Kindergeld 2024 - 250 Euro pro Kind vom Staat!

Von BN Redaktion BN Redaktion • Veröffentlicht am 08.01.2024- zuletzt aktualisiert am 15.02.2024

Was genau ist das Kindergeld?

Das Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung, die in vielen Ländern, darunter Deutschland, an Eltern gezahlt wird, um die Kosten der Kindererziehung zu entlasten. Es ist eine staatliche Leistung, die dazu dient, die Grundbedürfnisse von Kindern, wie Ernährung, Kleidung und Bildung, zu sichern. Das Kindergeld wird in der Regel monatlich an die Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgezahlt und ist steuerfrei.

Wem steht das Kindergeld zu?

Deutsche Staatsbürger erhalten Kindergeld, wenn sie mit ihren Kindern in Deutschland leben. Ebenso können Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit unter bestimmten Bedingungen Kindergeld beziehen. Dazu gehören EU-Bürger, Bürger aus Norwegen, Island, Liechtenstein, der Schweiz und unter bestimmten Umständen auch britische Staatsbürger. Bürger aus bestimmten Nicht-EU-Ländern müssen in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge leisten, um Anspruch auf Kindergeld zu haben. Anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte sowie aus der Ukraine geflüchtete Personen mit Aufenthaltserlaubnis können ebenfalls Kindergeld beantragen.

Höhe des Kindergelds 2024

Die Höhe des Kindergeldes in Deutschland für das Jahr 2024 beträgt einheitlich 250 Euro monatlich für jedes Kind. Eine Erhöhung dieses Betrags ist für das Jahr 2024 nicht vorgesehen​​.

Wie beantragt man das Kindergeld?

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann online ausgefüllt und verschlüsselt übermittelt werden. Alternativ kann der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und postalisch versendet werden. Es ist auch möglich, den Antrag vollständig digital einzureichen​.

Hierzu Steueridentifikationsnummer bereithalten

Für die Bearbeitung des Kindergeldantrags benötigt die Familienkasse sowohl Ihre Steueridentifikationsnummer als auch die Ihres Kindes. Falls Sie diese Nummern nicht in Ihren Unterlagen finden, können Sie sie erneut anfordern. Dafür steht ein Eingabeformular auf dem Internetportal des Bundeszentralamts für Steuern zur Verfügung, über das Sie die erneute Zusendung der Steueridentifikationsnummern beantragen können.

Bekommt man rückwirkend Kindergeld ausgezahlt?

Die Familienkasse zahlt Kindergeld maximal sechs Monate rückwirkend ab dem Eingang des Antrags​.

Wie lange wird das Kindergeld ausgezahlt?

Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Für volljährige Kinder kann unter bestimmten Bedingungen, wie Schulbesuch, Ausbildung, Freiwilligendienst oder bei Vorliegen einer Behinderung, das Kindergeld weiterhin bis zum 25. Lebensjahr oder darüber hinaus gezahlt werden​​. Hierzu folgende Aufschlüsselung:

  • Kinder in der Ausbildung: Vom 18. bis zum 25. Geburtstag.
  • Kinder mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Arbeitsplatz: Vom 18. bis zum 21. Geburtstag.
  • Kinder in der Übergangszeit bis zu 4 Monaten zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung oder eines Freiwilligendienstes: Vom 18. bis zum 25. Geburtstag.
  • Behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten können: Über das 25. Lebensjahr hinaus​.
  • Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Bundesfreiwilligendienst oder in einem anderen anerkannten Freiwilligendienst: Vom 18. bis zum 25. Geburtstag.
  • Kinder ohne Ausbildungsplatz: Vom 18. bis zum 25. Geburtstag.

An wen und wann wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird von der Familienkasse immer nur an einen Berechtigten ausgezahlt, üblicherweise entweder an den Vater oder die Mutter. In einem gemeinsamen Haushalt müssen die Eltern vereinbaren, wer das Kindergeld erhält. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Großeltern können ebenfalls Kindergeld beanspruchen, wenn sie mit dem Enkelkind zusammenleben.

Die Auszahlungstermine für das Kindergeld variieren, sodass nicht alle Eltern das Geld am gleichen Tag erhalten. Die genauen Auszahlungstermine Kindergeld 2024 können auf der Website der Bundesagentur für Arbeit eingesehen werden. Laut Gesetz erfolgt die Zahlung des Kindergelds im Laufe des Monats, für den der Anspruch besteht​​.

Kindergeld bei getrennten Eltern

Bei getrennten Eltern erhält das Kindergeld der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt. Wenn die Mutter das Kind betreut, ist sie die alleinige Empfängerin des Kindergeldes. Auch wenn das Kind annähernd gleichmäßig zwischen den Eltern aufgeteilt wird, erhält nur ein Elternteil das gesamte Kindergeld. Unterhaltsrechtlich wird das Kindergeld dem Kind zugerechnet und mindert normalerweise den Unterhaltsbetrag, den der Unterhaltspflichtige zahlen muss.

Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag

Zusätzlich zum Kindergeld kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro monatlich beansprucht werden. Dies gilt für Familien mit geringem Einkommen, deren Kinder unter 25 Jahre alt sind und mit ihnen zusammenleben. Der Kinderfreibetrag für Familien liegt 2024 bei 9.312 Euro, zusammengesetzt aus dem Freibetrag für das Existenzminimum und dem BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge. Das Finanzamt verrechnet das ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil aus den Kinderfreibeträgen​​.

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