Versicherungsleistungen - Tipps zur steuerlichen Behandlung

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 02.09.2019- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Wer nach einem Schaden von der Versicherung Geld erhält, muss diese Versicherungsleistungen unter Umständen versteuern. Allerdings ist nicht jede Entschädigungszahlung ein Fall für die Steuererklärung. Entschieden werden kann das meist nur im Einzelfall. Wir schauen in das Steuerrecht und erklären den Sachverhalt.

Zahlt der Hausratversicherer nach einem Wassereinbruch, muss das Finanzamt nicht informiert werden - egal wie hoch die Zahlung war. Leistungen aus der Hausratversicherung sind immer steuerfrei. Auch die Erstattung eines Sturmschadens muss auf der Steuererklärung nicht angegeben werden. Zahlungen der gegnerischen Kfz-Versicherung sind ebenfalls steuerfrei, auch wenn vom Unfallverursacher eine laufende Rente oder Schmerzensgeld gezahlt wird.

Was versteht man unter einer Versicherungsleistung?

Versicherungsleistungen beziehen sich auf die verschiedenen Leistungen, die eine Versicherungsgesellschaft ihren Kunden bietet, um sie gegen bestimmte Risiken oder Schäden abzusichern. Im Allgemeinen ist es das Ziel von Versicherungen, finanzielle Unterstützung im Falle unvorhergesehener Ereignisse zu bieten.

Die Art der Versicherungsleistungen hängt von der Art der Versicherung ab, die abgeschlossen wurde. Einige der häufigsten Arten von Versicherungsleistungen sind:

  1. Schadensersatzleistungen - Die Versicherungsgesellschaft zahlt dem Versicherten eine bestimmte Summe Geld als Ausgleich für einen erlittenen Schaden.

  2. Haftpflichtleistungen - Die Versicherungsgesellschaft zahlt einem Dritten eine bestimmte Summe Geld als Ausgleich für Schäden, die durch den Versicherten verursacht wurden.

  3. Leistungen bei Krankheit oder Verletzung - Die Versicherungsgesellschaft übernimmt einen Teil oder die gesamten Kosten für medizinische Behandlungen und andere Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit oder Verletzung entstehen.

  4. Lebensversicherungsleistungen - Die Versicherungsgesellschaft zahlt im Falle des Todes des Versicherten eine bestimmte Summe Geld an die Begünstigten.

  5. Unfallversicherungsleistungen - Die Versicherungsgesellschaft zahlt dem Versicherten eine bestimmte Summe Geld im Falle eines Unfalls.

Es ist wichtig, die verschiedenen Arten von Versicherungsleistungen und deren Bedingungen sorgfältig zu prüfen, bevor man eine Versicherung abschließt, um sicherzustellen, dass man angemessen gegen bestimmte Risiken oder Schäden abgesichert ist.

Steuererklärung - Versicherungsleistungen an das Finanzamt melden

Die Leistung aus einer Versicherung ist immer dann in der Steuererklärung anzugeben, wenn

  • die Versicherungsprämien zuvor als Werbungskosten angegeben oder Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen wurden
  • die Leistungen einen Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen oder steuerlich geltend gemachte Werbungskosten darstellen.

Müssen die Versicherungsauszahlungen versteuert werden, sind Kapitalertragssteuer, Solidaritätszuschlag und eventuell die Kirchensteuer fällig. Auf Versicherungsleistungen können nicht nur Einkommensteuern, sondern ggf. auch Erbschaftssteuer zu leisten sein.

Werbungskosten - wann eine Versicherungszahlung zu versteuern ist

Wurde ein Wirtschaftsgut in einer vergangenen Steuererklärung abzugsfähig, so ist seine von der Versicherung gezahlte Entschädigung in der nächsten Steuererklärung anzugeben.

Beispiel: Ein Drucker wurde seinerzeit dem Finanzamt als Werbungskosten angegeben und minderte damit das zu versteuernde Einkommen. Wird dieser Drucker später von einem Partygast zerstört und dessen Versicherung zahlt eine Entschädigung, so ist diese in der nächsten Steuererklärung anzugeben. Der neu gekaufte Drucker wird auf der gleichen Steuererklärung erneut als Werbungskosten abgezogen. Unterm Strich wird lediglich der Differenzbetrag versteuert.

Verbrannte im häuslichen Arbeitszimmer der Schreibtisch, muss ebenfalls die Leistung des Versicherers dem Finanzamt angegeben werden. Die Aufwendungen für den neuen Schreibtisch können wiederum als Werbungskosten abgezogen werden. Damit ergibt sich ein zu versteuernder Betrag aus: Preis für den neuen Schreibtisch (minus) Entschädigungszahlung der Versicherung.

Entschädigungszahlung bei teilweise beruflicher Nutzung

Komplizierter wird die Berechnung, wenn das zerstörte Wirtschaftsgut nur teilweise beruflich bzw. betrieblich genutzt wurde. Ersetzt die gegnerische Haftpflicht einen von ihrem Kunden zerstörten Laptop, so muss der Empfänger die Zahlung des Haftpflichtversicherers dem Finanzamt angeben. Vorausgesetzt, der Laptop wurde zumindest teilweise beruflich genutzt und dies wurde zuvor steuerlich geltend gemacht.

Wurden für den Computer jedoch nur teilweise Werbungskosten abgezogen, weil er auch privat genutzt wurde, muss auch die Ausgleichszahlung nur entsprechend der beruflichen Nutzung angegeben werden. Dies gilt auch für Selbständige, die einen Ersatz vom Haftpflichtversicherer erhalten: Eine erhaltene Entschädigung ist als negative Betriebsausgabe zu verbuchen.

Wichtig: Die Steuerpflicht der Entschädigungsleistung greift auch dann, wenn die Versicherungsprämien als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht worden sind. In diesem Fall müssen auch die aus der Versicherung entstanden Zahlungen versteuert werden.

Versteuern von ersetzten Mietzahlungen

Erhält ein Immobilieneigentümer Zahlungen aus einer Mietverlustversicherung, sind diese dem Finanzamt anzugeben. Eine Mietverlustversicherung zahlt beispielsweise dann, wenn eine Wohnung nach einem Brand unbewohnbar wird. Voraussetzung ist jedoch, dass die Wohnung auch tatsächlich vermietet war und ein Mietausfall entstanden ist.

Bei selbständigen Ärzten oder Anwälten kann eine Praxisausfallversicherung zahlen. Auch die ist zu versteuern, denn die Prämien für den Mietverlust bzw. Praxisausfall wurden zuvor als Betriebsausgaben verbucht.

Fazit - Wann sind Versicherungsleistungen zu versteuern

Grundsätzlich müssen steuerpflichtige Einnahme aus Versicherungszahlungen immer dann gemeldet werden, wenn

  • diese Zahlungen einen Ersatz für steuerpflichtige Einnahmen darstellen oder
  • für das geschädigte Gut Werbungskosten steuerlich geltend gemacht wurden oder
  • die Versicherungsprämien als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgezogen wurden.

Steuerfreie Zahlungen aus der Sterbegeldversicherung

Ähnlich wie bei der unten besprochenen Risikolebensversicherung verhält es sich bei der Sterbegeldversicherung. Die Versicherungsleistungen aus der Sterbefallversicherung sind in vollem Umfang einkommensteuerfrei - sofern die Zahlungen ausschließlich aufgrund des Todesfalls geleistet wurden. Endet der Vertrag jedoch vorzeitig, etwa durch Rücktritt oder Kündigung, sind die Erlebensfall-Leistungen dem Finanzamt anzugeben. Zu versteuern sind: erhaltene Erstattung (minus) geleistete Prämien. Unter Umständen ist auf die Sterbegeldversicherung Erbschaftssteuer zu zahlen.

Wichtig: Ab einer Versicherungsauszahlung von 5.000 Euro muss das zahlende Versicherungsunternehmen die Transaktion dem Finanzamt melden, sofern nicht an den Versicherungsnehmer gezahlt wurde. Auch wenn die Versicherung innerhalb von zwölf Jahren durch Kündigung, Rücktritt oder Anfechtung endet, muss der Versicherer den Unterschiedsbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert melden.

Auszahlungen der Risikolebensversicherung

Prämien zur Risikolebensversicherung können teilweise als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Wird im Todesfall die Versicherungssumme ausgezahlt, muss der Empfänger dies in der Einkommensteuererklärung angeben. Grundsätzlich entfällt auf die Versicherungsleistung eine Erbschaftssteuer. Allerdings empfehlen Versicherer eine sichere Vertragsgestaltung, bei der die Hinterbliebenen nicht mit einer Erbschaftsteuer belastet werden. Insbesondere ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung bei nicht ehelichen Lebensgemeinschaften entscheidend.

Versicherungsbeiträge von der Steuer abziehen

Zwar sind die Versicherungsleistungen der Versicherer teilweise zu versteuern, doch können sich Steuerzahler einen Teil der gezahlten Versicherungsprämien vom Finanzamt zurückholen. Abzugsfähig sind allerdings nicht die Beiträge Kfz-Kasko-Versicherung, die Hausratversicherung, die Sterbegeldversicherung sowie die private Rechtsschutzversicherung. Bei vielen anderen Versicherungen beteiligt sich der Fiskus jedoch indirekt an den Kosten:

  • Beruflich veranlasste Versicherungen
    Werden ausschließlich berufliche Risiken abgedeckt, können die Versicherungsprämien unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dazu zählen die Unfallversicherung, die nur bei Arbeitsunfällen leistet, der Arbeitsrechtsschutz sowie die Berufshaftpflichtversicherung. Angegeben werden die gezahlten Prämien in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung.
  • Altersvorsorgeaufwendungen
    In der Anlage Vorsorgeaufwand werden die Kosten für die Basisabsicherung als Sonderausgaben angegeben. Dazu gehören etwa die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die Basis-Rente (Rürup-Rente) sowie Beiträge für berufsständische Versorgungswerke. Die Bemessungsgrenze liegt bei 23.712 Euro, womit maximal 20.392 Euro für Sonderausgaben anerkannt werden können. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag.
  • Beiträge zur Riester-Rente
    Die Beitragszahlungen zur Riester-Rente können ebenfalls von der Steuer abgezogen werden. Dies ist direkt über Zulagen möglich, aber auch indirekt über den Sonderausgabenabzug (maximal 2.100 Euro). Die Riester-Beiträge werden in der Anlage AV eingetragen. Das Finanzamt prüft mit der Günstigerprüfung, wie die Beiträge am besten angerechnet werden.
  • Sonstige Vorsorgeaufwendungen
    Auch andere Aufwendungen mit Vorsorgecharakter sind abzugsfähig. Hier kommen die Policen der Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und der Risikolebensversicherung ins Spiel. Wurde die Lebens- oder Rentenversicherung noch vor 2005 abgeschlossen, ist auch sie begünstigt. Maximal 1.900 Euro pro Arbeitnehmer (2.800 Euro bei Selbständigen) können jährlich mit der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand abgezogen werden.

Quellen:

[1] https://www.seguralife.de/sterbegeld-wissen/steuer
[2] https://www.cosmosdirekt.de/risikolebensversicherung/steuer/

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