Steuerklassen: Definition - Übersicht

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 17.05.2017- zuletzt aktualisiert am 09.01.2024

Die Lohn- bzw. die Steuerklasse bestimmt -verallgemeinernd ausgedrückt- die Höhe der Abzüge in Form des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer vom Bruttolohn. In Deutschland gibt es insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen. Ein ausschlaggebender Faktor, der bestimmt, in welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer eingeteilt wird, ist der Familienstand. Die Einteilung in eine Steuerklasse ist jedoch nicht in Stein gemeißelt. Durch einen Wechsel können die Steuerzahler mitunter viel Geld sparen.

Welche Steuerklassen gibt es?

Die Steuerklassen sind in Deutschland von 1 bis 6 durchnummeriert. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die jeweilige Einteilung:

Steuerklasse 1

  • Ledige
  • Verheiratete, bei denen der Partner in beschränktem Maße steuerpflichtig ist
  • Verheiratete, die dauernd getrennt leben
  • Verwitwete
  • Geschiedene

Steuerklasse 2

Alleinerziehende, die die Voraussetzungen aus Steuerklasse 1 erfüllen und ein Recht auf einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben

  • Verwitwete mit mindestens einem Kind

Steuerklasse 3

  • Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und nicht in Steuerklasse 4 sind
  • Verheiratete, deren Ehepartner Steuerklasse 5 gewählt hat
  • Verwitwete

Steuerklasse 4

  • Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben

Steuerklasse 5

  • Verheiratete, die nicht dauernd getrennt leben und nicht in Steuerklasse 4 sind
  • Verheiratete, deren Ehepartner Steuerklasse 3 gewählt hat

Steuerklasse 6

  • Arbeitnehmer, die mehr als ein Dienstverhältnis haben

Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei um eine grobe Auflistung handelt! Vor allem für Verwitwete ist für die Einteilung in die jeweilige Klasse auch das Todesjahr des Partners von Belang. Zudem werden eingetragene Lebenspartnerschaften hier wie klassische Ehen behandelt und fallen entsprechend in dieselben Klassen.

Wer legt die Steuerklassen fest?

Die Grundregeln zur Einteilung in die jeweilige Steuerklasse wurden im Einkommenssteuergesetz festgelegt. Dennoch verfügen besonders verheiratete Paare bzw. Lebensgemeinschaften hier über ein gewisses Maß an Flexibilität. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie meist die Wahl haben, entweder beide Steuerklasse 4 anzunehmen oder sich für 3 und 5 zu entscheiden. Die beste Entscheidung ist hier abhängig von der Höhe des Einkommens. Ist dieses ungefähr gleich, bietet sich 4 und 4 an.

Wann macht es Sinn als Ehe- oder Lebenspartner die Steuerklasse zu wechseln?

Immer dann, wenn ein Ehe- bzw. Lebenspartner eine neue Stelle antritt, lohnt es sich, die Bruttogehälter zueinander in Bezug zu setzen und zu schauen, ob ein Wechsel der Steuerklassen sinnvoll ist.

Hat sich das Gehalt insofern verändert, dass ein Partner nun deutlich mehr verdient als der andere, ist unter Umständen 3 und 5 zu empfehlen. Haben sich beide Gehälter hingegen einander angenähert, wird ein beiderseitiger Wechsel zu 4 interessant.

Wo und wie ändere ich meine Steuerklasse?

Eine Änderung der Steuerklasse kann beim Finanzamt beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein spezielles Formular. Dieses fragt nur die wichtigsten Daten, wie beispielsweise:

  • Name bzw. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Familienstand
  • Steuernummer
  • USt-Ident-Nr.

ab. Sollten Sie als Ehe- bzw. Lebenspartner jedoch Ihre Steuerklasse ändern wollen, ist dies nur gemeinsam möglich.

Lohnsteuerklasse - Was passiert bei einer Trennung / Scheidung?

Ein Wechsel der Steuerklassen ist nach dem Trennungsjahr möglich. Sobald also das Kalenderjahr, in dem die Trennung stattfand, vorbei, muss die Steuerklasse gewechselt werden, ansonsten drohen Nachzahlungen. Sofern Sie sich in der Ehe beide für Steuerklasse 4 entschieden hatten, zahlt ohnehin jede Partei Steuern auf das eigene Einkommen. Im Falle der ansonsten üblichen »3 – 5«-Kombination zahlt der, der in 5 eingeteilt wurde, mehr Steuern.

Falls Sie keine Kinder haben, erhalten beide Ex-Eheleute zunächst automatisch die Steuerklasse 1. Sofern Sie Eltern sind, haben Sie die Möglichkeit, -falls die Kinder bei Ihnen leben- Klasse 2 zu bekommen. Selbstverständlich ist über den Wohnort Ihrer Kinder in diesem Falle ein Nachweis zu erbringen.

Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung können Sie auch noch im laufenden Trennungsjahr vom Splitting profitieren. Hierbei werden dann mögliche Rück- oder Nachzahlungen geteilt.

Was besagt das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV?

Das Faktorverfahren bei Steuerklasse 4 soll eine gerechtere Besteuerung im Falle ungleicher Einkommen unterstützen. Das Verfahren ermöglicht es damit, die jeweilige Besteuerung besser an das Einkommen der Betroffenen anzupassen.

Oder anders: der, der weniger verdient, muss auch weniger Steuern zahlen. Das besagte Faktorverfahren lohnt sich damit oft, jedoch nicht immer. Manchmal ist auch die Kombination der Klassen 3 und 5 angebrachter.

Wie oft kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Die Steuerklasse kann einmal im Jahr gewechselt werden. Hierzu muss lediglich ein Formular ausgefüllt und jeweils bis zum 30. November eingereicht werden. Ansprechpartner ist dann das zuständige Finanzamt. Sollten Sie verheiratet sein, ist es wichtig, dass Ihr Ehepartner bei jedem Wechsel mitunterschreibt.

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