Erbschaftssteuerrechner 2024 - In nur wenigen Schritten eine Erbschaftssteuer berechnen
Von Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 02.07.2021- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024- Wie viele Steuern müssen Sie im Falle einer Erbschaft entrichten? – Der Erbschaftssteuerrechner schafft Klarheit
- Jetzt den Erbschaftsteuer-Rechner 2024 nutzen!
- Denken Sie an den Freibetrag, wenn Sie den Erbschaftssteuerrechner benutzen!
- Die Angaben beim Erbschaftssteuerrechner im Detail betrachtet
- Die Berechnung Ihrer Erbschaftssteuer
Wie viele Steuern müssen Sie im Falle einer Erbschaft entrichten? – Der Erbschaftssteuerrechner schafft Klarheit
Ein alter Spruch besagt: »Der Tod gehört zum Leben.“ Sollte es sich bei dem Verstorbenen um die eigenen Eltern oder auch Großeltern handeln, ist es sehr oft der Fall, dass die Kinder das übrige Vermögen erhalten. Genau dieses Vermögen muss in Deutschland versteuert werden. Es wird entsprechend nicht zu 100 Prozent an den oder die Erben ausgezahlt. Der Erbschaftssteuerrechner gibt Aufschluss über die zu zahlenden Erbschaftssteuer. Natürlich muss es sich hierbei nicht um Geld handeln. Immerhin werden auch Sachwerte, wie beispielsweise ein Grundstück, ein Haus oder sogar ein Unternehmen vererbt.
Leider handelt es sich dabei aber nicht immer nur um Dinge, die das Leben des Erben bereichern. Selbst Schulden, die von den Erblassern bis zum Tod nicht vollständig entrichtet wurden, können ebenfalls vererbt werden. Allerdings erhält der Erbe nicht die Möglichkeit, auszuwählen, welche Bereiche des Gesamterbes wirklich angenommen werden wollen und welche nicht. Sie müssten sich als Erbe also dazu entscheiden, entweder alles zu nehmen oder gar nichts.
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Denken Sie an den Freibetrag, wenn Sie den Erbschaftssteuerrechner benutzen!
Sollte es zu dem Fall kommen, dass Sie ein zu erhaltendes Erbe versteuern müssen, gibt es mehrere zu berücksichtigende Daten und Angaben. Das Verhältnis zum Erblasser spielt natürlich eine wichtige Rolle, jedoch gibt es auch hier einen Freibetrag, über den Sie als Erben verfügen. Das Verwandtschaftsverhältnis muss hier zwingend angegeben werden, damit der genaue Freibetrag errechnet werden kann.
Allerdings ist dies nicht der einzige wichtige Aspekt. Auch die Steuerklasse wird berücksichtigt, wenn Sie ein Erbe erhalten. Da macht es einen großen Unterschied, ob Sie beispielsweise der Ehegatte oder die Ehegattin, ein Kind oder einfach ein Freund des Verstorbenen sind.
Beim Erbschaftssteuerrechner wird dies durch die Angabe der Beziehung zum Erblasser jedoch automatisch generiert, weswegen Sie die genauen Richtwerte und Zahlen nicht im Kopf haben müssen. Folgende Angaben müssen Sie tätigen, wenn Sie den Erbschaftssteuerrechner nutzen wollen:
- Ihr Verhältnis zum Verstorbenen
- der Wert Ihrer erworbenen Erbschaft, der sich in drei Unterpunkte aufteilt
- das Privatvermögen
- das Betriebsvermögen
- mögliche Immobilien.
Letztendlich ist der Wert der erworbenen Erbschaft ein großes Thema. Hier wird mit der Aufteilung in verschiedene Kategorien gearbeitet. Nur unter deren Berücksichtigung kann die Erbschaftssteuer korrekt berechnet werden.
Die Angaben beim Erbschaftssteuerrechner im Detail betrachtet
Bei der Angabe zum Verhältnis zum Verstorbenen stehen Sie vor einer großen Liste, aus der Sie Ihre eigene Verbindung herauspicken und angeben. Dies ist eine sehr wichtige Angabe, da hier nicht nur die Steuerklasse eine wichtige Rolle spielt, sondern auch der jeweilige gesetzliche Freibetrag, der auf Basis des Verwandtschaftsgrades errechnet wird.
Grundsätzlich ist es jedoch so, dass der Freibetrag höher ist, wenn Ihr Verwandtschaftsgrad ebenfalls auf einer höheren bzw. engeren Stufe steht. Diese Angabe ist leicht zu tätigen und Sie müssen sich diesbezüglich um keine weiteren Faktoren Gedanken machen. Die Errechnung der jeweiligen Freibeträge und Steuersätze übernimmt der Erbschaftssteuerrechner für Sie.
Der Wert Ihrer erworbenen Erbschaft ist schon etwas schwieriger zu bestimmen. Beim Privatvermögen handelt es sich um eine Angabe, in welcher mögliche Immobilien nicht berücksichtigt werden. Dafür können Sie gewisse Beträge, wie beispielsweise Ihren Hausrat oder weitere, bewegliche Güter, ebenfalls abziehen.
Verfügte der Verstorbene über ein betriebliches Vermögen, könnten Sie auch jenes erben. Diese Erbschaft muss ebenfalls angegeben werden, wobei hier die Höhe des begünstigten Betriebsvermögens berücksichtigt wird. Verschiedene Paragraphen des Steuergesetzes befassen sich mit diesen Angaben. Auf diese weist Sie der Erbschaftssteuerrechner noch einmal hin.
Am Ende können Sie noch angeben, ob Sie bestimmte Immobilien geerbt haben. Hier stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Unterteilt wird in:
- selbstgenutzte Wohnimmobilie
- vermietete Wohnimmobilie
- sonstige Immobilie
- keine
Im Falle der selbstgenutzten Wohnimmobilie erhalten Ehegattinnen und Ehegatten eine Befreiung der Steuer, wenn die Immobilie bereits seit zehn Jahren oder länger selbst genutzt wird. Dazu muss jedoch auch der Verstorbene bis zu seinem Tod die Immobilie bewohnt haben. Ein besonderer Fall wäre es, wenn es aufgrund einer speziellen Bedürftigkeit an Pflege nicht möglich gewesen wäre, die selbstgenutzte Wohnimmobilie zu nutzen. Auch dann erfolgt eine Befreiung von der Steuer.
Eine vermietete Erbschaft wird mit zehn Prozent des aktuellen Marktwertes versteuert. Innerhalb einer sonstigen Immobilie gilt solch eine Sonderregelung jedoch nicht, denn hier erfolgt eine vollständige Versteuerung.
Die Berechnung Ihrer Erbschaftssteuer
Haben Sie alle Angaben getätigt, können Sie sich das Nettovermögen der gesamten Erbschaft errechnen lassen. Hierbei erhalten Sie einen Überblick, bei dem sowohl Ihr Freibetrag, als auch Ihr Steuersatz berücksichtigt wird. Darüber hinaus erfolgt eine Unterteilung, bei der genau ersichtlich ist, wie hoch die zu entrichtende Erbschaftssteuer ausfällt. Das Endergebnis ist letztendlich der Betrag, den Sie als Erben erhalten.