Die Steuerberaterprüfung - Aufbau & Voraussetzungen für eine Zulassung
Veröffentlicht am 13.08.2015- zuletzt aktualisiert am 30.10.2022Steuerberaterprüfung und dann erst Familienplanung!?
Diese oder ähnliche Äußerungen hört man häufiger, wenn sich das Thema um eine der härtesten Prüfungen dreht, die man in Deutschland absolvieren kann, der Steuerberaterprüfung.
Denn die Berufsbezeichnung Steuerberater darf man erst tragen wenn man zum Ende seiner Steuerberater Ausbildung die Steuerberaterprüfung bestanden hat und von der zuständigen Steuerberaterkammer zum Berater bestellt wurde.
Und die Steuerberaterprüfung hat es in sich!
Nicht zuletzt die Durchfallquote zwischen 40 und 60 Prozent ist dafür Beweis genug. Weniger als 50 Prozent der Anwärter schaffen das Examen nicht im ersten Anlauf oder treten noch während der schriftlichen Prüfung zurück. Dazu kommen dann noch die im Schnitt 15 bis 20 Prozent, die gar nicht erst zur Prüfung antreten. Drei Versuche sind möglich, wobei der Abbruch vor dem Ende der schriftlichen Prüfung nicht als Versuch gewertet wird.
Das deutsche Steuerrecht ist mit seinen schier unzähligen Gesetzen und Verordnungen eines der undurchsichtigsten und kompliziertesten weltweit. Für die Steuerberaterprüfung muss man sich aber nicht nur damit auskennen, sondern auch das normale »Alltagsgeschäft« eines Steuerberaters ist immer wieder eine echte Herausforderung.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung
Um für die Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden muss entweder ein Hochschulstudium mit anschließender zwei- bis dreijährigen Berufspraxis, oder eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten mit anschließender sieben- bis zehnjähriger Tätigkeit nachgewiesen werden.
Die nachzuweisenden Zeiten sind beim Studium abhängig von der Regelstudienzeit des Studienganges. Bei mindestens acht Semestern müssen es zwei Jahre Praxis sein, bei weniger als acht Semestern benötigt man drei Jahre praktische Tätigkeit.
Die Tätigkeit muss auf einem Gebiet von Landes- oder Bundesverwaltenden Steuern erfolgen, aber nicht in einem zusammenhängenden Zeitraum. Tätigkeiten bei einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfüllen die Voraussetzungen auf jeden Fall.
Bei der Berufsausbildung kann die Zeit verkürzt werden, wenn die Fortbildung zum Steuerfachwirt oder Bilanzbuchhalter abgelegt wird – im Übrigen eine sehr gute Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung! Denn hier kann man schon mal testen wie sich Fortbildung und Lernen in den Alltag integrieren lassen. Außerdem sind ein Teil der prüfungsrelevanten Themen und die Klausurtechnik in beiden Prüfungen sehr ähnlich.
Wer sich entschieden hat die Herausforderung anzunehmen sollte sich ernsthaft Gedanken zu der Vorbereitung machen.
Unzählige Institute und Weiterbildungseinrichtungen bieten Fernkurse, Präsenzkurse, Klausuren-Kurse und Vorbereitung auf die mündliche Prüfung an.
Im Schnitt sollte jeder Anwärter mit einer Prüfungsvorbereitung von einem bis anderthalb Jahren rechnen. Wenn es beim ersten oder zweiten Mal nicht klappt entsprechend länger, da die Prüfung bundeseinheitlich nur einmal jährlich stattfindet.
Je nach Art der Vorbereitung sind die Kurse abends oder am Samstag, das Lernen und Klausuren-Training nimmt dann die Abende, Urlaub und sonstige freie Zeit in Anspruch. Für das Familienleben oder eine Partnerschaft kann das eine echte Prüfung sein. Aber die Prüfungsvorbereitung kostet nicht nur viel Zeit, sondern auch eine Menge Geld.
Für Vorbereitungslehrgänge, Fachbücher, Lernmaterial sowie Fahrtkosten und Prüfungsgebühren kommt leicht ein vier- oder sogar fünfstelliger Betrag zusammen. Im Schnitt kann man einen Betrag von insgesamt rund 10.000,00 EUR veranschlagen.
Es gibt verschieden staatliche Zuschüsse die man für die Fortbildung beantragen kann, allerdings sind diese meist betragsmäßig begrenzt und decken nur einen ganz geringen Teil der Kosten. Außerdem muss die Förderung in den meisten Fällen vor Weiterbildungsbeginn beantragt werden. Nach Beginn der Maßnahme ist der Zuschuss normalerweise nicht mehr möglich.
Eine andere Möglichkeit die Kosten im Rahmen zu halten, sind z. B. auch die Bezuschussung durch den Arbeitgeber, denn Weiterbildung ist gerade auf dem Gebiet der Steuerberatung so wichtig wie sonst fast nirgendwo.
Wenn der Arbeitgeber einen Teil oder die ganzen Lehrgangsgebühren übernimmt, ist das schon eine sehr große Hilfe. Im Gegenzug wird vielleicht im Rahmen des Arbeitsvertrages eine Vereinbarung getroffen, in welchen Fällen z. B. ein Teil der Kosten zurückgezahlt werden muss (beispielsweise bei Kündigung innerhalb der vereinbarten vertraglichen Laufzeit des Arbeitsverhältnisses).
Wenn keine finanziellen Zuschüsse gewährt werden, kann aber vielleicht über eine flexible Urlaubsgestaltung, bezahlte Freistellung vor der Prüfung oder eine vorübergehende Änderung der Arbeitszeiten auch eine wertvolle Form der Unterstützung erfolgen.
Wie ist die Steuerberaterprüfung aufgebaut?
Die Steuerberaterprüfung findet bundesweit einmal jährlich im Oktober statt und ist im Steuerberatungsgesetz genau geregelt. Die Anmeldung dazu muss spätestens bis April desselben Jahres bei der zuständigen Steuerberaterkammer erfolgen. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen – also schriftlichen Teil –und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung
Bei der schriftlichen Prüfung werden an drei aufeinander folgenden Tagen drei Klausuren von jeweils sechs Zeitstunden unter Aufsicht geschrieben.
Die erste Klausur behandelt Umsatzsteuer, Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz sowie Verfahrensrecht.
In der zweiten Klausur geht es um Körperschaft-, Einkommen-und Gewerbesteuer. Dazu kommen noch interne Steuern und Außensteuer.
In der letzten Klausur dreht sich dann alles um Buchführung, Bilanzierung und dazu Umwandlungssteuerrecht.
Wer den schriftlichen Teil mit einem Notendurchschnitt von mindestens 4,5 erfolgreich bestanden hat, wird zur mündlichen Prüfung zugelassen.
Die mündliche Prüfung
Der letzte Teil des Steuerberaterexamens findet meistens im Januar oder Februar des Folgejahres statt. Feste Termine wie bei der schriftlichen Prüfung gibt es hier nicht. Abhängig ist der Termin vor allem von der Anzahl der Prüfungsteilnehmer – und damit von der Anzahl der zu korrigierenden Klausuren.
Die mündliche Prüfung findet vor einer sechsköpfigen Prüfungskommission statt, die sich aus Steuerberatern und Finanzbeamten aus dem gehobenen Dienst zusammensetzt.
Normalerweise sind es pro Prüfung zwischen vier und sechs Prüflinge die in einer Gruppe geprüft werden. Der Zeitrahmen pro Prüfling ist dabei mit etwa 90 Minuten anzusetzen.
Nach einer kurzen Vorbereitungszeit von maximal einer halben Stunde muss zunächst jeder Anwärter einen etwa zehn-minütigen Kurzvortrag zu einem ihm vorher nicht bekannten Thema halten.
Im Anschluss an die Kurzvorträge findet dann die weitere Befragung durch die Prüfungskommission statt.
Die Schwierigkeit hier ist nicht unbedingt das perfekte Detailwissen bis in den letzten Paragrafen, sondern vielmehr die Vielzahl an möglichen Themen.
Neben dem Berufsrecht wird hier sowohl Volkswirschaft- und Betriebswirtschaftslehre thematisiert, allerdings können auch Fragen aus dem Gesellschaftsrecht oder dem Bürgerlichen Recht vorkommen. Außerdem sind auch alle Themen die bereits in den schriftlichen Prüfungen gefordert waren hier wieder möglich.
Die Fragen gehen, wie schon erwähnt, nicht so sehr in die Tiefe, sondern die Kommission möchte hier auch die Kommunikationsfähigkeit und das Verhalten gegenüber der späteren Mandantschaft beurteilen. Kann der zukünftige Steuerberater auf die Wünsche und Fragen seiner Mandanten eingehen und sie bestmöglich beraten. Das sind somit auch Schwerpunkte der mündlichen Prüfung.
Bestanden ist die Prüfung wenn sich aus dem Durchschnitt der drei Klausuren und der mündlichen Prüfung eine Note ergibt, die nicht schlechter als 4,15 ist. Gewichtet werden dabei alle vier Teile gleich.
Das Bestellungsverfahren
Mit der bestanden Prüfung ist man jetzt aber nicht automatisch Steuerberater, sondern dafür gibt es das sogenannte Bestellungsverfahren.
Die Bestellung muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer auf einem amtlichen Vordruck beantragt werden. Zusammen mit einem Passbild und der Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung muss der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beigebracht werden. Entweder kann dies durch eine Deckungszusage der Versicherung erfolgen, oder mit einer Bescheinigung über die Mitversicherung bei einem Arbeitgeber.
Neben diesen Unterlagen müssen auch persönliche Voraussetzungen für die Bestellung erfüllt werden. So dürfen Sie als angehender Steuerberater keinerlei Vorstrafen haben, müssen über einen festen Wohnsitz verfügen und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.