Privates Darlehen - was ist steuerlich bei einem Privatkredit zu beachten?

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 06.07.2018- zuletzt aktualisiert am 17.05.2024

In Fällen von finanziellen Engpässen haben Sie unter anderem -und je nach persönlichen Voraussetzungen- die Möglichkeit, ein privates Darlehen bzw. einen Privatkredit aufzunehmen. Doch wobei handelt es sich bei einem Darlehensvertrag genau und wie lässt sich dieser im Rahmen der Einkommenssteuer buchen? Im Folgenden befassen wir uns mit den klassischsten Fragen rund um dieses interessante Thema.

Was ist ein privates Darlehen?

Wer ein Darlehen benötigt, muss nicht zwingend auf ein Bankinstitut zurückgreifen. Möglicherweise kennen Sie aus dem Bekanntenkreis jemanden, der Geld zur Verfügung hat und jenes anlegen möchte. Selbst ein Freund oder Familienmitglied -jedoch einen Ihnen bis dato fremde Person- kann sich dazu entscheiden, Ihnen ein privates Darlehen zu gewähren. Darlehensgeber ist in jedem Falle eine Person, der ein gewisses Kapital zur Verfügung steht.

Auf jene Person können Sie als Kreditnehmer zugehen und -wenn beide Parteien einverstanden sind- mittels eines Vertrages festlegen, wie die Konditionen für das Darlehen genau aussehen. Solch ein Darlehensvertrag sollte man unter keinen Umständen fahrlässig betrachten. Sowohl kleinere als auch größere Geldsummen gehören in jedem Falle abgesichert. Der Darlehensvertrag stellt die Basis für beide Seiten dar.

Das Besondere an einem privaten Darlehen ist, dass Sie mit dem Kreditgeber über die Rückzahlung oft besser verhandeln können als mit einer Bank. Mit einem Bankinstitut bietet sich hier oft auch ein wenig Spielraum, jedoch sind diesem oft weitaus früher Grenzen gesetzt. Handelt es sich um einen Freund, können Sie gemeinsam überlegen, wie genau die Rückzahlung vonstattengehen soll. Ein großer Pluspunkt, da Sie sich individuell abstimmen können.

Privatkredit - Häufig gestellte Fragen

Wie wird ein privates Darlehen versteuert?

Letztendlich werden die eingenommenen Zinsen versteuert, welche sich aus dem Vertrag ergeben. Die Versteuerung muss an das Finanzamt gezahlt werden. Auch die Eintragung der Grundschuld kostet Geld.

Verjährt ein privates Darlehen?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für ein privates Darlehen in der Regel drei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem die Forderung fällig wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Verjährung nicht automatisch eintritt. Der Gläubiger muss die Forderung innerhalb der Verjährungsfrist geltend machen, um das Recht auf Durchsetzung zu behalten.

Was tun, wenn das private Darlehen nicht zurückgezahlt wird?

Im ungünstigen Fall erhalten Sie als Darlehensgeber Ihr Geld nicht zurück. Hier kommen die Sicherheitsübereignung und Sicherheitsabtretung ins Spiel. Bei der Sicherheitsübereignung übereignet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber einen Gegenstand, der als besonders wertvoll betrachtet wird. Dabei kann es sich beispielsweise um ein Auto oder ähnliches handeln. Ein Recht auf das besagte Auto besteht aber wirklich nur dann, wenn die Schulden nicht getilgt werden. Wichtig hierbei: Notieren Sie alle wichtigen Fakten des Fahrzeugs, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommen kann!

Bei einer Sicherheitsabtretung geht es grundsätzlich um das gleiche Ziel: dem Darlehensgeber soll die Rückzahlung des Kredits gewährleistet werden. Allerdings wird kein Gegenstand eingefordert, sondern eine Forderung selbst. Beispielsweise könnte es sich um das Gehalt des Darlehensnehmers handeln. Zahlt der Darlehensnehmer sein erhaltenes Darlehen also nicht zurück, darf der Darlehensgeber das Gehalt einfordern. Es muss sich nicht zwingend um das Gehalt handeln, auch eine Lebensversicherung kann abverlangt werden.

Was passiert im Todesfall des Darlehensnehmers?

Im tragischsten Fall kann es zum Tod des Darlehensnehmers kommen bevor das Darlehen komplett zurückbezahlt wurde. Grundsätzlich gehen solche Forderungen auf die Erben des Darlehensnehmers über. Hinzu kommt, dass ein Erbe normalerweise aus einem Festbetrag besteht. Sollte es noch laufende Darlehensverträge geben, werden jene mit dem gesamten Erbbetrag verrechnet und erst anschließend erhalten alle Erbberechtigten eine Auszahlung des Erbbetrags.

Was passiert bei einer Privatinsolvenz des Darlehensnehmers?

Die Richtlinien der außerordentlichen Kündigung besagen, dass der Darlehensgeber in solchen Fällen den Betrag sofort zurückverlangen kann. Trotzdem ist der Schuldner bei der Anmeldung einer Privatinsolvenz von der Wohlverhaltensperiode betroffen. Das bedeutet, dass Sie als Darlehensgeber nur dann einen Teil des Betrags erhalten, wenn der Darlehensnehmer während dieser Periode zu pfändbaren Einkünften kommt. Die Tilgung des Darlehensbetrages wird sich voraussichtlich also noch über eine längere Zeit hinwegziehen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Forderung beim zuständigen Insolvenzgericht und Treuhänder anzeigen.

Kann ich ein zinsloses privates Darlehen geben?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, ein zinsloses privates Darlehen zu vergeben. Allerdings kann es passieren, dass eine Schenkungssteuer auf sozusagen „geschenkte Zinsen“ erhoben und vom Finanzamt eingefordert wird. Die Vermutung, es handele sich um eine Schenkung und nicht um ein Darlehen, kann also aufgestellt werden. Hier gilt es, auf die jeweiligen Freibeträge und die Darlehensdauer zu achten. Selbst bei besonders niedrigen Zinsen kann eine Schenkungssteuer fällig werden.

Wie wird ein privates Darlehen verbucht?

Selbstverständlich muss die Inanspruchnahme eines privaten Darlehens auch gebucht werden. Oft tendieren Laien hier dazu, die entsprechende Summe über das Konto 0940 zu buchen. Doch Vorsicht! Dieses bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der gewährten Darlehen und ist von der Inanspruchnahme eines privaten Darlehens abzugrenzen. Für das erhaltene Darlehen nutzen Sie das Konto 3560 ff. lesen Sie hierzu auch unseren Artikel: Wie wird ein Darlehen verbucht?

Wie werden Einnahmen aus Krediten versteuert?

Die Einnahmen aus Krediten, einschließlich privaten Krediten, unterliegen in Deutschland der Einkommensteuerpflicht. Die Höhe der Steuer, die auf die Einnahmen aus Krediten gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Einkommen des Kreditgebers und dem Verwendungszweck des Kredits.

Im Allgemeinen gelten für die Einnahmen aus Krediten die gleichen steuerlichen Regelungen wie für sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen. Die Einnahmen aus Krediten müssen auf dem jährlichen Einkommenssteuerformular angegeben werden und sind in der Regel mit dem persönlichen Steuersatz des Kreditgebers zu versteuern.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es spezielle Regelungen für Kredite an Familienmitglieder und Freunde gibt. In diesen Fällen kann ein ermäßigter Steuersatz oder sogar eine Befreiung von der Steuerpflicht gelten.

An wen geht das private Darlehen - was ist zu beachten?

Es gibt unterschiedliche Parteien, die ein privates Darlehen in Anspruch nehmen können. Allerdings ändern sich -je nach Fall- auch die Konditionen:

Kredit von Privat an eine GmbH

Bei einem privaten Darlehen an eine GmbH handelt es sich meist nicht um ein klassisches Privatdarlehen. Hierbei sind gewerbliche Zwecke im Spiel und das bedeutet, dass man sich selbst in der Regel fortan als Gesellschafter bezeichnen darf. Allerdings ist auch der Einsatzbereich des Geldes relevant, denn wenn im Vorfeld nicht klar ist, was mit der entsprechenden Summe passiert, kann es sein, dass es nicht zu einem Darlehen kommt. Ähnlich verhielte es sich, wenn Sie als Privatperson ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen würden, um es an eine GmbH weiterzugeben.

Grundsätzlich sind die Rückzahlungsbedingungen auch im Zusammenhang mit einer GmbH extrem wichtig. Sollte die GmbH keinen Gewinn erzielen und somit insolvent gehen, sollten Sie als Privatperson trotzdem sicher gehen können, Ihr Geld wieder zurück zu erhalten.

Private Darlehen an Verwandte

Sollten Sie einem Verwandten etwas (oder ein wenig mehr) Geld leihen wollen, ist der Faktor »Vertrauen« oberstes Gebot. Eine Bonitätsprüfung als Grundvoraussetzung hat hier schon oft den Familienfrieden erschüttert. Der entsprechende Darlehensvertrag kann entsprechend individuell gestaltet werden. Auf einen Kriterienkatalog, wie Ihn oft eine Bank einsetzt, wird hier weitestgehend selten zurückgegriffen.

Beachten Sie jedoch, dass Sie im Streitfall selbst eine Lösung finden müssen. Kündigungsfristen und die Angaben zur Laufzeit gehören natürlich ebenfalls in den Vertrag.

Privatkredit an einen Verein

Sollten Sie ein privates Darlehen an einen Verein geben, gestalten sich die Vorschriften ein wenig anders. Zunächst haftet der Verein als juristische Person, sollten eventuelle Schulden gemacht werden. Sollte der Verein jedoch in Zahlungsverzug kommen, haftet nicht mehr der Verein, sondern der Vorstand, denn jener ist letzten Endes für das Geld verantwortlich. Hierbei handelt es sich um eine Besonderheit und Sie sollten sich im Vorfeld ausführlich darüber informieren, was im Streitfall zu beachten ist. Achtung: die vorgestellten Details gelten für einen eingetragenen Verein. Handelt es sich um einen nicht eingetragenen Verein, haften alle Vereinsmitglieder.

Privatkredit an Kinder

Je nach Darlehenshöhe kommt es zwischen und Eltern und Kindern mit Hinblick auf ein gewährtes Darlehen in der Regel zu keinen Problemen. Allerdings sollte auch immer ein Augenmerk auf die Zinsen gelegt werden. Bei den eigenen Kindern werden die Zinsen normalerweise sehr niedrig gehalten. Beim Finanzamt stehen hier besondere Freibeträge zur Verfügung. Diese liegen -für das eigene Kind- bei 400.000 Euro. Bei Freunden beträgt dieser Freibetrag lediglich 20.000 Euro. Liegt der Zinssatz nicht höher als drei Prozent, geht das Finanzamt grundsätzlich von einer Schenkung aus. Dies sollte ebenfalls in Ihrem Fokus liegen.

Der private Darlehensvertrag: Was ist zu beachten?

Das Internet bietet mehrere private Darlehen-Musterverträge zum kostenfreien Download an. Grundsätzlich beinhalten jene die Adressdaten von Darlehensgeber und Darlehensnehmer, sowie den Darlehensbetrag und die Laufzeit. Alle weiteren Details zur Tilgung, einer außerordentlichen Kündigung und der Verzinsung sind grundsätzlich ebenfalls enthalten. Da es sich um ein Muster handelt, können Sie selbst bestimmen, in welchen Maßen Sie solch einen Vertrag für die eigenen Belange anpassen.

Die Tilgung kann beispielsweise in Form einer Ratenzahlung festgehalten werden. Ein Ultimatum für die komplette Rückzahlung des Privatdarlehens lässt sich ebenfalls problemlos eintragen. Den Zinssatz können Sie weitestgehend selbst eintragen und bestimmen, wobei Sie sich hier an gewisse Richtlinien halten müssen. Dazu gehört auch, in welchen Zeiträumen die Zinsen berechnet werden sollen. Dies bestimmen Sie selbst. Eine Verjährungsfrist besteht übrigens auch bei einem Privatdarlehen. Diese liegt bei drei Jahren.

Ein Mustervertrag beinhaltet sowohl Pflichten als auch Rechte für den Darlehensgeber und den Darlehensnehmer. So kann gewährleistet werden, dass das Geld zur Verfügung gestellt und zu dem vereinbarten Zeitpunkt wieder zurückgezahlt wird. Eine weitere Absicherung für den Darlehensgeber kann auf Basis einer Grundschuld bzw. eines Grundbucheintrages erfolgen. Hierfür ist ein Notar erforderlich.

Vergleich von Kreditinstituten mit aktuellen Zinssätzen

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