Alles Wichtige zur Steuerklasse 3: Freibeträge und Steuervorteile für Ehepaare

Von BN Redaktion BN Redaktion • Veröffentlicht am 09.01.2024- zuletzt aktualisiert am 10.01.2024

Die Steuerklasse 3 in Deutschland bietet folgende Keyfacts:

  1. Zielgruppe: Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, wenn ein Partner wesentlich weniger oder gar kein Einkommen hat.

  2. Steuerliche Vorteile: Höhere Freibeträge und niedrigere Lohnsteuer im Vergleich zu anderen Steuerklassen, was zu einem höheren Nettogehalt führt.

  3. Kombination mit Steuerklasse 5: Häufig kombiniert mit Steuerklasse 5, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Dies führt zu einer effizienteren Steueraufteilung.

  4. Jährliche Steuererklärung: Oft obligatorisch, um die gemeinsame Steuerlast endgültig zu berechnen.

  5. Anpassung bei Einkommensänderungen: Geeignet, wenn sich das Einkommen eines Partners signifikant ändert (z.B. bei Arbeitslosigkeit).

Was bedeutet Steuerklasse 3 und wer bekommt sie?

Die Steuerklasse 3 in Deutschland ist besonders für verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen vorgesehen, wobei einer der Partner entweder kein Einkommen oder ein deutlich niedrigeres Einkommen hat. Sie ist eine der möglichen Steuerklassen, die verheirateten Paaren zur Verfügung stehen. Die wichtigsten Punkte zur Steuerklasse 3 sind:

  • Zielgruppe: Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen. Sie ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner ein höheres Einkommen hat und der andere entweder gar nicht oder deutlich weniger verdient.

Wird die Steuerklasse 3 automatisch zugewiesen?

Die Steuerklasse 3 wird in Deutschland nicht automatisch zugewiesen. Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften müssen aktiv einen Antrag auf Einordnung in die Steuerklasse 3 stellen. Das Verfahren dazu sieht wie folgt aus:

  1. Antragsstellung: Das Paar muss beim Finanzamt einen gemeinsamen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen. Dies geschieht in der Regel nach der Heirat oder Eintragung der Partnerschaft.

  2. Wahl der Steuerklasse: Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen. Die Kombination III/V (ein Partner in Steuerklasse 3, der andere in Steuerklasse 5) ist häufig für Paare geeignet, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Wichtig ist, dass die Wahl der Steuerklasse gut überlegt sein sollte, da sie die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens und die jährliche Steuerrückerstattung oder -nachzahlung beeinflussen kann. In manchen Fällen kann es ratsam sein, sich vorab von einem Steuerberater beraten zu lassen.

Überblick über die Abzüge bei Steuerklasse 3

Bei der Steuerklasse 3 in Deutschland ergeben sich bestimmte Abzüge vom Bruttoeinkommen. Diese Abzüge sind für die Berechnung des Nettogehalts relevant:

  1. Lohnsteuer: Die Lohnsteuer ist der größte Abzugsposten. Personen in Steuerklasse 3 profitieren von einem höheren Freibetrag, was zu einer geringeren Lohnsteuerbelastung im Vergleich zu anderen Steuerklassen führt. Dies resultiert in einem höheren Nettoeinkommen.

  2. Solidaritätszuschlag: Dies ist ein Zuschlag auf die Lohnsteuer, der bei einem bestimmten Einkommen anfällt. Der Solidaritätszuschlag beträgt in der Regel 5,5% der Lohnsteuer.

  3. Kirchensteuer: Wenn der Steuerpflichtige Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft ist, wird auch die Kirchensteuer fällig. Diese beträgt je nach Bundesland 8% oder 9% der Lohnsteuer.

  4. Sozialversicherungsbeiträge: Unabhängig von der Steuerklasse werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Diese Beiträge sind prozentuale Abzüge vom Bruttoeinkommen.

Es ist zu beachten, dass die Abzüge in der Steuerklasse 3 zwar niedriger sind als in anderen Steuerklassen, aber das tatsächliche Verhältnis der Einkommen der Ehe- oder Lebenspartner bei der jährlichen Steuererklärung berücksichtigt wird. Dies kann zu Steuerrückzahlungen oder -nachforderungen führen, abhängig von der Gesamteinkommenssituation des Paares.

Wechsel in eine andere Steuerklasse?

Ein Wechsel von der Steuerklasse 3 in eine andere Steuerklasse in Deutschland kann unter bestimmten Umständen notwendig oder vorteilhaft sein. Hier sind die häufigsten Gründe und Verfahren für einen solchen Wechsel:

  1. Änderung des Familienstands: Bei einer Scheidung oder dauerhaften Trennung wechselt der in Steuerklasse 3 eingestufte Partner automatisch in die Steuerklasse 1. Falls Kinder vorhanden sind und der betreffende Elternteil alleinerziehend wird, ist auch ein Wechsel in die Steuerklasse 2 möglich.

  2. Änderung der Einkommensverhältnisse: Falls der zuvor weniger verdienende Ehepartner nun mehr verdient als der in Steuerklasse 3 befindliche Partner, könnte ein Wechsel in die Steuerklasse 4 für beide Partner sinnvoll sein. Dies ermöglicht eine gleichmäßigere Steuerlastverteilung.

  3. Geburt eines Kindes: Dies kann die Steuersituation ändern, insbesondere wenn der in Steuerklasse 3 befindliche Partner sich entscheidet, in Elternzeit zu gehen. In diesem Fall könnte ein Wechsel zu einer anderen Steuerklassenkombination sinnvoll sein.

Um die Steuerklasse zu wechseln, muss ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Dieser Wechsel ist in der Regel einmal pro Jahr möglich und tritt gewöhnlich ab dem folgenden Monat in Kraft.

Pro & Contra Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 in Deutschland bietet für bestimmte Steuerzahler spezifische Vorteile, bringt aber auch einige Nachteile mit sich. Hier sind die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente:

Pro Steuerklasse 3

  1. Geringere Steuerlast: Personen in Steuerklasse 3 profitieren von einem höheren Freibetrag, was zu einer niedrigeren Lohnsteuerbelastung führt.

  2. Höheres Nettogehalt: Aufgrund der geringeren Steuerabzüge erhalten Arbeitnehmer in Steuerklasse 3 ein höheres Nettogehalt.

  3. Günstig für Alleinverdiener: Diese Steuerklasse ist besonders vorteilhaft für Ehepaare, bei denen ein Partner der Hauptverdiener ist oder der andere Partner kein Einkommen hat.

Contra Steuerklasse 3

  1. Kombination mit Steuerklasse 5: Wird ein Partner in Steuerklasse 3 eingestuft, muss der andere Partner in die Steuerklasse 5, was zu höheren Steuerabzügen führt. Dies kann für den geringer verdienenden Partner nachteilig sein.

  2. Potenzielle Steuernachzahlungen: Die geringeren Abzüge in Steuerklasse 3 können zu Steuernachzahlungen bei der jährlichen Einkommensteuererklärung führen, besonders wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben.

  3. Eingeschränkte Flexibilität: Die Steuerklasse 3 ist nur für verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen verfügbar und erfordert bei Änderungen im Familienstand oder den Einkommensverhältnissen eine Neubewertung.

Insgesamt ist die Steuerklasse 3 besonders für Familien mit einem Hauptverdiener vorteilhaft, kann aber bei Paaren mit ähnlichen Einkommen oder wenn beide Partner arbeiten, zu einer höheren Steuerlast führen. Eine individuelle Bewertung ist daher empfehlenswert.

Welche Freibeträge gibt es bei Steuerklasse 3?

Freibeträge Stand 2024
Grundfreibetrag 11.604 Euro
Kinderfreibetrag 6612 Euro (3306 Euro je Elternteil)
Freibetrag für Alleinerziehende 4.260 Euro

In der Steuerklasse 3 in Deutschland können Steuerzahler von verschiedenen Freibeträgen profitieren, die dazu dienen, die Steuerlast zu senken. Zu diesen Freibeträgen gehören:

  1. Höherer Grundfreibetrag: Die Steuerklasse 3 bietet einen höheren Grundfreibetrag im Vergleich zu anderen Steuerklassen. Dieser Freibetrag stellt sicher, dass ein Grundbetrag des Einkommens steuerfrei bleibt.

  2. Ehegattensplitting: Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können vom Ehegattensplitting profitieren, bei dem das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert und jeweils einzeln besteuert wird. Dies führt in der Regel zu einer geringeren Steuerlast, vor allem wenn einer der Partner wenig oder kein Einkommen hat.

  3. Kinderfreibetrag: Falls das Paar Kinder hat, können sie auch Kinderfreibeträge in Anspruch nehmen. Diese Freibeträge werden für jedes Kind gewährt und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

  4. Werbungskosten: Wie in allen Steuerklassen können Arbeitnehmer Werbungskosten geltend machen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen.

  5. Sonderausgaben: Dazu zählen unter anderem Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Spenden und Kirchensteuer.

  6. Außergewöhnliche Belastungen: Bei bestimmten privaten Ausgaben, die über das Übliche hinausgehen (zum Beispiel Krankheitskosten), können Steuerzahler diese als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Diese Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten können helfen, die steuerliche Belastung für Personen in Steuerklasse 3 zu reduzieren. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Nachweise für diese Freibeträge zu kennen und bei der jährlichen Steuererklärung korrekt anzugeben.

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