Fragen rund um das Thema Kirchensteuer: Höhe - Berechnung - Kirchensteuerpflicht

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 16.05.2017- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Sie ist für viele Menschen fester Bestandteil der Gehaltsabrechnung: die Kirchensteuer. Jeden Monat wird ein prozentualer Anteil vom Bruttogehalt abgezogen und den Kirchen zugeführt. Doch wer muss die Kirchensteuer eigentlich genau zahlen und wofür wird diese verwendet? Und wie berechnet sich deren Höhe eigentlich?

Wie im Bereich der Steuern üblich, gibt es auch hier feste Regelungen. Diese beinhalten unter anderem auch die Möglichkeit, eine Ermäßigung bzw. eine Befreiung von der Kirchensteuer zu beantragen.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Kirchensteuer

Wer muss die Kirchensteuer bezahlen?

Kirchenmitglieder bzw. Menschen die in einer Glaubensgemeinschaft sind, sind auch dazu verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. In Deutschland gehören vor allem die beiden großen Kirchen, die katholische und die evangelische Kirche, zu den Institutionen, die mit der Kirchensteuer verbunden werden. Der Eintritt in diese Glaubensgemeinschaft wird durch die Taufe geregelt. In den meisten Fällen erfolgt diese noch im Säuglingsalter, so dass der spätere Kirchensteuerpflichtige hierauf zunächst keinen Einfluss hat. Hier fungieren allein die Eltern als Entscheidungsträger. In einigen Fällen treten Gläubige auch erst später, beispielsweise im Jugendalter in die Kirche ein.

Wie wird die Kirchensteuer berechnet?

Die letztendliche Höhe der Abgabe ist abhängig vom jeweiligen Einkommen. Sie wird als Prozentsatz zur Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer ermittelt und stellt die größte Einkommensquelle der Kirchen dar. Der zu entrichtende Kirchensteuersatz richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Mitglied der jeweiligen Glaubensgemeinschaft wohnt.

In Bayern und in Baden-Württemberg liegt die Kirchensteuer bei 8%, in allen anderen Bundesländern bei 9%. Den Grundwert bildet hier das zu versteuernde Einkommen.

Wer zieht die Kirchensteuer ein?

Die zu entrichtende Kirchensteuer wird vom jeweils zuständigen Finanzamt (also vom Staat) eingezogen. Diese sind damit nicht nur für die Einkommens-, sondern eben auch für die Kirchensteuer zuständig. Verständlich. Immerhin hängen beide Steuerarten, wie bereits in Punkt 2 erwähnt, direkt zusammen. Die Kirchensteuer wird damit zusammen mit der Einkommensteuer an die Finanzkasse überwiesen. Danach wird eine Aufwandsentschädigung abgezogen und der Rest wird dann schließlich an die jeweiligen Kirchen weitergegeben.

Bei dem erwähnten Procedere handelt es sich zumindest um die Regel. Jedoch sind nicht alle Kirchen oder Religionsgemeinschaften dazu übergegangen, den Finanzbehörden den Steuereinzug zu übertragen. Manche Einrichtungen bevorzugen es auch, die Kirchensteuer selbst zu verwalten und einzuziehen. Es existieren auch einige Kirchen, die komplett auf diese Art der Steuerabgabe verzichten.

Wo gebe ich die Kirchensteuer in meiner Steuererklärung an?

Mitglieder einer Kirche bzw. einer Glaubensgemeinschaft können die Kirchensteuer in der Spalte der Sonderausgaben auf der Steuererklärung geltend machen. Achtung: hierbei ist es sogar möglich, auch im Voraus bezahlte oder nachgezahlte Abgaben anzugeben und berücksichtigen zu lassen.

Auch für den Fall, dass Sie Mitglied einer Kirche bzw. Religionsgemeinschaft sein sollten, die keine Steuer erhebt, können Sie die Zahlungen an diese Institution dennoch wie Kirchensteuer geltend machen. Je nach Bundesland handelt es sich hierbei um eine Höhe von 8 bzw. 9% der Einkommenssteuer.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass „Ihre“ Kirche in mindestens einem Bundesland als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist. Bekannte Beispiele hierfür sind:

  • die Neuapostolische Kirche
  • die evangelisch-freikirchlichen Gemeinden
  • die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche

und einige mehr.

Für den Fall, dass Sie hier Zahlungen leisten, die höher sind als die Kirchensteuer im betreffenden Bundesland, können Sie diese als Spenden im Rahmen kirchlicher Zwecke geltend machen. Kirchensteuerzahlungen, die an Religionsgemeinschaften in einen EU-/ EWR-Staat entrichtet werden, werden ebenfalls mittlerweile als „Sonderausgaben“ anerkannt.

Wird Ihre Kirche nicht als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt, können Sie die Beiträge, mit denen Sie die Religionsgemeinschaft unterstützen (bis zu 20% des Gesamtbetrags) als eine Spende zur „Förderung religiöser Zwecke“ absetzen. Hierzu nutzen Sie in der Steuererklärung die Spalte „Spenden“.

Kirchensteuer – was wird davon bezahlt?

Das Zahlen der Kirchensteuer ist so „normal“ geworden, dass sich die wenigsten Menschen noch fragen, wofür sie sie eigentlich zahlen. Fakt ist: die Summe wird nicht nur für ein einziges Projekt verwendet, sondern stattdessen aufgeteilt. Unter anderem profitieren von der Kirchensteuer:

  • der Pfarrdienst und der Religionsunterricht
  • Kindertagesstätten
  • Gemeindearbeit
  • kirchliche Gebäude
  • Leitung und Verwaltung
  • die Hinterbliebenenversorgung
  • Bildungswesen und Wissenschaft.

Gibt es eine Kirchensteuerpflicht?

Generell ist jedes Mitglied einer Glaubensgemeinschaft zur Zahlung von Kirchensteuer verpflichtet, sofern die betreffende Kirche diese erhebt. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Steuer entweder erlassen oder gesenkt werden. Hierbei handelt es sich jedoch in der Regel um Einzelfälle, die dann separat beantragt werden müssen.

Wie trete ich aus der Kirche aus?

Der Kirchenaustritt kann von Bundesland zu Bundesland ein wenig variieren. Wichtig ist es jedoch immer, dass Sie mit Ihrem Personalausweis zum Standesamt bzw. Amtsgericht gehen. Ein persönliches Erscheinen ist hierbei unerlässlich. Für den Fall, dass die betreffende Person bettlägerig ist, muss ein Notar ins Haus bestellt werden.

Ist die Kirchensteuer eine Sonderausgabe und somit abzugsfähig?

Ja, die Kirchensteuer gehört zu den Sonderausgaben. Sie kann komplett von der Steuer abgesetzt werden.

Arbeitslos – muss ich trotzdem Kirchensteuer bezahlen?

Nein, im Falle einer Arbeitslosigkeit muss keine Kirchensteuer gezahlt werden.

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