Der Steuerberater - ein Beruf mit Zukunft?

Veröffentlicht am 28.04.2015- zuletzt aktualisiert am 10.10.2022

Wie lange gibt es den Beruf des Steuerberaters?

Die ersten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Steuerpflichtigen gegenüber Finanzbehörden gehen in das Jahr 1919 zurück. Damals taucht auch der Begriff des Steuerberaters im Zusammenhang mit Bücherrevisoren, die als Prüfer und Berater der expandierenden Wirtschaft ein gesellschaftlich hohes Ansehen genossen, auf.

Die Bezeichnung Steuerberater erschien erstmals in einem Gesetz aus dem Jahr 1933 auf und 1941 wurde ein Berufsrecht für Steuerberater verfasst. Außerdem erfolgte ein erster Zusammenschluss von Steuerberatern in einer Reichskammer.

Das heute noch gültige Berufsrecht wurde 1972 auf den Weg gebracht und im Jahr 1989 noch einmal in Bezug auf die Zugangsrechte und die Berufsbezeichnung überarbeitet. Neben den Steuerberatern wurden auch Steuerbevollmächtigte in den Berufsstand aufgenommen und die Zulassungsvoraussetzungen wurden erweitert. So ist es jetzt auch für Absolventen mit einem Hochschulstudium der Wirtschaftswissenschaften möglich nach vier Jahren praktischer Tätigkeit die Steuerberaterprüfung abzulegen.

Voraussetzungen für den Beruf des Steuerberaters

Steuerberater werden von der für sie zuständigen Steuerberaterkammer bestellt. Für die Bestellung sind neben dem Bestehen der Prüfung nach dem Steuerberatergesetz auch die persönliche Eignung des Antragstellers sowie die Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung Vorraussetzung. Die persönliche Eignung beinhaltete u. A. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und keine strafrechtlichen Verurteilungen. Die Bestellung erfolgt durch eine Urkunde, die die Steuerberaterkammer ausstellt.

Aufgabengebiete und Tätigkeitsfelder eines Steuerberaters

In erster Linie beraten Steuerberater ihre Mandanten bei der optimalen Steuergestaltung. Allerdings gehören daneben auch viele andere Tätigkeiten zum Berufsbild.

• Buchhaltung für gewerblich oder freiberuflich tätige Mandanten
• Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
• Beratung auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts
• Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen
• Erstellung von Steuererklärungen
• Unterstützung bei Betriebsprüfungen
• Vertretung der Mandanten vor Finanzbehörden, Finanzgerichten und in Steuerstrafsachen
• Beratungsleistungen für Existenzgründer, Unternehmensnachfolgen und Vermögensverwaltung
• Unterstützung bei Bankverhandlungen

Das Honorar für die Leistungen des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Abrechnung ist entweder nach dem Gegenstandswert des Steuerfalls oder der Buchführung möglich, oder auch nach Zeitwert. In der Gebührenverordnung sind sowohl Ober- als auch Untergrenzen für die einzelnen Leistungen festgelegt.

Der Steuerberater haftete gegenüber seinen Mandanten für die Beratung und Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Der Abschluss einer Berufshaftpflicht ist daher Vorschrift.

Der Berater muss nicht alle Leistungen persönlich ausführen, sondern kann als Unterstützung Fachpersonal wie z. B. Steuerfachangestellt oder Steuerfachwirte beschäftigen. Die Mitarbeiter müssen aber unbedingt weisungsgebunden arbeiten und dürfen nur unter der Verantwortung des Steuerberaters agieren.

Die Steuerberatung – ein vertrauensvoller Berufszweig

Kaum ein Bereich im Leben eines Menschen ist so persönlich und vertraulich wie seine finanziellen und steuerlichen Angelegenheiten.

Steuerberater erfahren so ziemlich das Persönlichste eines Mandanten. Seine finanzielle Lage, sein Vermögen, seine Schulden und persönlichen Verhältnisse – seien es uneheliche Kinder oder Exfrauen, fehlgeschlagene Investitionen oder geniale Geschäftsideen.

Daher ist auch das Vertrauensverhältnis zwischen Berater und Mandant ein ganz Besonderes. Der Mandant muss darauf vertrauen könne, dass sein Steuerberater seine Daten und seine Privatsphäre achtet und schützt – natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zwischen Berater und Mandant wird ein Beratungsvertrag geschlossen, der aufgrund des sensiblen Verhältnisses auch immer die Möglichkeit einer kurzfristigen Beendigung beinhaltet.

Weiterbildungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven

Nach einer Steuerberater Ausbildung mit bestandener Steuerberaterprüfung und mit der selbstständigen Tätigkeit bieten sich einem Steuerberater aber auch darüber hinaus noch interessante Tätigkeitsfelder. Viele Berater machen Fortbildungsprüfungen zum Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer und prüfen dann Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse großer Unternehmen.

Im Zuge der immer komplizierter werdenden Steuergesetzgebung der letzten Jahre wird der Beruf des Steuerberaters immer wichtiger. Selbst Privatpersonen sind heutzutage teilweise nicht mehr in der Lage, ihre Steuererklärung selber zu erstellen.

Auch im Bereich der Lohnsteuer und Sozialversicherung – also bei Lohn- und Gehaltsabrechnungen - sind die Anforderungen und Aufzeichnungspflichten in letzte Zeit erheblich gestiegen (z. B. Mindestlohn), so dass es auch kleine Firmen kaum mehr möglich ist, diese Aufgaben ohne Hilfe eines steuerlichen Beraters durchzuführen. Jobangebote bieten z.B. Portale wie das von jooble. Hier finden Sie zahlreiche Stellenangebote im Bereich Finanzwesen.

Ein weiterer Punkt der immer mehr Beratung erfordert ist auch das EU-Recht, da sehr viele Firmen auch länderübergreifend tätig sind.

>> Weitere Infos in unserem Artikel: Arbeitsmarkt und potenzielle Arbeitgeber als Steuerberater

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