Grundfreibetrag 2025 - Bürgergeld und Freibeträge für Rentner

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 10.08.2021- zuletzt aktualisiert am 04.01.2025

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf den Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag soll das Existenzminimum eines jeden Steuerbürgers sicherstellen. Genauer gesagt ist dies der Betrag bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, §32a (1) EStG. Oder anders gesagt: erst wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet, muss Einkommensteuer gezahlt werden. Dieses Existenzminimum soll also nicht auch noch durch Steuern gemindert werden. Zum Existenzminimum gehören Kosten für die Wohnung, Bekleidung, Ernährung, Bildung etc.

Der Teil des Einkommens, der oberhalb des Grundfreibetrages liegt, wird hingegen der Einkommensteuer unterworfen. Der Grundfreibetrag wird für ein ganzes Jahr gewährt. Auch wenn man nicht das volle Kalenderjahr gearbeitet hat.

Der Grundfreibetrag für das Jahr 2025 beträgt 12.096 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 24.192 Euro.

Für den Grundfreibetrag ist kein Antrag notwendig

Der Grundfreibetrag muss nicht separat beantragt werden. Dieser steht jedem Steuerpflichtigen automatisch zu und wird in der Steuererklärung berücksichtigt. Bei allen Arbeitnehmern, die die Steuerklassen I bis IV (und IV mit Faktor) haben, wird der Grundfreibetrag bereits beim unterjährigen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Bei den Steuerklassen V und VI wird hingegen kein Grundfreibetrag gewährt.

Grundfreibetrag und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II)

Personen, die Bürgergeld beziehen und zusätzliches Einkommen erzielen, können von gestaffelten Freibeträgen profitieren. Diese bestimmen, welcher Teil des Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird.

Freibeträge 2025:

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100 Euro des monatlichen Bruttoeinkommens bleiben vollständig anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 100 und 520 Euro: 20 % des Einkommens sind anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro: 30 % des Einkommens bleiben anrechnungsfrei.
  • Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro: 10 % des Einkommens in diesem Bereich sind anrechnungsfrei.
  • Einkommen über 1.200 Euro: Einkommen oberhalb dieser Grenze wird vollständig angerechnet. Bei mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich diese Grenze auf 1.500 Euro.

Beispiel:

  • Bruttoeinkommen: 1.200 Euro
    • 100 Euro (Grundfreibetrag): anrechnungsfrei
    • 20 % von 420 Euro (100 bis 520 Euro): 84 Euro anrechnungsfrei
    • 30 % von 480 Euro (520 bis 1.000 Euro): 144 Euro anrechnungsfrei
    • 10 % von 200 Euro (1.000 bis 1.200 Euro): 20 Euro anrechnungsfrei

Gesamtfreibetrag: 348 Euro
Von 1.200 Euro Bruttoeinkommen bleiben somit 348 Euro anrechnungsfrei.

Besonderheiten:

  • Freibeträge sollen Erwerbstätigkeit fördern und ermöglichen, dass zusätzliches Einkommen spürbare finanzielle Vorteile bringt.
  • Für spezifische Branchen oder Lebenssituationen (z. B. Alleinerziehende) können Sonderregelungen gelten.

Grundfreibetrag für Rentner 2025

Für Rentner in Deutschland steigt der Grundfreibetrag im Jahr 2025 auf 12.096 Euro. Dies bedeutet, dass Renteneinkünfte bis zu diesem Betrag steuerfrei bleiben. Die Anhebung gegenüber dem Vorjahr sorgt dafür, dass ein größerer Teil der Rente steuerfrei gestellt wird, wodurch Rentner finanziell entlastet werden.

Fragen zum Grundfreibetrag

Was sind Freibetrag und Freigrenze?

Eine Freigrenze ist ein bestimmter Betrag, bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird diese Freigrenze überschritten, so werden die gesamten Einkünfte besteuert. Ein Freibetrag ist ein Betrag bis zu dem die Einkünfte steuerfrei bleiben. Wird dieser Betrag überschritten, so unterliegt lediglich der den Freibetrag übersteigende Anteil der Einkünfte der Besteuerung.

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