Berufschancen Steuerberater - Potenzielle Arbeitgeber

Veröffentlicht am 20.07.2022- zuletzt aktualisiert am 07.09.2022

Als bestellter Steuerberater gibt es zahlreiche Möglichkeiten in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die einzelnen Alternativen sollen an dieser Stelle kurz dargestellt werden.

Die »Big Four« Gesellschaften

Als »Big Four« Gesellschaften werden die vier national und international größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bezeichnet.
Diese sind: KPMG, Deloitte & Touche, Ernst & Young (E&Y), sowie PricewaterhouseCoopers (PwC).

Die »Big Four« Gesellschaften erwirtschaften die meisten Einnahmen auf dem Markt und teilen sich ebenso die größten Mandate (so z.B. die Mehrzahl der börsennotierten Gesellschaften). Laut Handelsblatt werden über 80% der deutschen Aktiengesellschaften von den »Big Four« Gesellschaften geprüft.

Sie verfügen über ein riesiges internationales Netzwerk und sind in hunderten von Ländern auf der ganzen Welt vertreten. Dementsprechend sind die Anforderungen für junge aber auch erfahrene Steuerberater sehr hoch. Im Gegenzug bieten die Gesellschaften sicherlich sehr gute Aufstiegsmöglichkeiten.

»Second Tier« Gesellschaften

Neben den »Big Four« Gesellschaften können auch so genannte »Second Tier« Gesellschaften als potentielle Arbeitgeber in Frage kommen. Diese bieten ebenso wie die »Big Four« Beratungsleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung an.

Die internationale Ausrichtung ist bei diesen Gesellschaften weniger ausgeprägt, dagegen sind diese überregional stark vertreten. Zumeist beschäftigen die »Second Tier« Gesellschaften über 30 Wirtschaftsprüfer und heben sich damit von den kleinen und mittelständischen Gesellschaften ab. Der Fokus dieser »Second Tier« Gesellschaften liegt zumeist auf dem Mittelstand. DAX Unternehmen zählen damit nicht zu deren Kundenkreis. Namenhafte Beispiele solcher Gesellschaften sind: Rödl & Partner, sowie Susat & Partner.

Netzwerke

Kleine und mittelständische Gesellschaften sind lokal und regional ausgerichtet. Viele solcher Gesellschaften haben sich zu Netzwerken mit anderen Gesellschaften vergleichbarer Größe zusammengeschlossen. Zumeist handelt es sich dabei um kleine, unabhängige, sowie inhabergeführte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Solche Netzwerke haben den Vorteil, dass dadurch potenzielle Kunden für Wirtschaftsprüfer leichter zu gewinnen sind.

Wird von einem Kunden spezielles Fachwissen oder eine bestimmte Branchenkenntnis verlangt, kann dies mit Hilfe eines Netzwerkes ebenfalls gewährleistet werden. Größere Aufträge können, trotz einer begrenzten regionalen manpower, flächendeckend bearbeitet werden. Die größten Netzwerke sind dabei beispielhaft: Nexia International, Grant Thornton GmbH, sowie Moore Stephens Deutschland.

Als Steuerberater in einer selbstständigen Kanzlei arbeiten

Eine sehr weit verbreitete Alternative für Steuerberater, die kein Angestelltenverhältnis anstreben, ist der Weg in eine selbstständige Kanzlei. Die überwiegende Mehrheit der Steuerberater in Deutschland ist selbständig tätig. Steuerberaterpraxen werden zum Großteil als Einzelpraxen geführt. Ebenso gängig ist der Zusammenschluss zu einer Sozietät. Eher selten ist die Gründung einer Kapitalgesellschaft.

Tätigkeiten eines Steuerberaters in der gewerblichen Wirtschaft

Eine weitere Option für Steuerberater besteht darin, aus der Dienstleistungsbranche in die freie Wirtschaft zu wechseln. Potentielle Steuerberater Stellenangebote gibt es dabei im Rechnungswesen und in Steuerabteilungen bei allen möglichen Industrieunternehmen (wobei eher sehr große Unternehmen eine eigene Steuerabteilung beschäftigen).

Weitere Möglichkeiten bestehen in Banken und bei Versicherungen. Vorteil ist sicherlich der finanzielle Aspekt. Es besteht jedoch die Gefahr, dass je nach Aufgabengebiet bzw. Tätigkeitsfeld die Bestellung als Steuerberater aufgegeben werden muss.

Der Syndikus-Steuerberater

Im Jahre 2008 ist das so genannte Achte Steuerberatungsänderungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem wurde der Begriff des Syndikus-Steuerberaters eingeführt. Der Hintergrund: bis 2008 war es für Steuerberater nicht möglich bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber angestellt zu sein. War dies der Fall, durfte der Titel des Steuerberaters nicht aufrechterhalten werden. Dies wurde mit dem oben genannten Gesetz gelockert.

Möglich ist ein solches Angestelltenverhältnis demnach nur, soweit die ausgeübte Arbeit eine Tätigkeit im Sinne des § 33 StBG (d.h. z.B. Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, Vertretung des Unternehmens bei Finanzbehörden etc.) darstellt und zudem die berufsrechtlich vorgeschriebene Pflicht zur unabhängigen und eigenverantwortlichen Berufsausübung nicht beeinträchtigt wird. Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der Syndikus-Steuerberater eine berufliche Niederlassung unterhält. D.h. es ist nicht möglich ausschließlich als Syndikus tätig zu sein ohne seine Bestellung zu verlieren. Die berufliche Niederlassung kann dabei eine eigene Praxis, die private Wohnung oder auch, mit Einverständnis des Arbeitgebers, ein Raum des Arbeitgebers sein. Und zuletzt muss der Syndikus eine eigene Berufshaftpflichtversicherung haben. Eine wichtige Voraussetzung, die auch bei »herkömmlichen« Steuerberatern für die Bestellung unerlässlich ist.

Fazit

Der Arbeitsmarkt für Steuerberater lässt sich grob in zwei Bereiche unterteilen: Zum einen besteht die Möglichkeit in der Dienstleistungsbranche tätig zu werden. Dort kann ein Angestelltenverhältnis in einer kleinen, mittelständischen oder auch großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angestrebt werden. Weit verbreitet ist jedoch der Weg in die Selbstständigkeit im Rahmen einer eigenen Praxis oder in einer Sozietät.

Zum anderen kann der Steuerberater die Fronten wechseln und in der freien Wirtschaft arbeiten. Je nach Aufgabengebiet muss hierfür der Titel des Steuerberaters abgegeben werden. Um dem vorzubeugen besteht seit einigen Jahren die Möglichkeit des so genannten Syndikus-Steuerberaters. Dieser erlaubt es, unter bestimmten Voraussetzungen, bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber tätig zu sein. Der Syndikus muss jedoch weiterhin zwingend eine berufliche Niederlassung unterhalten.

Die Wahl des Arbeitgebers oder auch eine selbstständige Tätigkeit hängen im Ergebnis davon ab, welchen Karriereweg als Steuerberater man bestreiten möchte. Je nach persönlicher Präferenz stehen einem Steuerberater viele Alternativen zur Verfügung.

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