Was versteht man unter Sachbezugswerte 2024?

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 08.03.2022- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Alle Fakten zum Thema Sachbezüge im Überblick

  • Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern neben dem Arbeitslohn bestimmte Sachbezüge (auch geldwerte Vorteile genannt) gewähren
  • Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei
  • Typische Beispiele sind Gutscheine, Verpflegung, verbilligte Waren, Telekommunikationsgeräte, Job-Tickets
  • Reine Geldleistungen zählen stets zum Arbeitslohn

Die gesetzliche Rechtsgrundlage findet sich in § 8 Abs. 1 Satz 2 EStG. Dort heißt es: »zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten.“

Bestimmte Sachbezugswerte sind steuerpflichtig, jedoch unter Anwendung von Freibeträgen, steuerfrei (dazu weiter unten). Weiterhin gibt es Sachbezüge, die von Vornherein steuerfrei sind.

Steuerfreie Sachbezüge 2024 - Beispiele:

Hier kommen einige Sachbezüge, die gemäß den Regelungen des Einkommensteuerrechts steuerfrei sind.

Gesundheitsförderung

§3 Nr. 34 EStG: Kosten für Gesundheitsmaßnahmen können vom Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 600,- € im Jahr und pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass ein Zusammenhang mit der beruflichen Belastung besteht.

Job-Ticket

§3 Nr. 15 EStG: Kosten für ein Job-Ticket sind seit dem Jahr 2019 steuerfrei. Dies gilt für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Voraussetzung ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Das Job-Ticket wird beim Arbeitnehmer aber auf die Entfernungspauschale angerechnet.

Kindergartenkosten

§3 Nr. 33 EStG: Steuerfrei bleibt auch ein Zuschuss des Arbeitgebers zu den Kosten für Unterbringung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Voraussetzung ist auch hier, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.

Telekommunikationsgeräte

§3 Nr. 45: die Überlassung von Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten für dir private Nutzung bleibt steuerfrei. Eine unentgeltliche Schenkung muss hingegen pauschal versteuert werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend und soll lediglich einige Beispiele aufzeigen.

Weitere Sachbezüge können sein:

  • Überlassung eines Firmenwagens
  • Übernahme von Fortbildungskosten
  • Incentive-Reisen
  • Zinsgünstiges Darlehen
  • etc.

Sachbezugsfreigrenze auf 50,- € erhöht

Der Arbeitgeber kann seinen Arbeitnehmern auch andere geldwerte Vorteile gewähren. Sofern diese nicht unter eine der Steuerbefreiungsvorschriften fallen, sind sie steuerpflichtig. Dies gilt nicht, sofern die Sachbezüge einen Wert von 50,- € nicht überschreiten. Siehe hierzu unseren Artikel 50 Euro Sachbezugsfreigrenze.

Rabattfreibetrag

Werden dem Arbeitnehmer Vorteile in Form von Waren oder Dienstleistungen gewährt, so bleiben diese bis zu einem Betrag von 1.080,- € im Jahr steuerfrei (Rabattfreibetrag). Voraussetzung ist, dass die vom Arbeitgeber hergestellten Waren oder Dienstleistungen nicht überwiegend für die eigenen Arbeitnehmer hergestellt bzw. vertrieben werden.

Bewertung von Sachbezügen

Die Bewertung von Sachbezügen kann nach unterschiedlichen Vorschriften erfolgen.

Bewertung nach §8 Abs. 2 EStG

Diese Vorschrift unterscheidet zwischen der Bewertung mit dem üblichen Endpreis und den so genannten Sachbezugswerten.

Gemäß §8 Abs. 2 Satz 1 EStG sind geldwerte Vorteile (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge) mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen. Der Rabattfreibetrag findet hierbei keine Anwendung. Es ist jedoch die 50,- €-Grenze zu beachten.

Für bestimmte Sachbezüge gelten hingegen amtliche Sachbezugswerte. Hierzu gehört die Überlassung einer Unterkunft und Verpflegung. In diesem Fall ist die 50,- €-Grenze nicht anzuwenden, gleichwohl aber der Rabattfreibetrag.

Die Sachbezugswerte sind fest vorgegeben und können jährlich aktualisiert bzw. geändert werden. Bei Gewährung von Mahlzeiten betragen die Sachbezugswerte ab 2022 3,57 € für das Mittag- und Abendessen sowie 1,87 € für ein Frühstück.

Bei der Überlassung einer Unterkunft gilt ein monatlicher Sachbezugswert von 241,- € monatlich. Der Wert ändert sich je nachdem wie viele Beschäftigte in der Unterkunft untergebracht sind.

Bewertung nach §8 Abs. 3 EStG

Erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Waren oder Dienstleistungen, die nicht überwiegend für die Arbeitnehmer hergestellt oder vertrieben werden, so gilt als Bemessungsgrundlage der Endpreis zu dem die Waren oder Dienstleistungen den Endkunden angeboten werden abzüglich eines 4%-gen Abschlags. In diesem Fall ist der Rabattfreibetrag zu berücksichtigen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Bezug dieser Waren oder Dienstleistungen nicht nach §40 EStG pauschal versteuert wird.

Sachbezüge: Was sind Aufmerksamkeiten?

Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern oft Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass. Dazu gehören Blumen, Wein, Bücher etc. Hierbei handelt es sich um so genannte Aufmerksamkeiten. Persönliche Anlässe können ein Geburtstag, Hochzeit oder die Geburt eines Kindes sein. Diese Aufmerksamkeiten sind steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern deren Wert 60,- € (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet. Übersteigen die Aufmerksamkeiten diesen Wert, so kann die Sachzuwendung mit 30% lohnversteuert werden (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer).  

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