Kirchensteuer berechnen: Der Online-Kirchensteuer Rechner 2024

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 07.07.2021- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Wie hoch ist Ihre zu entrichtende Kirchensteuer?

Falls Sie römisch-katholisch oder evangelisch sind bzw. unter Umständen beispielsweise auch den so genannten alt-katholischen Kirchen oder den freireligiösen Gemeinden angehören, wird auf Ihren Lohn- und Gehaltszettel unter anderem auch die Kirchensteuer aufgeführt. Diese mindert, ebenso wie beispielsweise auch der Solidaritätszuschlag oder die Beiträge zur Rentenversicherung Ihr Bruttoeinkommen.

Besonders dann, wenn sich Änderungen mit Hinblick auf Ihre Steuerklasse oder Ihre Familienverhältnisse ergeben, kann es sich immer lohnen, auch die Veränderungen im Zusammenhang mit der Kirchensteuer zu beachten. Diese variiert nämlich und ist entsprechend von Ihrer persönlichen Lebenssituation abhängig.

Der Online Kirchensteuer-Rechner verrät Ihnen, nach Eingabe der entsprechenden Daten, genau, wie sich Ihre Abgaben an die Kirche unter Umständen verändern. Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, füllen Sie das Drop-Down- bzw. die vorgesehenen Felder aus und errechnen sich schnell für sich selbst, wie sich beispielsweise eine Gehaltserhöhung auf die Höhe der Kirchensteuer auswirkt.

Urheber: nmann77 – fotolia.com: Festsetzung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Nutzen Sie hier unseren Kirchensteuer Rechner 2024

Welche Angaben brauchen Sie zur Berechnung der Kirchensteuer?

Für die Höhe Ihrer zu zahlenden Kirchensteuer sind gleich mehrere Informationen relevant. So benötigen Sie:

  • das jeweilige Steuerjahr (für welchen Zeitraum möchten Sie die Steuer berechnen?)
  • Ihr Monatsbruttoeinkommen
  • das Geburtsjahr
  • Informationen zu etwaigen Kinderfreibeträgen
  • Ihre aktuelle Steuerklasse
  • das Bundesland, in dem Sie arbeiten
  • Angaben zu Ihrer Rentenversicherungspflicht
  • die Betragshöhe (in Prozent) Ihrer Krankenversicherung
  • Angaben zu eventuellen Zusatzbeiträgen Ihrer Krankenversicherung
  • gegebenenfalls Informationen zu weiteren Einkünften.

Bitte beachten Sie, dass der Online-Kirchensteuer-Rechner nur dann verlässliche Ergebnisse liefern kann, wenn Sie alle Informationen komplett und wahrheitsgemäß angeben.

Wichtig ist es natürlich auch, von Ihrer Seite aus zu prüfen, ob Sie überhaupt dazu verpflichtet sind, Kirchensteuer zu zahlen. Allein die Mitgliedschaft in der religiösen Gemeinde ist hier nicht ausschlaggebend. Es ist zudem wichtig, dass Sie in Deutschland leben. Sofern Sie im Ausland wohnen, wird auch keine Kirchensteuer erhoben. Übrigens auch dann nicht, wenn Sie in Deutschland wiederrum Einkommenssteuer zahlen. Mit einem Wohnsitz innerhalb von Deutschland ist es, um von der Zahlung der Kirchensteuer befreit zu werden, erforderlich, aus der kirchlichen Gemeinde auszutreten.

Von diesen Details ist Ihre Kirchensteuer abhängig

Die Grundlage für die Höhe Ihrer Kirchensteuer ist das Einkommen. Oder anders: sie ist unter anderem auch von der Einkommenssteuer abhängig. Kleine Unterschiede mit Hinblick auf die Höhe ergeben sich auch anhand der Bundesländer. So liegt der Beitrag in Bayern und in Baden-Württemberg bei 8%, im Rest der Republik bei 9%.

Sofern Ihr Einkommen jedoch eine gewisse Grenze überschreitet, können Sie auch beantragen, weniger Geld an die Kirchen abführen zu müssen. Weiterhin existieren mitunter Sonderregelungen, wenn Sie und Ihr Ehepartner verschiedenen Konfessionen angehören.

Kappungsregelung

Die Kappungsregelung bezieht sich auf eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass bei einem hohen Einkommen die Höhe der Kirchensteuer begrenzt wird. Diese Regelung wurde eingeführt, um zu verhindern, dass Personen mit hohen Einkommen eine überproportionale Belastung durch die Kirchensteuer tragen.

Die Kappungsregelung besagt, dass die Kirchensteuer nicht höher sein darf als ein bestimmter Prozentsatz des Gesamteinkommens. Die genaue Höhe des Prozentsatzes hängt von den Regelungen der jeweiligen Kirche und dem Bundesland ab, in dem man wohnt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kappungsregelung nicht für alle Kirchen gilt und dass es hierbei Unterschiede geben kann. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld über die Regelungen der jeweiligen Kirche und die spezifischen Regelungen für das Bundesland zu informieren.

Wohin fließt das Geld aus den Kirchensteuereinnahmen eigentlich?

Keine Frage: wer Geld für Steuern zahlt, möchte auch gern wissen, wie dieses verwendet wird. Verständlicherweise kommt hier das Geld aus der katholischen Kirchensteuer auch der katholischen Kirche, das Geld aus der evangelischen Kirchensteuer der evangelischen Kirche usw. zu. Je nach Bundesland wird ein Verwaltungsbeitrag zwischen 2 und 4,5% erhoben. Was dann übrigbleibt wird unter anderem beispielsweise für:

  • Infrastruktur
  • Kitas
  • Gemeindehäuser
  • Personal

verwendet.

Wann sollten Sie den online Kirchensteuer-Rechner nutzen?

Solange sich mit Hinblick auf Ihre Anstellung bzw. Familiensituation keine weitreichenden Änderungen ergeben, entnehmen Sie die Höhe der zu entrichtenden Kirchensteuer ohnehin immer Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung.

Doch besonders dann, wenn:

  • sich Ihr Gehalt verändert
  • Sie von Voll- auf Teilzeit wechseln
  • Sie heiraten oder sich scheiden lassen
  • sich Änderungen mit Hinblick auf Ihren Kinderfreibetrag ergeben

kann es sich immer lohnen, die Auswirkungen auf die Höhe der Kirchensteuer zu checken und gegebenenfalls Entscheidungen zu treffen. Besonders dieser wichtige Punkt in Ihrer Gehaltsabrechnung sollte niemals unterschätzt werden. Immerhin geht es letzten Endes um Ihr Nettoeinkommen. Es gilt daher nicht nur zu hinterfragen, ob Sie hinter der jeweiligen Glaubensgemeinschaft stehen, sondern auch festzustellen, ob sich hier eventuell noch ungenutztes Sparpotenzial verbirgt. Ein Wechsel der Steuerklasse zum richtigen Zeitpunkt kann hier bereits viel bewirken.

Gehören Kirchensteuern zu den Sonderausgaben?

Hier kommt die positive Nachricht: selbstverständlich können Sie die von Ihnen gezahlten Kirchensteuern als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Wichtig ist hier nur, dass Sie, sofern Sie Erstattungen erhalten haben, diese auch wahrheitsgemäß von der Kirchensteuer wieder abziehen. In einigen Fällen könnte es auch sein, dass die Höhe der Erstattungen über der Kirchensteuer liegt. Dann lägen die Sonderausgaben bei einem Wert von 0.

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Kirchensteuer übrigens seit einigen Jahren vollkommen unerheblich. Das bedeutet, dass hier ausschließlich das Nettogehalt als Basis für weitere Berechnungen angesehen wird.

Sollten Sie aus der Kirchen austreten wollen, ist Ihr Ansprechpartner übrigens vom Bundesland, in dem Sie wohnen, abhängig. So könnte es sein, dass Sie entweder das Standesamt, das Amtsgericht oder die Kirchenkanzlei kontaktieren müssen.

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