Grundfreibetrag 2024 - Arbeitslosengeld II und Rentner

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 10.08.2021- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum eines jeden Steuerbürgers sicherstellen. Genauer gesagt ist dies der Betrag bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, §32a (1) EStG. Oder anders gesagt: erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Dieses Existenzminimum soll also nicht auch noch durch Steuern gemindert werden. Zum Existenzminimum gehören Kosten für die Wohnung, Bekleidung, Ernährung, Bildung etc.

Der Teil des Einkommens, der oberhalb des Grundfreibetrages liegt, wird hingegen der Einkommensteuer unterworfen. Der Grundfreibetrag wird für ein ganzes Jahr gewährt. Auch wenn man nicht das volle Kalenderjahr gearbeitet hat.

Im Jahr 2024 beträgt der Grundfreibetrag bei Ledigen 11.604 Euro. Bei verheirateten Paaren und Lebenspartnerschaften wird dieser verdoppelt (23.208 Euro). Der Grundfreibetrag wird fast jedes Jahr angehoben.

Für den Grundfreibetrag ist kein Antrag notwendig

Der Grundfreibetrag muss nicht separat beantragt werden. Dieser steht jedem Steuerpflichtigen automatisch zu und wird in der Steuererklärung berücksichtigt. Bei allen Arbeitnehmern, die die Steuerklassen I bis IV (und IV mit Faktor) haben, wird der Grundfreibetrag bereits beim unterjährigen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei den Steuerklassen V und VI wird hingegen kein Grundfreibetrag gewährt.

Grundfreibetrag und Arbeitslosengeld II

Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, ist die Handhabung etwas anders. Wer neben dem Bezug von Hartz IV arbeitet, erhält lediglich einen Freibetrag von 100 Euro. Diese 100 Euro bleiben steuerfrei. Liegt das Einkommen zwischen 100 Euro und 1.000 Euro so bleiben nur 20% des Einkommens steuerfrei. Dies betrifft natürlich den Anteil des Einkommens, der die 100 Euro übersteigt. Liegt das Einkommen zwischen 1.000 Euro und 1.200 Euro, so bleibt der Anteil des Einkommens, der 1.000 Euro übersteigt, zu 10% steuerfrei. Wer mehr als 1.200 Euro verdient, muss damit rechnen, dass seine Leistungen gekürzt werden. Besonderheiten gibt es in den einzelnen Branchen. Auch spielt es eine Rolle, ob jemand minderjährige Kinder hat.

Grundfreibetrag für Rentner

Wer Rente bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte besteuern. Für Rentner in Deutschland steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2024 auf 11.604 Euro. Dies bedeutet, dass Renteneinkommen bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Die Anhebung um 696 Euro gegenüber dem Vorjahr entlastet Rentner, indem ein größerer Teil ihrer Rente steuerfrei gestellt wird.

Fragen zum Grundfreibetrag

Was sind Freibetrag und Freigrenze?

Eine Freigrenze ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird diese Freigrenze überschritten, so werden die gesamten Einkünfte besteuert. Ein Freibetrag ist ein Betrag bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird dieser Betrag überschritten, so unterliegt lediglich der den Freibetrag übersteigende Anteil der Einkünfte der Besteuerung.

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