Sparerpauschbetrag: Definition, Höhe und Anwendung
Von
BN Redaktion
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Veröffentlicht am 27.02.2023- zuletzt aktualisiert am 23.01.2026 Sparer-Pauschbetrag 2026
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Einzelpersonen: 1.000 €
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Ehepaare: 2.000 €
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Freistellungsauftrag: Steuerfreie Kapitalerträge bis zum Pauschbetrag.
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Ohne Auftrag: 25 % Abgeltungssteuer + Zuschläge.
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Tipp: NV-Bescheinigung für Geringverdiener möglich.
Der Sparer-Pauschbetrag (früher Werbungskostenpauschale für Kapitaleinkünfte) sorgt dafür, dass Zinsen, Dividenden und andere Kapitaleinkünfte bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag:
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1.000 € je Person bei Einzelveranlagung
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2.000 € bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern
Diese Beträge gelten auch im Jahr 2026 unverändert fort. Erst für Kapitaleinkünfte, die über diesen Freibeträgen liegen und nicht durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt sind, fällt Abgeltungsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an.
Wer hat Anspruch auf den Sparerpauschbetrag?
Grundsätzlich hat jeder Steuerzahler Anspruch auf den Sparerpauschbetrag, wenn er Kapitalerträge erzielt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Zinsen aus einem Sparkonto, Dividenden aus Aktien oder Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften handelt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Sparerpauschbetrag nur für natürliche Personen gilt. Kapitalerträge von Unternehmen oder juristischen Personen sind von diesem Freibetrag ausgeschlossen.
Wie funktioniert der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag wird automatisch von den Banken und anderen Finanzinstituten berücksichtigt, bei denen der Anleger sein Geld angelegt hat. Das bedeutet, dass die Banken automatisch die Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei stellen und nur die darüber hinausgehenden Erträge in der Jahressteuerbescheinigung ausweisen. Diese müssen dann in der Einkommensteuererklärung angegeben werden und werden mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert.
Die Berechnung des Sparerpauschbetrags ist denkbar einfach. Der Anleger muss lediglich die Kapitalerträge aus allen Quellen addieren und davon den Sparerpauschbetrag abziehen. Das Ergebnis ist dann der Betrag, der mit dem persönlichen Steuersatz versteuert wird.
Beispiel: Sparer-Pauschbetrag 2026
Ausgangslage:
Lisa ist ledig und erzielt im Jahr 2026 folgende Kapitaleinkünfte:
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Zinsen aus Tagesgeld: 300 €
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Dividenden aus Aktienfonds: 500 €
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Gewinn aus einer Fondsveräußerung: 700 €
Gesamte Kapitaleinkünfte: 300 € + 500 € + 700 € = 1.500 €
Lisa hat bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag über 1.000 € erteilt.
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Ermittlung der steuerfreien Kapitaleinkünfte
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Sparer-Pauschbetrag für Ledige: 1.000 €
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Davon werden die ersten 1.000 € der Kapitaleinkünfte vollständig abgedeckt.
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Steuerfrei bleiben also 1.000 €.
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Ermittlung der steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte
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Gesamte Kapitaleinkünfte: 1.500 €
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Abzüglich Sparer-Pauschbetrag: 1.000 €
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Steuerpflichtiger Restbetrag: 500 €
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Abgeltungsteuer (ohne Kirchensteuer)
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Abgeltungsteuer: 25 % von 500 € = 125 €
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Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 125 € = 6,88 € (aufgerundet)
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Gesamtsteuerbelastung: 131,88 €
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Ohne Freistellungsauftrag wären die vollen 1.500 € als Bemessungsgrundlage herangezogen worden:
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25 % von 1.500 € = 375 € Abgeltungsteuer
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Soli 5,5 % von 375 € = 20,63 €
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Gesamt: 395,63 €
Durch den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € spart Lisa also rund 263 € Steuern (395,63 € − 131,88 €).
Wie wird der Sparerpauschbetrag beantragt?
Der Sparerpauschbetrag muss nicht extra beantragt werden, sondern wird automatisch von den Banken und anderen Finanzinstituten berücksichtigt. Allerdings ist es wichtig, dass der Anleger bei der Eröffnung eines Kontos oder einer Depotverwaltung eine Steueridentifikationsnummer angibt. Nur so kann die Bank die Kapitalerträge dem jeweiligen Anleger zuordnen und den Sparerpauschbetrag richtig berücksichtigen.
Was ist bei der Anlage von Kapital zu beachten?
- Ausnutzen des Sparerpauschbetrags: Der Sparerpauschbetrag ist eine steuerliche Begünstigung für Kapitalerträge bis zu 1000 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 2000 Euro für Ehepaare. Es ist daher sinnvoll, diesen Betrag auszunutzen, indem man das Kapital auf verschiedene Anlageformen aufteilt, um möglichst viele Erträge innerhalb des Freibetrags zu generieren und somit Steuern zu sparen.
- Wahl der richtigen Anlageform: Es ist wichtig, die passende Anlageform für das Kapital zu wählen, um die höchstmögliche Rendite zu erzielen. Dabei sollte man das Risiko, das mit der Anlage verbunden ist, berücksichtigen. Bei risikoreichen Anlagen wie Aktien oder Fonds sollte man sich vorab über das Unternehmen und dessen Entwicklung informieren.
- Steuern bei ausländischen Kapitalerträgen: Auch bei Kapitalerträgen aus dem Ausland greift der Sparerpauschbetrag. Allerdings kann es sein, dass diese Erträge von der ausländischen Bank nicht automatisch an das deutsche Finanzamt gemeldet werden. In diesem Fall ist es wichtig, die Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung anzugeben.
- Beachtung von Freibeträgen: Neben dem Sparerpauschbetrag gibt es noch weitere Freibeträge wie beispielsweise den Freibetrag für den Verkauf von Wertpapieren oder den Freibetrag für betriebliche Altersvorsorge. Es ist wichtig, diese Freibeträge zu nutzen, um Steuern zu sparen.
- Verluste gegenrechnen: Verluste aus Wertpapiergeschäften können mit Gewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden und mindern somit die Steuerlast. Es ist daher ratsam, Verluste nicht einfach hinzunehmen, sondern diese steueroptimiert zu nutzen.
- Steuereffiziente Anlagestrategien: Eine steuereffiziente Anlagestrategie kann dabei helfen, die Steuerbelastung zu minimieren. Hierzu zählen beispielsweise eine langfristige Anlagestrategie, die Nutzung von ETFs oder die gezielte Auswahl von Anlagen mit niedriger Steuerbelastung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Anlage von Kapital darauf geachtet werden sollte, den Sparerpauschbetrag auszunutzen, die passende Anlageform zu wählen, Freibeträge zu beachten und Verluste gegenzurechnen. Eine steueroptimierte Anlagestrategie kann dabei helfen, die Steuerbelastung zu minimieren.
Pauschale Versteuerung von Kapitaleinkünften
Die pauschale Versteuerung von Kapitaleinkünften ist eine steuerliche Vereinfachungsregelung, die es ermöglicht, Kapitaleinkünfte ohne die Notwendigkeit einer detaillierten Aufschlüsselung der einzelnen Erträge zu versteuern. Diese Regelung gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen.
Grundsätzlich sind Kapitaleinkünfte in Deutschland steuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Höhe der zu zahlenden Steuer hängt dabei von der Höhe der Kapitaleinkünfte sowie vom individuellen Steuersatz des Steuerpflichtigen ab.
Die pauschale Versteuerung von Kapitaleinkünften kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen Antrag auf Abgeltungsteuer stellen. Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, die direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut abgeführt wird.
Die pauschale Versteuerung von Kapitaleinkünften bietet einige Vorteile, insbesondere in Bezug auf die steuerliche Vereinfachung. Durch die Abgeltungsteuer müssen keine detaillierten Angaben zu den einzelnen Kapitalerträgen gemacht werden. Die Bank oder das Finanzinstitut führt die Steuer direkt ab und der Steuerpflichtige muss lediglich die abgeführten Steuern in der Steuererklärung angeben.
Zudem wird durch die pauschale Versteuerung das Risiko vermieden, dass der individuelle Steuersatz durch die Kapitaleinkünfte in eine höhere Steuerklasse rutscht und dadurch das zu versteuernde Einkommen insgesamt höher besteuert wird.
Allerdings kann es auch Nachteile bei der pauschalen Versteuerung von Kapitaleinkünften geben. So kann es bei einem niedrigen individuellen Steuersatz durchaus vorteilhaft sein, die Kapitaleinkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu versteuern, da dann der niedrigere Steuersatz angewendet wird. Zudem können Verluste aus Kapitalanlagen nicht direkt mit anderen Einkünften verrechnet werden, sondern lediglich mit Gewinnen aus Kapitalanlagen.
Insgesamt kann die pauschale Versteuerung von Kapitaleinkünften eine sinnvolle Option sein, insbesondere für Personen mit einem höheren individuellen Steuersatz und einer breit gestreuten Kapitalanlage. Allerdings sollten auch die Nachteile und individuellen Steuersituationen berücksichtigt werden, um die optimale Entscheidung für die Versteuerung von Kapitaleinkünften zu treffen.