Die Ehrenamtspauschale: 840 Euro steuerfrei im Ehrenamt!
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Ehrenamtsfreibetrag - Kernpunkte auf einen Blick:
- Freibetrag: 840 € pro Jahr
- Steuerfrei für: Nebenberufliche Tätigkeiten in gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen.
- Voraussetzungen:
- Nebenberuflich (max. 1/3 der Arbeitszeit eines Hauptberufs).
- Kein Anspruch auf Übungsleiterpauschale für dieselbe Tätigkeit.
- Anwendung: Freibetrag kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
In der heutigen Gesellschaft ist ehrenamtliches Engagement unerlässlich. Es stärkt die Gemeinschaft, fördert den sozialen Zusammenhalt und unterstützt unzählige Organisationen und Projekte. Eine wichtige Anerkennung für dieses Engagement bietet die Ehrenamtspauschale. Sie ist ein steuerlicher Anreiz, der es Einzelpersonen ermöglicht, für ihre freiwillige Arbeit eine steuerfreie Aufwandsentschädigung (840 Euro-Stand 2024) zu erhalten. In diesem Artikel werden wir uns eingehend mit der Ehrenamtspauschale befassen, ihre Vorteile beleuchten und erklären, wie man sie in Anspruch nehmen kann.
Ehrenamtspauschale Voraussetzungen
Um die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen zu können, muss die Tätigkeit für einen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Zweck ausgeführt werden. Zudem darf das Ehrenamt nicht hauptberuflich ausgeführt werden, wobei die Tätigkeit zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitjobs in Anspruch nehmen darf. Auch Rentner, Studenten, Hausfrauen oder Arbeitslose können nebenberuflich von dieser Regelung profitieren.
Art der Organisation
Die Tätigkeit muss in einer Organisation, wie z.B. einem Verein stattfinden, die gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist. Dies bedeutet, dass die Organisation dem Wohl der Allgemeinheit dient und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.
Satzungsklausel
Es muss eine Klausel in der Satzung des Vereins oder der Organisation geben, die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten regelt. Diese Klausel stellt sicher, dass alle ehrenamtlichen Mitglieder einen Anspruch auf die Pauschale haben können.
Nachweis des Anspruchs
Die ehrenamtlich tätige Person muss nachweisen können, dass sie Anspruch auf eine Vergütung hat. Dies kann durch einen Ehrenamtsvertrag oder ähnliche Dokumente erfolgen, die die Vereinbarung zwischen der Person und der Organisation festhalten.
Nebenberufliche Ausübung
Die ehrenamtliche Tätigkeit darf in der Regel nicht mehr als ein Drittel der Zeit umfassen, die für einen Hauptberuf aufgewendet wird. Das entspricht in den meisten Fällen nicht mehr als 14 Stunden pro Woche. Diese Regelung stellt sicher, dass das Ehrenamt tatsächlich eine nebenberufliche Tätigkeit bleibt.
Vielfältige ehrenamtliche Tätigkeit
Ehrenamtliche Arbeit umfasst soziale, kulturelle, sportliche und bildungsbezogene Felder, orientiert am Organisationszweck. Personen, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen, leisten Beiträge im ideellen Bereich oder im Zweckbetrieb, nutzen ihre Fähigkeiten zur Förderung der Gemeinschaft und tragen zur persönlichen Weiterentwicklung bei.
Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung zur Ehrenamtspauschale 2025?
Im Jahr 2024 ermöglicht die Ehrenamtspauschale es dir, bis zu 840 € pro Jahr durch deine ehrenamtliche Tätigkeit zu verdienen, ohne dass diese Einnahmen versteuert werden müssen . Neben der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit gibt es bei der Ehrenamtspauschale keine weiteren finanziellen Belastungen. Diese pauschale Aufwandsentschädigung soll das ehrenamtliche Engagement fördern, indem sie eine unkomplizierte und steuerlich begünstigte Möglichkeit zur Kompensation bietet. Es gibt keine versteckten Kosten oder zusätzlichen Abgaben, die auf die Pauschale angewendet werden.
Weitere Einkünfte: Übungsleiterpauschale, Minijob & Pauschbeträge
Kombination mit dem Übungsleiterfreibetrag: Die Kombination der Ehrenamtspauschale mit der Übungsleiterpauschale ist unter bestimmten Umständen möglich. Wenn man verschiedene Ämter ausübt, die separat vergütet werden, kann man von beiden Pauschalen profitieren. Beispielsweise kann jemand, der als Trainer in einem Sportverein tätig ist und zusätzlich die Kassenverwaltung übernimmt, bis zu 3.840 Euro steuerfrei erhalten – 3.000 Euro aus der Übungsleiterpauschale und 840 Euro aus der Ehrenamtspauschale.
Kombination mit dem Minijob: Personen, die neben ihrem Ehrenamt auch einen Minijob ausüben, können die Ehrenamtspauschale ebenfalls in Anspruch nehmen. Der Freibetrag kann entweder zu Jahresbeginn oder monatlich aufgeteilt werden, wodurch das Minijobgehalt um bis zu 70 Euro pro Monat aufgestockt werden kann.
Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Wenn man nicht bereits anderweitig angestellt ist, kann man die ehrenamtliche Tätigkeit als Arbeitnehmer ausüben und einen Arbeitsvertrag mit der gemeinnützigen Organisation vereinbaren. Für diese Tätigkeit steht einem dann ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu, der zusätzlich zur Ehrenamtspauschale steuerfrei bleibt. Dies bietet insbesondere Studenten und Hausfrauen die Möglichkeit, insgesamt bis zu 2.070 Euro im Jahr steuerfrei zu verdienen.
Sonstige Einkünfte: Dieser Freibetrag beträgt im Jahr 2024 insgesamt 256 Euro. Das bedeutet, dass neben den steuerfreien Einnahmen aus der Ehrenamtspauschale von 840 Euro pro Jahr noch zusätzlich 256 Euro aus anderen sonstigen Einkünften steuerfrei bleiben können, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen.
Erstattung einzelner Aufwendungen: Unabhängig davon, ob man für das Ehrenamt Geld erhält oder nicht, hat man laut Gesetz Anspruch darauf, einzelne Aufwendungen wie Reisekosten, Gebühren für Telefongespräche oder Materialkosten erstattet zu bekommen. Diese Auslagen müssen einzeln nachgewiesen werden können.
Weitere Details: Der Ehrenamtsfreibetrag beträgt bis zu 840 Euro pro Jahr und ist steuerfrei. Diese Regelung gilt auch, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit nur wenige Monate im Jahr ausgeübt wird. Der Freibetrag wird einmal jährlich gewährt, auch wenn man mehrere begünstigte Tätigkeiten ausübt. Begünstigt sind Tätigkeiten im ideellen Bereich, nicht aber im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wie beispielsweise als aktiver Sportler in einem Verein.
Wie wird der Ehrenamtsfreibetrag in der Steuererklärung angegeben?
Selbstständige Empfänger: Selbstständige tragen die Ehrenamtspauschale von 840 Euro in der Anlage S der Steuererklärung ein, und zwar in den Zeilen 46 und 47. Sollten zusätzliche Beträge über diese 840 Euro hinausgehen, werden diese in Zeile 10 der Anlage S eingetragen.
Unselbstständige Empfänger: Für unselbstständige Empfänger wird der Betrag von maximal 840 Euro in Zeile 27 der Anlage N der Steuererklärung eingetragen. Beträge, die diesen Freibetrag übersteigen, können in Zeile 21 der Anlage N eingetragen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Ehrenamtspauschale in Deutschland als private Einnahme gilt und dementsprechend in der Steuererklärung ausgewiesen werden muss. Bei Unsicherheiten oder spezifischen Fragen zur korrekten Eintragung in die Steuererklärung ist es ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich an das zuständige Finanzamt zu wende