Steuerklasse 2: Hilfen und Freibeträge für Alleinerziehende
Von
Olga Prosvetova
Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien.
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Veröffentlicht am 09.01.2024- zuletzt aktualisiert am 18.09.2026 - Wer bekommt Steuerklasse 2?
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
- Steuerklasse 2 beantragen: So gehen Sie vor
- Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2?
- Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 2?
- Welche weiteren Freibeträge sind 2026 wichtig?
- Was passiert bei einer Trennung oder einer neuen Partnerschaft?
- Muss ich mit Steuerklasse 2 eine Steuererklärung abgeben?
Steuerklasse 2 berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung. Dadurch kann weniger Lohnsteuer anfallen als in Steuerklasse 1. Voraussetzung ist, dass Sie die gesetzlichen Bedingungen für den Entlastungsbetrag erfüllen.
Für 2026 beträgt der Entlastungsbetrag bei einem berücksichtigten Kind 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere berücksichtigte Kind kommen 240 Euro hinzu.
Wer bekommt Steuerklasse 2?
Steuerklasse 2 kommt für Arbeitnehmer infrage, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu berücksichtigen ist. Dafür müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zu Ihrem Haushalt gehört mindestens ein Kind, für das Ihnen Kindergeld oder ein steuerlicher Kinderfreibetrag zusteht.
- Sie gelten steuerlich als alleinstehend.
- Sie bilden grundsätzlich keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person. Ausnahmen bestehen insbesondere für eigene volljährige Kinder, für die Ihnen weiterhin Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht.
Eine Haushaltsgemeinschaft bedeutet, dass Sie gemeinsam wirtschaften. Dabei kann auch die Beteiligung an der Haushaltsführung eine Rolle spielen. Es kommt daher nicht ausschließlich darauf an, ob die andere Person Geld zum Haushalt beisteuert.
Ist eine weitere erwachsene Person bei Ihnen gemeldet, wird gemeinsames Wirtschaften grundsätzlich vermutet. Diese Vermutung lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen widerlegen. Bei einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft ist das ausgeschlossen. Die gesetzlichen Voraussetzungen regelt § 24b Einkommensteuergesetz.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?
Bei ganzjährigem Anspruch ergeben sich folgende Jahresbeträge:
| Ein Kind | 4.260 Euro |
| Zwei Kinder | 4.500 Euro |
| Drei Kinder | 4.740 Euro |
| Jedes weitere Kind | zusätzlich 240 Euro |
Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt. Er vermindert das steuerpflichtige Einkommen. Wie viel Steuer Sie dadurch sparen, hängt von Ihrer persönlichen Einkommenssituation ab.
Bestehen die Voraussetzungen nicht während des gesamten Jahres, wird der Betrag für jeden vollen Kalendermonat ohne Anspruch um ein Zwölftel gekürzt.
Weitere Einzelheiten erläutert unser Beitrag zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Informationen zur Berücksichtigung weiterer Kinder bietet auch das Familienportal des Bundes.
Steuerklasse 2 beantragen: So gehen Sie vor
Den erstmaligen Wechsel in Steuerklasse 2 beantragen Sie beim zuständigen Finanzamt. Das ist elektronisch über Mein ELSTER oder mit den amtlichen Formularen möglich.
- Verwenden Sie den »Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen«.
- Ergänzen Sie die Anlage Kinder und machen Sie die Angaben zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
- Geben Sie auch weitere berücksichtigungsfähige Kinder an. Die zusätzlichen 240 Euro je weiterem Kind müssen als Freibetrag berücksichtigt werden.
- Prüfen Sie nach der Bearbeitung Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und die nächste Gehaltsabrechnung.
Der Arbeitgeber übernimmt die geänderten Merkmale aus dem ELStAM-Verfahren. Wenn der Entlastungsbetrag während des Jahres nicht berücksichtigt wurde, können Sie ihn bei erfüllten Voraussetzungen über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 2?
Der wesentliche Unterschied liegt im Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: In Steuerklasse 2 wird er bereits beim laufenden Lohnsteuerabzug berücksichtigt. In Steuerklasse 1 ist das nicht der Fall.
Bei ansonsten gleichen Angaben kann Steuerklasse 2 deshalb zu einem höheren monatlichen Nettogehalt führen. Einen festen Mehrbetrag gibt es jedoch nicht. Wer bereits ohne den Entlastungsbetrag keine Lohnsteuer zahlt, erhält durch die Steuerklasse allein keine zusätzliche Auszahlung.
Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie Ihr voraussichtliches Nettogehalt mit der jeweiligen Steuerklasse abschätzen.
Welche Abzüge gibt es in Steuerklasse 2?
Auch in Steuerklasse 2 können vom Bruttogehalt Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden:
- Lohnsteuer: Ihre Höhe hängt unter anderem vom Arbeitslohn und den berücksichtigten Freibeträgen ab.
- Kirchensteuer: Sie kann bei Kirchensteuerpflicht zusätzlich anfallen.
- Solidaritätszuschlag: Er fällt nicht pauschal bei jedem Arbeitnehmer an. Maßgeblich sind unter anderem die gesetzliche Freigrenze und die anschließende Milderungszone.
- Sozialversicherungsbeiträge: Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Ein Wechsel der Steuerklasse verändert für sich genommen deren Beitragssätze nicht.
Die Regeln zur Freigrenze des Solidaritätszuschlags stehen in § 3 Solidaritätszuschlaggesetz.
Welche weiteren Freibeträge sind 2026 wichtig?
Neben dem Entlastungsbetrag können weitere Freibeträge berücksichtigt werden. Dabei müssen die Beträge und ihre Wirkung unterschieden werden:
| Grundfreibetrag | 12.348 Euro pro Person | Im Einkommensteuertarif berücksichtigt |
| Kinderfreibetrag | 6.828 Euro für beide Eltern zusammen | Grundsätzlich 3.414 Euro je Elternteil |
| Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung | 2.928 Euro für beide Eltern zusammen | Grundsätzlich 1.464 Euro je Elternteil |
| Summe der Freibeträge für Kinder | 9.756 Euro für beide Eltern zusammen | Grundsätzlich 4.878 Euro je Elternteil |
Alleinerziehende erhalten nicht automatisch die gesamten Kinderfreibeträge beider Eltern. Eine Übertragung setzt besondere Voraussetzungen voraus.
Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld. Die volle Steuerentlastung aus den Freibeträgen kommt deshalb nicht einfach zusätzlich zum Kindergeld hinzu.
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug beeinflussen Kinderfreibeträge die Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht die Lohnsteuer selbst.
Die aktuellen Beträge finden Sie in § 32a EStG zum Grundfreibetrag und beim Familienportal zu den Freibeträgen für Kinder.
Was passiert bei einer Trennung oder einer neuen Partnerschaft?
Bei einer dauerhaften Trennung kommt Steuerklasse 2 grundsätzlich ab dem folgenden Kalenderjahr infrage. Der Entlastungsbetrag kann bei erfüllten Voraussetzungen bereits im Trennungsjahr zeitanteilig als Freibetrag berücksichtigt werden.
Ziehen Sie mit einem neuen Partner zusammen und bilden eine Haushaltsgemeinschaft, können die Voraussetzungen entfallen. Solche Änderungen müssen Sie dem Finanzamt unverzüglich mitteilen.
Der 18. Geburtstag Ihres Kindes beendet den Anspruch dagegen nicht automatisch. Entscheidend ist unter anderem, ob das Kind weiterhin zu Ihrem Haushalt gehört und Ihnen Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht.
Die Finanzverwaltung NRW erläutert die Voraussetzungen und Sonderfälle.
Muss ich mit Steuerklasse 2 eine Steuererklärung abgeben?
Steuerklasse 2 allein begründet keine allgemeine Pflicht zur Einkommensteuererklärung. Auch der eingetragene Erhöhungsbetrag für weitere Kinder löst für sich genommen keine solche Pflicht aus.
Andere Umstände können Sie dennoch zur Abgabe verpflichten. Dazu gehören beispielsweise bestimmte zusätzliche Einkünfte oder Lohnersatzleistungen. Welche Fälle relevant sind, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Steuererklärung.