungssteuer: Besteuerung von Vermögen, das durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird, variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Vermögens.

  7. Kapitalertragsteuer: Besteuerung von Kapitalerträgen wie Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Wertpapierverkäufen.

  8. Kirchensteuer: Eine zusätzliche Steuer für Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, berechnet als Prozentsatz der Einkommen- oder Lohnsteuer.

Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Wie viel Einkommensteuer Sie zahlen, hängt vor allem von Ihrem zu versteuernden Einkommen und Ihrer Veranlagungsart ab. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich nach den gesetzlich vorgesehenen Abzügen und ist nicht mit Ihrem Bruttogehalt gleichzusetzen.

2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 Euro pro Person. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern bleiben durch den Splittingtarif insgesamt 24.696 Euro steuerfrei.

Oberhalb des Grundfreibetrags steigt der Grenzsteuersatz zunächst von 14 auf 42 Prozent. Für besonders hohe Einkommen gilt ein Grenzsteuersatz von 45 Prozent. Dieser Satz gilt jeweils für den zusätzlichen Einkommensanteil; die durchschnittliche Belastung des gesamten zu versteuernden Einkommens liegt niedriger.

Wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wird, erklärt unser Überblick zur Einkommensteuer.

Wie Gehalt und Lohn durch Steuererstattungen beeinflusst werden

Bei Arbeitnehmern behält der Arbeitgeber während des Jahres Lohnsteuer ein. Übersteigt die einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit weiteren anrechenbaren Steuerzahlungen die endgültig festgesetzte Einkommensteuer, entsteht eine Erstattung. Umgekehrt kann eine Nachzahlung erforderlich sein.

Berufliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder Fortbildungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden. Bei Arbeitnehmern wirken sich höhere Werbungskosten zusätzlich aus, soweit sie den bereits berücksichtigten Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Auch Sonderausgaben und bestimmte außergewöhnliche Belastungen können die Steuer beeinflussen.

Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich abziehbar sein. Das Finanzamt erstattet dadurch gegebenenfalls Einkommensteuer; die Versicherungsbeiträge selbst werden damit nicht zurückgezahlt.

Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen oder freiwillig abgeben können, hängt von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab.

Wie viel Steuern zahle ich als Rentner?

Ob Sie als Rentner Einkommensteuer zahlen müssen, hängt unter anderem vom Jahr Ihres Rentenbeginns, der Rentenhöhe, weiteren Einkünften und den abziehbaren Aufwendungen ab.

Bei einer gesetzlichen Rente mit Beginn im Jahr 2026 beträgt der Besteuerungsanteil 84 Prozent. Aus dem steuerfreien Anteil wird grundsätzlich anhand der ersten vollen Jahresrente ein persönlicher Rentenfreibetrag in Euro ermittelt. Dieser bleibt bei regulären Rentenanpassungen unverändert; spätere regelmäßige Rentenerhöhungen sind grundsätzlich vollständig steuerpflichtig.

Für neue Rentenjahrgänge steigt der Besteuerungsanteil schrittweise. Erst bei einem Rentenbeginn ab 2058 beträgt er nach geltendem Recht 100 Prozent.

Ein steuerpflichtiger Rentenanteil bedeutet noch nicht, dass tatsächlich Einkommensteuer anfällt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen nach den zulässigen Abzügen. Ob eine Steuererklärung erforderlich ist, muss gesondert geprüft werden; die Bruttorente allein reicht dafür nicht aus.

Wie viel Steuern auf Mieteinnahmen?

Wer eine Immobilie vermietet muss die daraus erzielten Einnahmen versteuern. In der Steuererklärung sind die Mieteinkünfte als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V anzugeben. Es müssen natürlich nicht die reinen Einnahmen versteuert werden. Von den Mieteinnahmen können die im Zusammenhang mit der Vermietung anfallenden Kosten abgezogen werden. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für die Grundsteuer, Versicherung, Zinsen, Kosten für Vermietungsanzeigen und natürlich die Abschreibung (die Aufzählung ist nicht abschließend). Wie viele Steuern man auf Mieteinnahmen zahlt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt von der Höhe der Einkünfte und dem persönlichen Steuersatz ab. Einen Freibetrag gibt es bei Vermietungseinkünften nicht. Hier kommt lediglich der Grundfreibetrag zum Tragen.

Wie viel Steuern auf Kapitalerträge?

Private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und viele Wertpapierveräußerungsgewinne unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern. Mit einem Freistellungsauftrag berücksichtigt die Bank den zugeteilten Betrag bereits beim Steuerabzug. Übersteigen die Kapitalerträge den noch verfügbaren Freistellungsbetrag, kann auf den darüberliegenden steuerpflichtigen Betrag Steuer anfallen.

Mit dem Steuerabzug durch eine inländische Bank ist die Einkommensteuer auf diese Erträge grundsätzlich abgegolten. Es bestehen jedoch Ausnahmen, beispielsweise bei bestimmten ausländischen Kapitalerträgen ohne deutschen Steuerabzug. Eine freiwillige Angabe in der Steuererklärung kann sich unter anderem für eine Günstigerprüfung oder zur Nutzung eines nicht ausgeschöpften Sparer-Pauschbetrags lohnen.

Mit welchem Gehaltsrechner kann ich mein Nettogehalt ausrechnen?

Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt für 2026 berechnen. Tragen Sie Ihr Bruttogehalt und die für Sie geltenden Angaben zu Steuerklasse, Bundesland, Kirchensteuer und Krankenversicherung ein.

Das Ergebnis hilft Ihnen, die voraussichtlichen Abzüge einzuordnen und unterschiedliche Gehaltssituationen zu vergleichen. Besondere Abrechnungssachverhalte können zu Abweichungen von Ihrer tatsächlichen Gehaltsabrechnung führen.

Glossar: Steuerbegriffe von A-Z erklärt

In unserem Glossar wollen wir die wichtigsten Fachbegriffe im Bereich Einkommensteuer von A bis Z kurz und verständlich erklären. Der Glossar ist stets auf dem neusten Stand der Gesetzgebung. Er soll damit jedem Steuerpflichtigen als eine kleine Hilfestellung dienen.

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