Steuerklasse 2: Hilfen und Freibeträge für Alleinerziehende

Von BN Redaktion BN Redaktion • Veröffentlicht am 09.01.2024- zuletzt aktualisiert am 09.01.2024

Zusammengefasst umfasst die Steuerklasse 2 in Deutschland folgende wichtige Punkte:

  1. Zielgruppe: Speziell für Alleinerziehende.
  2. Voraussetzungen: Unverheiratet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend sein, mindestens ein Kind haben, für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, und keine erwachsene Person im Haushalt haben, die zum Unterhalt beiträgt.
  3. Entlastungsbetrag: Zusätzlicher Steuerfreibetrag für Alleinerziehende: 4260 Euro (Stand 2024), der die Steuerlast mindert.
  4. Antragstellung: Muss beim Finanzamt beantragt werden; erfolgt nicht automatisch.
  5. Gültigkeit: Bleibt bestehen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Änderungen in den Lebensumständen müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden.

Was bedeutet Steuerklasse 2 und wer bekommt sie?

Definition

Die Steuerklasse 2 in Deutschland ist speziell für Alleinerziehende vorgesehen. Diese Steuerklasse wird Personen zugewiesen, die:

  1. Unverheiratet, geschieden oder dauerhaft getrennt lebend sind.
  2. Mindestens ein Kind haben, für das sie Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben.
  3. In ihrem Haushalt keine weitere erwachsene Person haben, die zum Unterhalt des Haushalts beiträgt (d.h., sie leben nicht in einer Bedarfsgemeinschaft).

Personen in Steuerklasse 2 erhalten zusätzlich zum Grundfreibetrag einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser Betrag soll die steuerliche Belastung für Alleinerziehende mindern und berücksichtigt die Tatsache, dass sie die finanzielle Last der Kindererziehung alleine tragen. Der Entlastungsbetrag kann dazu führen, dass die Steuerlast für Personen in Steuerklasse 2 geringer ist als für Personen in Steuerklasse 1.

Wird die Steuerklasse 2 automatisch zugewiesen?

Die Steuerklasse 2 wird in Deutschland nicht automatisch zugewiesen. Personen, die die Voraussetzungen für die Steuerklasse 2 erfüllen (also Alleinerziehende), müssen einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen, um in diese Steuerklasse eingestuft zu werden.

Überblick über die Abzüge bei Steuerklasse 2

Die Abzüge bei der Steuerklasse 2 in Deutschland beziehen sich hauptsächlich auf die Lohnsteuer, die direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Die Besonderheiten und Abzüge für Personen in Steuerklasse 2 umfassen:

  1. Lohnsteuer: Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom Bruttoeinkommen ab. Steuerklasse 2 führt oft zu geringeren Lohnsteuerabzügen im Vergleich zu Steuerklasse 1, da der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende berücksichtigt wird.

  2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die Steuerlast verringert. Der Entlastungsbetrag beträgt derzeit 4.260 Euro pro Jahr (Stand 2024).

  3. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer: Diese Steuern werden basierend auf der Höhe der Lohnsteuer berechnet. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, und die Kirchensteuer variiert je nach Bundesland (üblicherweise 8% oder 9% der Lohnsteuer), falls die Person kirchensteuerpflichtig ist.

  4. Sozialversicherungsbeiträge: Dazu gehören Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Beiträge werden als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet und sind unabhängig von der Steuerklasse.

Es ist wichtig zu beachten, dass die tatsächliche Steuerlast am Ende des Jahres durch die Einkommensteuererklärung ermittelt wird, bei der individuelle Faktoren wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die monatlichen Abzüge sind lediglich Vorauszahlungen auf die jährliche Steuerschuld.

Wechsel in eine andere Steuerklasse?

Ein Wechsel von der Steuerklasse 2 in eine andere Steuerklasse in Deutschland kann unter bestimmten Umständen erforderlich oder vorteilhaft sein. Hier sind die häufigsten Szenarien, unter denen ein solcher Wechsel stattfinden könnte:

  1. Änderung des Familienstands: Wenn eine alleinerziehende Person (Steuerklasse 2) heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht, muss sie in eine andere Steuerklasse wechseln. Typische Optionen für verheiratete Paare sind die Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV.

  2. Änderung in der Lebenssituation: Wenn das Kind, für das der Alleinerziehende Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhält, auszieht oder nicht mehr berechtigt ist, verliert der Alleinerziehende den Anspruch auf Steuerklasse 2 und wechselt in der Regel in die Steuerklasse 1.

  3. Eingehen einer Haushaltsgemeinschaft: Wenn ein Alleinerziehender in eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen erwachsenen Person eintritt, die zum Unterhalt beiträgt, kann dies ebenfalls einen Wechsel in die Steuerklasse 1 erforderlich machen.

Um in eine andere Steuerklasse zu wechseln, muss ein Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies erfolgt üblicherweise durch das Ausfüllen und Einreichen eines entsprechenden Formulars. Der Wechsel der Steuerklasse tritt dann in der Regel ab dem folgenden Monat in Kraft.

Pro & Contra Steuerklasse 2

Die Wahl der Steuerklasse 2 für Alleinerziehende in Deutschland bringt sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich. Hier sind einige wichtige Pro- und Kontra-Argumente:

Pro Steuerklasse 2

  1. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Mit einem zusätzlichen Freibetrag von 4260 Euro (Stand 2024) wird die Steuerlast gesenkt, was zu einer höheren monatlichen Nettoauszahlung führt.

  2. Geringere Lohnsteuer: Durch den Entlastungsbetrag wird weniger Lohnsteuer vom Bruttoeinkommen abgezogen, was besonders für Alleinerziehende mit geringerem Einkommen hilfreich sein kann.

  3. Steuerliche Anerkennung des Erziehungsaufwands: Diese Steuerklasse berücksichtigt den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den Alleinerziehende für die Kindererziehung tragen.

Contra Steuerklasse 2

  1. Eingeschränkte Flexibilität: Die Steuerklasse 2 steht nur Alleinerziehenden zur Verfügung. Ändern sich die Lebensumstände, wie durch Heirat oder wenn ein Kind auszieht, muss die Steuerklasse gewechselt werden.

  2. Mögliche Nachzahlungen bei der Steuererklärung: Obwohl die monatliche Belastung geringer ist, kann es bei der jährlichen Steuererklärung zu Nachzahlungen kommen, falls der Entlastungsbetrag zu einer übermäßigen Reduzierung der Steuervorauszahlungen geführt hat.

  3. Verwaltungsaufwand: Der Wechsel in die Steuerklasse 2 und die damit verbundenen Antragsverfahren können administrativen Aufwand bedeuten.

  4. Eingeschränkte Anwendbarkeit: Nicht alle Alleinerziehenden qualifizieren sich für die Steuerklasse 2, zum Beispiel wenn eine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt, die zum Unterhalt beiträgt.

Welche Freibeträge gibt es bei Steuerklasse 2?

Freibeträge Stand 2024
Grundfreibetrag 11.604 Euro
Kinderfreibetrag 6612 Euro (3306 Euro je Elternteil)
Freibetrag für Alleinerziehende 4.260 Euro

In der Steuerklasse 2 in Deutschland stehen Alleinerziehenden spezielle Freibeträge zu, die dazu dienen, ihre steuerliche Belastung zu mindern. Die wichtigsten Freibeträge sind:

  1. Grundfreibetrag: Wie in allen Steuerklassen gibt es auch in Steuerklasse 2 einen Grundfreibetrag, der das Existenzminimum abdeckt und steuerfrei bleibt. Dieser Betrag wird jährlich angepasst.

  2. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Der wohl bedeutendste Freibetrag in Steuerklasse 2 ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Er beträgt aktuell (Stand 2024) 4.260 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und senkt damit die Steuerlast.

  3. Kinderfreibetrag: Zusätzlich zum Kindergeld haben alleinerziehende Eltern Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, um die finanzielle Belastung durch die Kindererziehung zu mindern. Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: einem Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes und einem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Freibeträge in der jährlichen Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die monatlichen Lohnsteuerabzüge sind lediglich Vorauszahlungen auf die jährliche Steuerschuld. Am Ende des Steuerjahres kann es daher zu einer Steuererstattung oder -nachzahlung kommen, je nachdem, wie sich die tatsächlichen Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben verhalten haben.

Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten existieren für Alleinerziehende?

In Deutschland gibt es neben steuerlichen Vergünstigungen auch weitere Unterstützungsangebote für Alleinerziehende, um sie in ihrer besonderen Lebenssituation zu unterstützen. Diese Hilfen umfassen:

  1. Kindergeld: Alleinerziehende haben Anspruch auf Kindergeld, das vom Staat gezahlt wird, um die Grundversorgung des Kindes zu unterstützen.

  2. Unterhaltsvorschuss: Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt für das Kind zahlt, können Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen. Dieser Vorschuss wird für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen.

  3. Wohngeld: Alleinerziehende mit geringem Einkommen können Wohngeld beantragen, um ihre Wohnkosten zu senken.

  4. Erziehungsgeld / Elterngeld: Diese Leistungen unterstützen Eltern, die nach der Geburt eines Kindes Zeit mit dem Kind verbringen möchten und deshalb ihre berufliche Tätigkeit unterbrechen oder einschränken.

  5. Betreuungsgeld: In einigen Bundesländern können Eltern, die für ihre Kinder im Alter zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, Betreuungsgeld erhalten.

  6. Bildungs- und Teilhabepaket: Dieses Paket unterstützt bedürftige Familien bei den Kosten für Schulausflüge, Mittagessen in Schulen und Kitas, Lernförderung, Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Musikschulen.

  7. Kita-Platz und Gebührenermäßigung: Alleinerziehende haben oft Anspruch auf einen bevorzugten Kita-Platz und können Ermäßigungen bei den Betreuungskosten erhalten.

  8. Prozesskostenhilfe: Bei rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere in Unterhaltsfragen, können Alleinerziehende unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe beantragen.

Es ist jedoch wichtig, dass Alleinerziehende sich über die jeweiligen Voraussetzungen und Antragsverfahren informieren, da diese von Bundesland zu Bundesland variieren können.

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