Grundfreibetrag 2026: Höhe, Tabelle und Wirkung auf die Einkommensteuer

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 10.08.2021- zuletzt aktualisiert am 27.05.2026

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das steuerliche Existenzminimum nicht mit Einkommensteuer belastet wird. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an. Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € für Ledige. Bei zusammen veranlagten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern gilt der doppelte Betrag von 24.696 €.

Der Teil des Einkommens, der oberhalb des Grundfreibetrages liegt, wird hingegen der Einkommensteuer unterworfen. Der Grundfreibetrag wird für ein ganzes Jahr gewährt. Auch wenn man nicht das volle Kalenderjahr gearbeitet hat.

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2026 beträgt 12.348 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 24.696 Euro.

Erhöhung des Grundfreibetrags 2026

Mit der Erhöhung des Grundfreibetrags für 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende und 24.696 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner wird das Ziel verfolgt, das Existenzminimum weiter zu schützen. Diese Anpassung ist eine Reaktion auf die steigenden Lebenshaltungskosten und die Inflation, die in den letzten Jahren eine immer größere Belastung für viele Steuerzahler darstellt.

Durch diese Erhöhung wird es möglich, dass noch mehr Menschen von der Einkommensteuer befreit bleiben oder zumindest weniger Steuern zahlen müssen. Besonders positiv ist die Maßnahme für Rentner, deren Grundfreibetrag ebenfalls angehoben wird. Dies bedeutet, dass Renteneinkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben, was eine spürbare Entlastung für viele Rentner mit sich bringt.

Auch Personen, die Bürgergeld beziehen und zusätzliches Einkommen erzielen, profitieren von den erhöhten Freibeträgen, da ein größerer Teil ihres Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Dies soll die Erwerbstätigkeit und die finanzielle Unabhängigkeit fördern.

Insgesamt trägt die Erhöhung des Grundfreibetrags 2026 dazu bei, die Steuerlast für viele Steuerzahler zu senken und den finanziellen Spielraum zu vergrößern.

Für den Grundfreibetrag ist kein Antrag notwendig

Der Grundfreibetrag muss nicht separat beantragt werden. Dieser steht jedem Steuerpflichtigen automatisch zu und wird in der Steuererklärung berücksichtigt. Bei allen Arbeitnehmern, die die Steuerklassen I bis IV (und IV mit Faktor) haben, wird der Grundfreibetrag bereits beim unterjährigen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei den Steuerklassen V und VI wird hingegen kein Grundfreibetrag gewährt.

Gilt der Grundfreibetrag auch für Rentner?

Ja. Der Grundfreibetrag gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern für alle einkommensteuerpflichtigen Personen. Auch Rentner zahlen Einkommensteuer grundsätzlich erst, wenn ihre steuerpflichtigen Einkünfte nach Abzug der relevanten Freibeträge, Pauschalen und Sonderausgaben über dem Grundfreibetrag liegen.

Wichtig: Bei gesetzlichen Renten ist nicht automatisch die gesamte Bruttorente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Wer 2026 erstmals gesetzliche Rente bezieht, muss 84 % der Rente versteuern; 16 % der ersten vollen Jahresbruttorente bleiben als individueller Rentenfreibetrag steuerfrei.

Fragen zum Grundfreibetrag

Was sind Freibetrag und Freigrenze?

Eine Freigrenze ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird diese Freigrenze überschritten, so werden die gesamten Einkünfte besteuert. Ein Freibetrag ist ein Betrag bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird dieser Betrag überschritten, so unterliegt lediglich der den Freibetrag übersteigende Anteil der Einkünfte der Besteuerung.

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