Was sind Altersvorsorgeaufwendungen? - Was ist steuerlich absetzbar?

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 17.02.2022- zuletzt aktualisiert am 11.03.2022

Alle Fakten im Überblick

  • Altersvorsorgeaufwendungen können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden
  • §10 Abs 1 Nr. 2a EStG regelt abschließend was unter die Altersvorsorgeaufwendungen fällt
  • Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu einem Höchstbetrag steuerlich absetzbar
  • Im Jahr 2022 können Ledige bis zu 24.101 € und Verheiratete bis zu 48.202 € an Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen

Vorsorgeaufwendungen sind private Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen stehen, jedoch vom Gesetzgeber zum Abzug zugelassen sind. Diese stellen so genannte Sonderausgaben dar und können in der Einkommensteuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören Ausgaben zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu sonstigen Versicherung. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über den Teilbereich Altersvorsorgeaufwendungen.

Was gehört alles zum Bereich Altersvorsorgeaufwendungen?

Altersvorsorgeaufwendungen sind, wie der Name schon sagt, private Ausgaben mit denen man für die Zukunft bzw. für das Alter vorsorgt. Hierzu gehören Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (wenn Sie vergleichbare Leistungen erbringen wie die gesetzliche Rentenversicherung), Beiträge an die landwirtschaftliche Landeskasse, Beiträge zur Riester-Rente, oder zur privaten Rürup-Rente. Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind für selbstständig tätige bzw. für Angehörige bestimmter Berufsgruppen gedacht. Hierzu zählen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Ärzte, Architekten oder Apotheker. Die rechtliche Grundlage findet sich in §10 Abs. 1 Nr. 2a EStG. Die vorgenannte Aufzählung ist übrigens abschließend. Die Altersvorsorgeaufwendungen (außer den Beiträgen zur Riester-Rente) sind in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

Höchstbetrag Altersvorsorgeaufwendungen 2022

Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzbar. D.h. diese wirken sich mit einem bestimmten Prozentsatz aus. Der Höchstbetrag wird jedoch bis zum Jahr 2025 erhöht. Denn er steigt jährlich um 2%. D.h. im Jahr 2025 sind die Altersvorsorgeaufwendungen zu 100% absetzbar. Beispiel Im Jahr 2022 beträgt der Höchstbetrag 25.639 (bei Ledigen). Davon können 94% abgesetzt werden. Ledige können damit 24.101 €, Verheiratete 48.202 steuerlich geltend machen.

Riester-Rente

Die Riester-Rente bzw. ein Riester-Vertrag ist eine private Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Das Prinzip ist einfach. Der Steuerpflichtige zahlt einen bestimmten Beitrag zur privaten Vorsorge. Dieser Betrag wird mit einer Zulage vom Staat bezuschusst. Die Zulage ist geteilt. Sie beinhaltet zum einen die Grundzulage zum anderen die Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt 175 € pro Person, die Kinderzulage 300 € (bzw. 185 € für Kinder, die vor dem 01.01.2008 geboten sind). Daneben gibt es noch einen Berufseinsteieger-Bonus in Höhe von 200 €. Dieser wird allen Zulageberechtigten gewährt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Es gibt einen Mindesteigenbeitrag, den der Steuerpflichtige leisten muss, um die Zulage zu erhalten. Dieser beträgt 4% der Einkünfte.

Personenkreis

Die Förderung steht nur einem bestimmten Personenkreis zu. Hierzu gehören grundsätzlich Arbeitnehmer und Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, Soldaten und Beamte und Richter. Hat ein Minijobber auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet, so steht ihm die Förderung ebenfalls zu. Weiterhin gehören zum begünstigten Personenkreis Berufsauszubildende sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

Riester-Rente: Was bedeutet unmittelbare- & mittelbare Begünstigung?

Bei der Förderung unterscheidet man zwischen unmittelbarer und mittelbarer Begünstigung. Eine Person ist unmittelbar begünstigt, wenn Sie zum vorgenannten Personenkreis gehört. Nicht unmittelbar begünstigt sind beispielsweise Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, Rentner und Pensionäre oder geringfügig Beschäftigte (sofern nur der Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt). Ein Steuerpflichtiger (der nicht unmittelbar begünstigt ist), dessen Ehegatte unmittelbar begünstigt ist gilt als mittelbar begünstigt. Er hat Anspruch auf die Grundzulage. Der Sonderausgabenabzug wird ihm jedoch nicht gewährt.

Die Beiträge zur Riester-Rente sind in der Anlage AV einzutragen. Bei der Einkommensteuer-Veranlagung führt das Finanzamt eine so genannte Günstiger-Prüfung durch (ähnlich wie beim Kinderfreibetrag). D.h. das Finanzamt vergleicht die Steuerersparnis aus der Gewährung des Sonderausgabenabzuges mit der Höhe der Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug günstiger, so wird die Zulage angerechnet. Der Sonderausgabenabzug ist auf jährlich 2.100 € begrenzt. Sind beide Ehegatten unmittelbar begünstigt, steht beiden jeweils der Sonderausgabenabzug zu.

Rürup-Rente

Die so genannte Rürup-Rente ist eine Basisrente. Sie ist ein der Säulen der Altersvorsorge. Anders als bei der Riester-Rente kann so ziemlich jeder einen Basisrentenvertrag abschließen. Eine staatliche Förderung gibt es nicht (nur aufgrund der Steuerersparnis). Je mehr man verdient bzw. je mehr man in den Vertrag einzahlt, desto mehr Vorteile hat man. Ein Nachteil ist, dass man kein Zugriff zu seinem Geld hat. Auch kann man sich das Guthaben, je nach Vertrag, nicht auf einmal auszahlen lassen. Dennoch kann sich ein Rürup-Vertrag lohnen, weil die Steuerersparnis aufgrund der Beiträge während der Ansparphase günstiger sind als die Besteuerung in der Auszahlungsphase. Wie hoch die »nachgelagerte Besteuerung« ist, hängt unter anderem vom Renteneintrittsalter an, da Renten nur mit einem bestimmten Anteil besteuert werden.

Eingetragen werden die Beiträge zur Basisrente in der Anlage Vorsorgeaufwand.

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