Was ist ein Darlehen und wie wird es verbucht?

Von Olga Prosvetova Olga Prosvetova Selbstständige Steuerberaterin mit langjähriger Erfahrung in diversen kleinen und mittelständischen Steuer-Kanzleien. • Veröffentlicht am 19.06.2018- zuletzt aktualisiert am 15.02.2024

Die Aufnahme sowie das verbuchen von Darlehen spielt nicht nur für StartUps eine große Rolle. Auch gerade Unternehmen, die schon jahrelang am Markt agieren, stehen immer wieder vor Investitionen, die einen Kredit erforderlich machen. Wichtig, auch gerade dann wenn es um einen passenden Anbieter für den Kredit bzw. das Darlehen geht, sind dann nicht nur die Zinsen und die Tilgung, sondern auch weitere Faktoren, die sich unter anderem auf Disagio und das Buchen des Darlehens beziehen.

Aus buchhalterischer Sicht wird hierbei zudem zwischen Regelungen mit Hinblick auf ein privates Darlehen und ein gewerbliches Darlehen unterschieden. Während die letztgenannte Variante über einen langen Zeitraum hinweg eine der bekanntesten Standardlösungen darstellte, erfreut sich heutzutage auch das private Darlehen einer großen Beliebtheit. Hierbei werden die Summen, wie der Name schon sagt, von Privatpersonen an Verwandte, Unternehmen oder andere Privatpersonen ausgegeben. Fest steht: bei einem Darlehen handelt es sich um einen teilweise doch komplexen Sachverhalt, der natürlich auch in Form der entsprechenden Buchungen erfasst werden muss.

Was ist ein Darlehen?

Per klassischer Definition ist ein Darlehen ein Vertrag, in dessen Zusammenhang eine Partei (beispielsweise ein Kreditunternehmen) einer anderen Partei (beispielsweise einem Unternehmen) einen bestimmten Betrag »leiht«. Mit Hinblick auf die exakte Bedeutung kann hierbei jedoch wiederrum nicht von einer klassischen Leihgabe gesprochen werden, da nicht »nur« der aufgenommene Betrag selbst, sondern zudem auch Zinsen in vorher festgelegter Höhe gezahlt werden müssen.

Dass mit dem Wort »Darlehen« jedoch auch heute noch das besagte »Leihen« in Verbindung gebracht wird, hat einen historischen Hintergrund. So wurden zu Zeiten des Mittelalters im Rahmen des Wortes »Lehen« tatsächlich Gegenstände bzw. Grundstücke verliehen. Im Laufe der Jahrhunderte verlor das so genannte »Lehnswesen« jedoch bekanntermaßen an Bedeutung und -mit dem Ausbau des Handels- gewann das Verleihen von Geld eine tragendere Bedeutung.

Die klassische Grundlage für ein Darlehen bildet heute ein Vertrag in schriftlicher Form. Dieser legt unter anderem die spezifischen Rahmenbedingungen zur Vereinbarung, wie zum Beispiel:

  • die Gesamtsumme
  • die Laufzeit
  • die Zinsen
  • das Disagio

fest. Oft wird dem Darlehensnehmer auch ein vorzeitiges Ablösen des Darlehens erlaubt.

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Zugegeben: aufgrund der großen Anzahl der Unternehmen, die in der heutigen Zeit Darlehen anbieten, fällt eine letztendliche Auswahl oft schwer. Wer jedoch beispielsweise auf tarifcheck.de Kredite miteinander vergleicht, kann die einzelnen Rahmenbedingungen zu seiner persönlichen Kreditanfrage einander übersichtlich gegenüberstellen.

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Das Darlehen aus buchhalterischer Sicht

Besonders kleine und mittelgroße Unternehmen entscheiden sich oft dazu, die Bereiche, die das Rechnungswesen und die Buchhaltung betreffen, nicht outzusourcen, sondern stattdessen selbst zu behandeln.

Hierbei stellt sich jedoch -besonders in Verbindung mit Darlehen- die Frage danach, wie nicht nur die einzelnen Raten, sondern auch andere Darlehenskosten auf den entsprechenden Konten verbucht werden müssen.

Immerhin gilt es hierbei nicht nur, die Vorgaben des Finanzamtes zu erfüllen, sondern auch Sorge dafür zu tragen, dass weitere Dokumente, wie EÜR, korrekt erstellt werden können.

Wie muss das Darlehen bzw. seine Raten nun also verbucht werden?

Wie verbuche ich ein Darlehen? Was ist zu beachten?

Das Grundgerüst für die Buchungen rund um das Thema »Darlehen« bilden (mindestens) zwei Konten. Einerseits braucht es hierfür das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und andererseits das Konto »Bank«.

Besagte »Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten« werden dann jedoch noch weiter auf der Basis verschiedener Laufzeiten aufgesplittet. Hierbei gelten die Kategorisierungen von einer Laufzeit bis zu einem Jahr, einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren und einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren.

Achtung: Darlehenskosten sind -aus buchhalterischer Sicht- keine »Verbindlichkeiten«

Zu den wohl bekanntesten Darlehenskosten gehören die Zinsen. Sie werden jedoch, wie andere Darlehenskosten auch, nicht auf die oben erwähnten Verbindlichkeitskonten gebucht, sondern sind -im Falle der Zinsen- unter „Zinsaufwendungen“ zusammenzufassen.

Buchungstechnisch ergibt sich hieraus der Buchungssatz: Zinsaufwand an Bank.

Ein wenig anders verhält es sich dann wiederrum beim so genannten „Disagio“. Hierbei handelt es sich um eine Summe, die die Differenz zwischen der vereinbarten Darlehenssumme und dem letztendlichen Auszahlungsbetrag darstellt. Um dieses dann buchhalterisch korrekt zu verbuchen, wird ein entsprechendes Konto (»Disagio«) erstellt. Gebucht wird dann auf der Basis des Buchungssatzes „Disagio an Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“. Besonders ist, dass das Disagio als Rechnungsabgrenzungsposten auf die Laufzeit des Darlehensvertrages aufgeteilt wird.

Die regelmäßigen Buchungen – die Rückzahlung des Darlehens

Selbstverständlich wird im Darlehensvertrag nicht nur die Summe des gewährten Darlehens, sondern auch die Fälligkeit der einzelnen Raten festgehalten. Doch wie wird die monatliche Rückzahlung eigentlich verbucht?

Die einzelnen Raten basieren dementsprechend immer auf dem allgemeinen Buchungssatz: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten an Bank. Dennoch muss mit Hinblick auf die verschiedenen Darlehensarten zwischen dem:

  • Ratendarlehen (charakterisiert sich durch gleichbleibende Raten und die entsprechenden Zinszahlungen)
  • Fälligkeitsdarlehen (die komplette Darlehenssumme wird nach dem Ablauf der Laufzeit als Ganzes zurückgezahlt)
  • Annuitätendarlehen (hierbei ist der Gesamtbetrag aus der Tilgung und den anfallenden Zinsen -gesehen auf das Jahr- immer gleich hoch. Somit ist sichergestellt, das mit der Zeit immer mehr getilgt wird und der Anteil der Zinsen am Gesamtbetrag fällt)

Beispielrechnung auf der Basis eines Ratendarlehens:

Angenommen, eine Firma entscheidet sich dazu, zum 01.10. ein Darlehen in Höhe von 100.000 Euro aufzunehmen und entscheidet sich für eine Laufzeit von zehn Jahren bei einem Zinssatz von 5 Prozent.

Solange der entsprechende Betrag »nur« getilgt wird, wird hier wie folgt gebucht:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (10.000 Euro) an Bank (10.000 Euro)

Fallen Zinsen an, müssen diese selbstverständlich ebenfalls buchhalterisch berücksichtigt werden:

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (10.000 Euro) und Zinsaufwand (5.000 Euro) an Bank (Gesamtbetrag: 15.000 Euro).

„Übersetzt« bedeutet dies: auf dem Konto »Bank« werden 15.000 Euro insgesamt abgebucht. Der Betrag setzt sich jedoch sowohl aus Rate als auch aus den Zinsen zusammen.

Auch wenn sich die Vorgaben zur buchhalterischen Behandlung von Darlehen -gerade für den Laien- unter Umständen ein wenig verwirrend anhören mögen, so stellt sich im Alltag schnell heraus, dass hier weit weniger Regeln beachtet werden müssen, als zunächst vermutet. Als Faustformel gilt das Basiswissen: »Bank« gehört zu den Aktivkonten und nimmt daher im »Soll« (erste Position im Buchungssatz) vor. »Verbindlichkeiten« werden hingegen den passiven Konten zugeordnet.

Fazit

Wer diese Regel beachtet und gleichzeitig Sorge dafür trägt, dass die »Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten« nicht mit den Zinsen und ähnlichen Posten vermischt werden, bildet die ideale Grundlage für das korrekte Verbuchen seines Darlehens.

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