Rennwett- und Lotteriegesetz – Besteuerung von Sportwetten und Lotterie
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Rennwett- und Lotteriegesetz – Aktuelle Entwicklungen
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Novellierung 2021: Integration der Besteuerung für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker.
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Anpassung 2022: Quartalsweise Zerlegung des Steueraufkommens zur gleichmäßigeren Verteilung.
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Stand 2025: Keine weiteren Änderungen bekannt; aktuelle Regelungen bleiben bestehen.
Einleitung
Millionen Menschen in Deutschland beteiligen sich regelmäßig an Lotterien, schließen Sportwetten ab oder nehmen an anderen Glücksspielen teil. Ein zentraler Punkt dabei ist die Frage: Wie werden diese Einnahmen steuerlich behandelt? Unterliegen sie der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer oder bleiben sie steuerfrei?
Grundsätzlich ist die Durchführung von Glücksspielen in Deutschland verboten, da der Staat ein Glücksspielmonopol besitzt. Dies bedeutet, dass nur staatlich autorisierte Anbieter wie Oddset Sportwetten und Lotterien durchführen dürfen. Allerdings wurde mit der Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2012 eine Ausnahme geschaffen: Unter staatlicher Aufsicht dürfen private Anbieter Glücksspiele veranstalten, sofern sie eine entsprechende Konzession erhalten. Die Anzahl dieser Konzessionen ist jedoch auf 20 begrenzt.
Um sicherzustellen, dass die Einnahmen aus Sportwetten und Lotterien nicht unversteuert bleiben und die öffentlichen Kassen nicht belastet werden, hat der Staat im Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) die steuerliche Behandlung solcher Einnahmen geregelt. Während Gewinne aus Sportwetten und Lotterien bei natürlichen Personen nicht der Einkommensteuer unterliegen, sorgt das RennwLottG dafür, dass Betreiber und Veranstalter eine Steuer entrichten.
Im Folgenden werden die wesentlichen Aspekte dieses Gesetzes und dessen Anwendung dargestellt.
Gesetzliche Grundlagen – Rennwett- und Lotteriegesetz
Die Rennwett- und Lotteriesteuer ist eine indirekte Steuer, deren Einnahmen den Bundesländern zustehen. Diese übernehmen sowohl die Organisation als auch die Verwaltung der Steuer.
Das Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG) gliedert sich in zwei Abschnitte:
- Rennwetten: Besteuerung der Wetten auf Pferderennen.
- Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten: Regelung der Besteuerung dieser Glücksspiele.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen existieren Ausführungsbestimmungen, die Detailregelungen enthalten.
Rennwetten
Besteuerung und Definition
- Gegenstand der Steuer: Einnahmen aus Pferderennen, die durch Wetten beim Totalisator oder Buchmacher erzielt werden.
- Totalisator: Eine Wettorganisationsform, bei der die Gewinnquote nicht vorab festgelegt ist, sondern sich dynamisch aus den gesamten Wetteinsätzen ergibt.
- Buchmacher: Bieten feste Quoten für Wetten an, unabhängig von anderen Wetteinsätzen.
Erlaubnis für Totalisatoren und Buchmacher
- Totalisator-Betrieb: Nur Renn- oder Pferdezuchtvereine dürfen mit behördlicher Genehmigung Totalisatoren betreiben (§ 1 Abs. 1 RennwLottG).
- Die Genehmigung legt fest:
- Aufstellungsorte auf der Rennbahn.
- Mindesthöhe der Wetteinsätze.
- Die Genehmigung legt fest:
- Buchmacher: Benötigen eine behördliche Erlaubnis (§ 2 Abs. 1 RennwLottG) und müssen nachweisen:
- Kaufmännische Fähigkeiten.
- Einwandfreie Geschäftsführung.
- Sicherheitsleistungen für mögliche Forderungen.
Sanktionen bei Verstößen
- Ohne Genehmigung: Betrieb eines Totalisators oder Buchmachertätigkeit ohne Erlaubnis führt zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahre (§ 5 RennwLottG).
Steuerpflicht
- Steuersätze:
- Totalisatoren: 5 % der Wetteinsätze (§ 10 Abs. 1 RennwLottG).
- Buchmacher: 5 % der abgeschlossenen Wetteinsätze (§ 11 Abs. 1 RennwLottG).
- Steuerschuldner: Betreiber des Totalisators oder Buchmacher.
- Fälligkeit: Steuerzahlung alle zwei Wochen oder durch Stempelzeichen.
Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten
Unterscheidung der Glücksspiele
Für steuerliche Zwecke unterscheidet das Gesetz zwischen:
- Lotterien und Ausspielungen.
- Sportwetten.
Die steuerlichen Regelungen und organisatorischen Anforderungen orientieren sich an der Art des Spiels sowie an den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.
Lotterien und Ausspielungen
Der Steuer unterliegen alle öffentlichen Lotterien und Ausspielungen, die im Inland veranstaltet werden. Hierzu zählen auch Jahrmärkte oder andere, zur öffentlichen Belustigung veranstaltete Ausspielungen, bei denen Spielausweise (z.B. in Form von Papierröllchen) ausgegeben werden.
Eine Lotterie liegt allgemein vor, wenn einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, gegen ein bestimmtes Entgelt eine Chance auf einen bestimmten Gewinn zu erlangen.
Ausgenommen von der Besteuerung sind nicht gewerbliche Ausspielungen, bei denen keine Ausweise ausgestellt werden, die Gewinne als Sachprämien gewährt werden und der Gesamtpreis der Lose unter EUR 650 liegt. Werden Gewinne einer Lotterie bzw. Ausspielung zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken durchgeführt, so entfällt die Besteuerung ebenfalls, sofern der Gesamtpreis der Lose EUR 40.000 nicht übersteigt.
Um eine Lotterie bzw. eine Ausspielung durchführen zu können, bedarf es einer gesonderten Genehmigung der zuständigen Behörde.
Neben einer entsprechenden Erlaubnis, muss jede Lotterie und Ausspielung, bei der der Gesamtwert der Lose EUR 164 bzw. bei einer nicht gewerblichen Ausspielung, bei der nur Sachgewinne ausgeschüttet werden, EUR 650 überschreitet, beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden.
Die Steuer beträgt grundsätzlich 20% des planmäßigen Preises (Nennwert) aller Lose.
Steuerschuldner ist dabei der Veranstalter. Die Steuer entsteht in dem Zeitpunkt, indem die entsprechende Genehmigung erteilt wird, spätestens in dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung hätte eingeholt werden sollen.
Müssen bei einem Gewinn einer ausländischen Lotterie Steuern bezahlt werden?
Die Frage danach, ob es wirklich der Wahrheit entspricht, dass für einen Gewinn in der Lotterie keine Steuern gezahlt werden müssen, wird spätestens dann aktuell, wenn ein Spieler im Rahmen einer ausländischen Lotterie gewonnen hat. Oftmals ist hierbei im Volksmund die Rede vom »steuerfreien Gewinn«.
Die positive Nachricht: der Gewinn, der -auch im Rahmen einer ausländischen- Lotterie ausgezahlt wird, steht dem Spieler ohne Abzüge zur Verfügung. Und dennoch ist der Begriff »steuerfrei« hier -streng genommen- nicht korrekt.
Steuerfrei und »nicht steuerbar« – worin liegt der Unterschied?
Die Bezeichnung »steuerfrei« besagt, dass, beispielsweise auf eine Ware oder Dienstleistung, keine Steuern erhoben werden. Mit Hinblick auf den Gewinn im Rahmen von Lotterien im In- und Ausland muss jedoch von »nicht steuerbar« gesprochen werden. Begründung: wenn ein Spieler seinen Wohnsitz in Deutschland hat, jedoch im Rahmen einer Lotterie im Ausland gewinnt, gilt mit Hinblick auf die betreffende Gewinnsumme das deutsche Steuerrecht. Dieses besagt, dass eine Einkunftsart (in diesem Falle der Lottogewinn) nur dann zu versteuern ist, wenn er einer Einkunftsart zugeordnet werden kann. Bei einem Lottogewinn handelt es sich jedoch nicht um eine Einkunftsart. Dementsprechend bleibt die betreffende Summe hiervon unberührt.
Achtung! Zinsen müssen versteuert werden
Wer jedoch eine größere Summe gewonnen hat und hierauf Zinsen erhält, muss diese jedoch versteuern, da es sich hierbei dann wiederrum um eine Einkunftsart nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG handelt.
Nicht nur die Gewinne aus klassischen ausländischen Lotterien sind steuerfrei
Übrigens: wer bei ausländischen Lotterien bzw. nationalen Lotterievarianten lediglich an klassische Varianten wie 6aus49, der spanischen Weihnachtslotterie El Gordo oder die EuroMillions denkt, wird sich gegebenenfalls freuen zu hören, dass auch die Gewinne anderer Spielarten, wie zum Beispiel Rubbellosen, für Spieler mit einem Wohnsitz in Deutschland »nicht steuerbar« sind. Auch hier gilt wieder: erst sobald der Gewinn auf der Basis von Zinsen angelegt wurde, müssen die Zinsen (nicht der komplette Gewinn) versteuert werden.
Etwas komplizierter gestaltet sich die Situation gegebenenfalls für Lotterie-Liebhaber, die nicht in Deutschland wohnen. Sie werden dann entsprechend des Steuerrechts des jeweiligen Landes besteuert.
Sportwetten
Ebenso unterliegt eine Sportwette der Steuer, sofern diese entweder im Inland veranstaltet wird oder der Spieler eine natürliche Person ist und bei Abschluss des Wettvertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat bzw. im Falle einer juristischen Person diese den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland innehat, § 17 Abs. 2 RennwLottG. Diese Regelungen sind nicht anzuwenden, sofern der Wettvertrag im Ausland abgeschlossenen wird.
Die Steuer beträgt hierbei 5% des Nennwertes der Wettscheine. Bei ausländischen Losen und Spieleinlagen beträgt diese EUR 0,25 je ein Euro des planmäßigen Preises. Steuerschuldner ist ebenfalls der jeweilige Veranstalter. Die Steuer entsteht, in dem Moment, in dem die Sportwette verbindlich geworden ist.
Hinweis für Seitenbetreiber
Onlineshops und Online-Portalen sind dazu angehalten sobald sie Waren oder Dienstleistungen die unter das Jugendschutzgesetzt ( JuSchG ) fallen anbieten, einen entsprechenden Altersnachweis an zu fordern. Hierzu gibt es verschiedene Softwaremöglichkeiten, welche für Shopsysteme wie z.B. Magento, Oxid, Shopware und diverse andere, Abfragen zur Altersverifikation anbieten. Ein Beispiel hierzu ist ein Plugin zur Woocommerce Altersverifikation.
Fazit
Das Rennwett- und Lotteriegesetz regelt die Besteuerung von Rennwetten, Lotterien, Ausspielungen und Sportwetten. Um diese durchführen zu können, bedarf es einer gesonderten Genehmigung der jeweils zuständigen Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Einnahmen aus den Lotterien und Ausspielungen von der Besteuerung ausgenommen.
Im Ergebnis wird durch das Gesetz der Steuergegenstand, die Höhe der Steuer, der Steuerschuldner, sowie die Entstehung der Steuer geregelt.