Steuerfallen - und wie Steuerpflichtige diese vermeiden

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 24.09.2018- zuletzt aktualisiert am 11.03.2022

Mit dem Jahresende macht sich in vielen Unternehmen und bei Selbständigen geschäftige Betriebsamkeit breit. Statt sich dem eigentlichen Tagesgeschäft zu widmen wird nach Rechnungen und Belegen gesucht. Der Grund: Pünktlich zum Jahresende müssen – zumindest bei denjenigen Unternehmen, die durch Steuerberater vertreten werden – die Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden. Letztere ist eine ungeliebte »Begleiterscheinung« für Selbständige und Gründer. Oft wird mit der Abgabe der Steuererklärung überrascht festgestellt, dass der eine oder andere Sachverhalt nicht ganz so sauber gelaufen ist.
Hier gilt es Steuerfallen zu vermeiden!

Manchmal geht es um Kleinigkeiten oder simple Buchungsfehler, die sich zum Glück noch korrigieren lassen. Das deutsche Steuerrecht beinhaltet aber auch Aspekte, die zu einer echten »Tretmine« und teuer werden können. Besonders wenn es um Tatsachen geht, welche zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen, droht Ärger. Besonders wenn es hierbei auch noch um Zahlungen für Mitarbeiter geht, sitzen sehr schnell die Träger der Sozialversicherung noch mit im Boot. Arbeiten Unternehmen beim Thema Steuer unsauber, droht unter Umständen irgendwann sogar eine Steuerprüfung, wenn das Finanzamt genauer hinschauen will. Aber: Auch Arbeitnehmer sollten beim Thema Steuererklärung nichts einfach auf die leichte Schulter nehmen. Hier geht es um die Frage, ob es eine Erstattung gibt oder vielleicht sogar eine Nachzahlung droht.

Steuerfallen vermeiden: Hier droht richtig Ärger

Dass die Steuererklärung bei Unternehmen wie Arbeitnehmern manchmal zu Schweißausbrüchen führt, ist sicher dem komplizierten Steuerrecht geschuldet. Jedes Jahr gibt es Änderungen und die Gesetzbücher werden scheinbar von Jahr zu Jahr dicker.

Trotzdem zahlen sich Geduld und Genauigkeit aus. So lassen sich Tricks und Kniffe erkennen, mit denen Steuern ganz legal gespart und zu hohe Kosten vermieden werden. Wo sollte der Steuerpflichtige immer genau hinschauen?

Krankenversicherungskosten abrechnen: Mitglieder von GKV und PKV können ihren Beitrag zur Basisabsicherung steuerlich geltend machen. Bevor die Summen einfach in das Steuerformular übertragen werden, ist deren Richtigkeit zu prüfen. Hat die Krankenkasse die Prämien korrekt erfasst? Gerade bei der PKV ist nachrechnen sinnvoll. Arbeitnehmer können die Summen der Lohnabrechnung entnehmen.

Das Arbeitszimmer: In den letzten Jahren war das Arbeitszimmer immer wieder Streitthema. Wer ein Büro zu Hause nutzt, muss sich im Klaren zu den Voraussetzungen sein. Voll absetzbar ist das Arbeitszimmer (Homeoffice) nur, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Arbeit darstellt und nicht Wohnzwecken dient. Da Miete, Strom und Einrichtung absetzbar sind, kann die Nichtanerkennung durch das Finanzamt teuer werden.

Krankheitskosten absetzen: Gerade Familien können – egal, ob privat versichert oder gesetzlich – ihre Krankheitskosten unter Umständen absetzen. Dies funktioniert über die Sonderausgaben. Allerdings ist der Abzug erst ab Erreichen gewisser Grenzen (abhängig vom Einkommen und der Familiengröße) möglich.

Kostenfalle Kleinunternehmer-Regel: Wer in Deutschland Umsätze von weniger als 17.500 Euro im vergangenen Jahr erzielt, hat es im Umsatzsteuerrecht etwas einfacher. Die Regel nach § 19 UStG besagt, dass betreffende Unternehmen keine Umsatzsteuer ausweisen müssen. Damit sind Brutto und Netto auf der Rechnung identisch, die Umsatzsteuervoranmeldung entfällt. Teuer wird das Ganze aber, wenn der Kleinunternehmer selbst viele Rechnungen zahlt, da er auch die Vorsteuer nicht verrechnen darf.

Dienstwagen privat nutzen: Für Unternehmer wie Angestellte ist der Dienstwagen eine feine Sache. Man ist mobil und braucht kein eigenes Auto. Allerdings hat die Sache auch einen Haken. Wer das Fahrzeug wirklich nur beruflich nutzt, muss sich keine Gedanken machen. Sobald es zu einer Vermischung kommt, entsteht ein geldwerter Vorteil. Die Fahrtenbuch-Methode bietet Vorteile bei umfassender beruflicher Nutzung, andernfalls kommt die 1%-Regel in Frage.

Rechtliche Fallen: Augen immer offenhalten

Eine bezahlte Rechnung nicht richtig angesetzt oder hier und da einfach die Reinigung der Arbeitskleidung vergessen abzusetzen – ist zwar ärgerlich, am Ende aber kein großer Beinbruch. Allerdings gibt es Situationen und Konstellationen, in denen Fehler eine ganz andere Qualität annehmen. Die Rede ist von rechtlichen Fallstricken, welche unter Umständen zum Vorwurf der Steuerhinterziehung führen können. Prominente Beispiele zeigen, was das für Einzelnen bedeutet.

Was fällt alles in diese Kategorie? Generell kommen hierfür verschiedene Bereiche in Frage. Und diese treffen nicht nur Unternehmen oder eine begüterte Minderheit. Manchmal kann auch der Durchschnitts-Steuerpflichtige in ein Fettnäpfchen treten.

Generell ist eine Steuerhinterziehung jede Handlung, welche zu einer Vermeidung oder Verkürzung der Steuerlast führen soll. Dies kann beispielsweise der Kauf von Waren ausländischer Herkunft sein, die illegal nach Deutschland eingeführt wurden (wie etwa Zigaretten aus Polen oder Tschechien). Aber auch das Verschieben von Geldern auf ausländische Konten – beispielsweise über Briefkastenfirmen – fällt in die Rubrik Steuerhinterziehung.

Soweit muss es aber gar nicht kommen. Eine Steuerhinterziehung kann zum Beispiel entstehen, wenn bewusst eine Dienstreise auf dem Papier länger gemacht wird – um über die Verpflegungspauschale höhere Betriebsausgaben zu generieren. Ebenfalls auf schmalem Grad bewegen sich Privatanleger, welche Gewinne bei ausländischen Brokern »vergessen« mit der Einkommensteuer zu erklären.

Was kann alles als Steuerhinterziehung gedeutet werden?

Geschäftsessen: Statt mit Kunden oder Geschäftspartnern war der Unternehmer mit Bekannten essen, fügt die Rechnung aber den Betriebsausgaben bei – die er so unrichtig erzeugt hat.

Falsche Nutzungsdauer: Ein Unternehmen stattet die Büros mit neuer IT aus, schreibt aber nicht drei Jahre, sondern nur 24 Monate ab. Damit erhöhen sich die AfA-Kosten pro Jahr, was die Betriebsausgaben nach oben treibt.

Privatverkauf statt Gewerbe: Seit Online-Plattformen für Gebrauchtes und Neuwaren entstanden sind, nutzen viele Beschäftigte diese für ein Zubrot. Manchmal wird daraus ein Vollzeitjob. Verkauft wird allerdings ohne Gewerbeschein und unter dem Deckmantel des Privatverkaufs. Hier liegen gleich mehrere Regelverstöße vor.

Transparenz bei der Steuererklärung ist das A und O

Das Thema Steuererklärung geht am Ende alle Bundesbürger etwas an, die Einkommen erzielen. Bleibt natürlich die Frage, wie sich Ärger vermeiden lässt. Generell gibt es in Deutschland Personenkreise, die eine Steuererklärung abgeben müssen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Selbständige
  • Personen mit Einkünften ohne Lohnsteuerabzug oder Lohnersatzleistungen
  • Paare mit Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor
  • Paare ohne Zusammenveranlagung.

Darüber hinaus kann sich die Steuererklärung aber auch lohnen, etwa bei hohen Arztkosten, Kinderbetreuung usw.

Egal, ob eine Steuererklärung abgeben werden muss oder dies freiwillig passiert – in jedem Fall ist Ordnung Pflicht.

Dies gilt besonders für Unternehmer und Selbständige. Alle steuerrechtlich relevanten Sachverhalte müssen über Belege prüfbar sein. Dies schließt Rechnungen, Lohnscheine, Meldungen zur Sozialversicherung und AfA-Belege ein. Generell sind die Belege für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. Darüber hinaus ist zu beachten, dass Unternehmen bestimmten Buchführungspflichten unterliegen können. Diese ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB). Betroffen davon sind unter anderem Kaufleute,  Handelsgesellschaften (oHG) und Kommanditgesellschaften (KG).

Steuerberater oder Steuersoftware

Bleibt noch die Frage, wer die Steuererklärung anfertigt? Viele Angestellte und Arbeitnehmer nehmen hier alles selbst in die Hand und füllen die Formulare selbst aus. Unterstützung wird sich oft seitens diverser Steuerprogramme geholt. Deren Funktionsumfang variiert, oft erreichen die Programme in Tests aber recht gute Noten.

Unternehmer könnten jetzt denken, sich hier den Steuerberate zu sparen. Dieser Schritt sollte gut durchdacht werden. Gerade wo es jedes Jahr komplizierte Sachverhalte zu klären gibt, spart die Arbeit mit Steuerprofis Zeit und Geduld. Zumal Steuerberater zwei Vorteile haben – die Fristverlängerung für die Steuererklärung und ein offenes Ohr bei Fragen. Eine weitere Alternative zum Steuerberater vor Ort, oder dem Umgang mit eigenen Steuerprogrammen bietet eine Online-Steuerberatung. Lesen Sie hierzu unseren Artikel: Die Online-Steuerberatung - Leistungen, Vor- und Nachteile.

Fazit: Kostenfallen bei der Steuer meiden

Die Steuererklärung ist ein Ärgernis, vor dem sich immer wieder gern gedrückt wird. Wer eine Erklärung anfertigen muss, schiebt das Ganze am besten nicht auf die lange Bank. Denn es gibt Situationen, in denen zahlt sich die Steuererklärung aus. Wichtig ist im Hinterkopf zu behalten, dass es den einen oder anderen Stolperstein im Steuerrecht gibt. Und diese sollte jeder Steuerpflichtige umschiffen. Ansonsten kann es nicht nur teuer werden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgeldern, wenn der Vorwurf Steuerhinterziehung im Raum steht. Spätestens dann helfen nur noch Profis weiter.

Steuerfallen vermeiden – (Urheber: Stockfotos-MG)
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