Der Online Schenkungssteuerrechner – Steuern und Freibeträge auf Schenkungen berechnen

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 02.07.2021- zuletzt aktualisiert am 03.01.2024

Wie teuer sind die Folgen einer Schenkung im Jahr 2024? – Der Schenkungssteuer Rechner gibt Aufschluss!

Übersteigen Geschenke einen gewissen Wert, könnte es sein, dass eine so genannte »Schenkungssteuer« anfällt. Hier ist es wichtig, sich bereits im Vorfeld per Schenkungssteuer Rechner zu informieren, um das ein oder andere Sparpotenzial sinnvoll und nachhaltig nutzen zu können. Das Finanzamt ist hier entsprechend aufmerksam und fasst allzu teure und hochwertige Geschenke gern unter dem Begriff der »vorgezogenen Erbfälle« zusammen.

Entscheiden Sie daher mit Bedacht, ob und wann Sie Geschenke ab einer gewissen Größenordnung überhaupt annehmen möchten. Der Verlust, der sich hier ergeben kann, ist mitunter hoch.

Schenkungssteuer Rechner: Freibeträge, Verwandtschaftsverhältnisse und geltende Gesetze

Am unkompliziertesten gestaltet sich eine Schenkung im Allgemeinen, wenn es sich um eine Übergabe zwischen Eltern und ihren leiblichen Kindern handelt. Selbstverständlich müssen auch hier gewisse Freibeträge berücksichtigt werden. Diese haben über einen Zeitraum von zehn Jahren Gültigkeit und werden -sofern der Schenkende während dieser Frist verstirbt- auf das jeweilige Erbe angerechnet.

Achtung! Auch Sachgeschenke können hier in die Steuerpflicht fallen! Zudem ist es wichtig zu wissen, dass der Schenkende in bestimmten Fällen auch dazu verpflichtet sein kann, Steuern auf den betreffenden Gegenstand zu zahlen. Dies gilt vor allem dann, wenn der Beschenkte dazu finanziell nicht in der Lage ist.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Die Höhe der Schenkungssteuer in Deutschland richtet sich nach dem Wert der Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad zwischen dem Schenker und dem Empfänger. Der Netto-Wert des erworbenen Vermögens, abzüglich der Freibeträge, wird als steuerpflichtiger Erwerb betrachtet und nach dem gemeinen Wert (Verkehrswert) bewertet.

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschl. Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 Euro 7 % 15 % 30 %
300.000 Euro 11 % 20 % 30 %
600.000 Euro 15 % 25 % 30 %
6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 %
13.000.000 Euro 23 % 35 % 50 %
26.000.000 Euro 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 Euro 30 % 43 % 50 %

Jetzt Schenkungssteuerrechner nutzen!

Das leistet der Schenkungssteuer Rechner! – Alle Daten auf einen Blick

Mit einem Schenkungssteuer Rechner ist es einfach, die Auswirkungen einer Schenkung schnell erfassen zu können. Wichtig für die elektronische Berechnung ist hier:

  • Ihr Verhältnis zu der Person, die Ihnen das jeweilige Geschenk macht
  • der Wert der Schenkung
  • eine mögliche Einordnung in Privat- bzw. Betriebsvermögen
  • die Frage danach, ob Sie eine Immobilie geschenkt bekommen werden.

Auf Grundlage dieser Daten ergibt sich ein Wert, auf dessen Basis Sie klar erkennen, welche möglichen finanziellen Belastungen mit der anstehenden Schenkung verbunden sind.

Das sind in 2024 Ihre Pflichten - Meldepflicht bei Schenkungen beachten!

Wie bereits in der Einleitung angedeutet, hat das Finanzamt großes Interesse daran, herauszufinden, wie hoch der Wert der jeweiligen Geschenke ist. Hier ist es Ihre Pflicht, falls Sie das Geschenk annehmen, dieses innerhalb von drei Monaten bei Ihrem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese Meldepflicht gilt sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten.

Die Meldung ist übrigens auch dann verpflichtend, wenn Sie bereits wissen, dass Ihr Geschenk unter die betreffende Freibetragsgrenze fällt und Sie entsprechend ohnehin nicht verpflichtet sind, Schenkungssteuer zu zahlen.

Auf Nummer Sicher: der Weg zum Notar

Am besten ist es, die Schenkung von einem Notar bzw. vor einem Gericht offiziell beurkunden zu lassen. Nun liegt es in den Händen der Finanzbehörde, ob der Beschenkte über den Wert des Gegenstandes bzw. den Geldbetrag eine gesonderte Steuererklärung abgeben muss. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Schenkungsanmeldung gehören jedoch in jedem Falle:

  • der Gegenstand der Schenkung
  • die Namen der Beteiligten
  • der Grund der Schenkung
  • das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Schenkendem und Beschenktem
  • gegebenenfalls auch der Anlass der Schenkung.

Das verwandtschaftliche Verhältnis hat hier nicht nur Auswirkungen auf eventuelle Freibeträge, sondern ist auch mit Hinblick auf die Steuerklasse interessant.

Schenkungssteuer vs. Erbschaftssteuer – worin liegt eigentlich der Unterschied?

Der wohl auffälligste Unterschied zwischen der Schenkungs- und der Erbschaftssteuer liegt darin, dass die Schenkung zwischen Lebenden vonstattengeht. Sollte eine Schenkung jedoch in einem Zeitraum von weniger als zehn Jahren vor dem Tod des Schenkenden gemacht worden sein, greift hier die Erbschaftssteuer.

Werden Schenkungen den Erbschaften direkt gegenübergestellt, ist zu erkennen, dass bei Schenkungen keine Versorgungsfreibeträge gewährt werden, selbstgenutztes Wohneigentum ausschließlich für den Ehe- bzw. Lebenspartner steuerfrei bleibt und Eltern bzw. Groß- und sogar Urgroßeltern bei der Besteuerung in eine -für sie dann- schlechtere Steuerklasse eingeteilt werden. Hierzu bieten wir Ihnen noch zusätzlich einen Erbschaftssteuerrechner an.

Schenken ohne Steuern – geht das?

Für den Fall, dass der Online Schenkungssteuer-Rechner eine hohe Steuerlast prophezeit, kann es natürlich auch sinnvoll sein, sich frühzeitig Alternativen zu überlegen. Sinnvoll kann es daher sein, bei Schenkungen immer »Schritt für Schritt« vorzugehen und immer knapp unter dem jeweils geltenden Freibetrag zu schenken.

Eine weitere Lösung wäre, anstelle von »normalem« Geld eine Wertanlage zu kaufen. Deren Anschaffung ist nicht nur langfristig gesehen sinnvoll, sondern wird auch in gesetzlicher Hinsicht begünstigt. Doch Vorsicht! Die Schenkungssteuer müsste hier dennoch gezahlt werden, wenn Sie die gekauften Gegenstände vor dem Ablauf von zehn Jahren nach dem Kauf verschenken! Wer hier langfristig planen möchte, hat jedoch eine gute Alternative zur klassischen Schenkung, inklusive Schenkungssteuer, gefunden.

Im Zweifelsfall zum Steuerberater!

Der Schenkungssteuer-Rechner ist praktisch und gibt Ihnen schnell Aufschluss darüber, ob Sie mit Hinblick auf eine anstehende Schenkung mitunter Vorsicht walten lassen sollten. Dennoch handelt es sich bei dem Ergebnis um eine nackte Zahl, die Ihnen unter Umständen weitere Möglichkeiten offenstellt.

Für weiterführende Entscheidungen setzen Sie sich daher am besten immer mit einem Steuerberater zusammen. Besprechen Sie mit ihm das Ergebnis aus dem Online Rechner und wägen Sie gegebenenfalls ab, ob Sie die Schenkung annehmen oder ablehnen möchten.

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