Steuerberater werden: Berufliche und persönliche Voraussetzungen

Veröffentlicht am 02.08.2022- zuletzt aktualisiert am 07.09.2022

Um Steuerberater zu werden gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten. Zum einen der klassische Weg über das Studium, oder aber die Karriere über die Steuerberater Ausbildung.
Beide Wege bieten Vor- und Nachteile, die jeder für sich selber gegeneinander abwägen muss, und dann entscheiden, welcher für ihn persönlich die bessere Variante ist.

Hinsichtlich der Dauer der Ausbildung sind die Unterschiede nicht immens groß. Mindestens sechs Jahre der Ausbildung sind aber das Minimum. Viel größer ist der Unterschied hingegen in der vorzuweisenden Berufserfahrung.

Steuerberater werden über den klassischen Weg des Studiums

Der größere Teil der Steuerberater (rund 60 %) erreicht sein Ziel über den klassischen Weg des Studiums.
Studiengänge in Wirtschaftswissenschaften, Betriebswirtschaft, Jura oder Volkswirtschaftslehre sind die klassischen Fächer, denn dieses Wissen ist im späteren Beruf die Basis für einen erfolgreichen Steuerberater.

In den letzten Jahren sind an einigen Universitäten und Fachhochschulen aber auch spezielle Studiengänge im Bereich Steuerwesen eingeführt worden, die sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. So sind zum Beispiel der Bachelor in Steuern und Wirtschaftsprüfung (Hochschule Niederrhein) oder der Master »Tax-Law – Steuerrecht« (Leuphana Universität Lüneburg) Optionen, die auf den Einstieg in das reale Arbeitsleben perfekt vorbereiten.

Allerdings ist es für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung mit dem Studium alleine nicht getan. Auch mit abgeschlossenem Studium müssen Jahre praktischer Tätigkeit nachgewiesen werden.
Bei einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren sind zwei Jahre Berufspraxis nachzuweisen, bei einer Regelstudienzeit von weniger als vier Jahre müssen drei Jahre beruflicher Tätigkeit nachgewiesen werden.

Der Weg über eine Aus- und Fortbildung

Dieser Weg führt zunächst über die 3-jährige Ausbildung zum Steuerfachangestellten.
Hier liegt der Schwerpunkt der Ausbildung auf der praktischen Tätigkeit in einem Steuerberatungsbüro, wo die Erstellung von Steuererklärungen, Buchführungen, Lohnabrechnungen und Jahresabschlüssen zum Aufgabengebiet gehören.

Ergänzt wird die Ausbildung durch den Besuch der Berufschule, in der die Vorbereitung auf die Prüfung zum Steuerfachangestellten erfolgt. Die Fächer Betriebliches Rechnungswesen und Steuerrecht werden hier u. A. unterrichtet und sollen die praktische Tätigkeit im Büro ergänzen und vertiefen. Die Prüfung besteht aus drei Klausuren (ein bis zwei Stunden) und einer mündlichen Prüfung.

Nach bestandener Prüfung zum Steuerfachangestellten besteht die Möglichkeit nach zehn Jahren nachgewiesener Tätigkeit in einem Steuerberatenden Beruf, die Prüfung zum Steuerberater abzulegen. Diese zehn Jahre können auf sieben Jahre verkürzt werden wenn die Weiterbildung zum Steuerfachwirt nachgewiesen wird.

Auch diese Prüfung ist schon sehr anspruchsvoll und eine gute Vorbereitung auf die spätere Steuerberaterprüfung.
Die Fachwirtprüfung besteht aus drei schriftlichen Klausuren von jeweils vier Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung.

Voraussetzung Steuerberater zu werden - Die Alternative

In den letzten Jahren hat sich noch eine dritte Variante auf dem Weg zur Steuerberaterprüfung
entwickelt – Das Duale Studium.
Das Duale Studium ist die Kombination aus Studium und praktischer Tätigkeit gleichermaßen.
Für das Duale Studium sind immer zwei Komponenten zeitgleich notwendig:

  1. Eine Hochschule oder Akademie, die den Studiengang anbietet und
  2. einen Ausbildungsbetrieb, in dem die praktischen Zeiten abgeleistet werden

Die Akademien und Hochschulen sind zahlenmäßig noch begrenzt und das Angebot ist regional unterschiedlich hoch. Die meisten dualen Studienmöglichkeiten finden sich derzeit noch in Baden-Württemberg.

Als Ausbildungsbetrieb kommt grundsätzlich fast jedes Unternehmen in Frage. Viele große und mittelständische Unternehmen bieten die Möglichkeit in eigenen Steuer- und Buchhaltungsabteilungen an. Auch eine Beschäftigung in einer Steuerkanzlei ist vorstellbar.
Es gibt aber auch so genannte Partnerunternehmen, die direkt mit einer bestimmten Berufsakademie oder Hochschule zusammenarbeiten.

Die Vorteile dieser Ausbildung liegen auf der Hand. Durch die abwechselnd praktische Tätigkeit und das eigentliche Studium erwirbt man sowohl wissenschaftliche Fähigkeiten und Kompetenzen, als auch praktische Arbeitserfahrung. Außerdem sind durch das Gehalt, das von den Unternehmen gezahlt wird, für viele Studenten die hohen Ausbildungskosten leichter zu bewältigen.

Zwar kann durch die praktischen Abschnitte der Ausbildung nicht die nachzuweisende Berufszeit verkürzt werden, die für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung notwendig ist, allerdings bieten die praktischen Erfahrungen eine sehr gute Ausgangsposition auf dem Arbeitsmarkt als Steuerberater. Denn ein Studienabsolvent mit Bestnoten muss nicht zwangsläufig auch ein begabter Praktiker sein. Zwischen theoretischem Wissen und praktischer Arbeit in einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzlei können Welten liegen.

Es gibt aber auch Nachteile. Im Gegensatz zum klassischen Studium mit seinen geregelten Vorlesungszeiten und Semesterferien bleibt dem Studenten im Dualen Studium nur der reguläre Jahresurlaub eines Angestellten, und die gleiche Menge an Lehrstoff muss in wesentlich kürzeren Zeiträumen vermittelt werden.

Die Steuerberaterprüfung

Egal für welchen Weg man sich letztendlich entschieden hat, am Ende steht immer die Steuerberaterprüfung. Diese Prüfung gilt in Deutschland als eine der anspruchvollsten und schwersten. Die Durchfallquoten von 50 bis 70 % sind ein Beweis dafür.

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Die Prüfung wird vor der zuständigen Steuerberaterkammer abgelegt und findet nur einmal jährlich bundesweit am gleichen Termin statt.

Die Prüfung besteht aus vier Teilen, die alle gleich bewertet werden. In drei schriftlichen Prüfungen von jeweils vier bis sechs Zeitstunden werden die Themengebiete Steuern vom Einkommen und Ertrag, Erbschaftsteuer und Bewertungsrecht, steuerliches Verfahrensrecht, Handels-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht, Volkwirtschaft, Betriebliches Rechnungswesen und Berufsrecht abgefragt. Werden die schriftlichen Prüfungen mit einem Durchschnitt von mindestens 4,5 bestanden, erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung.
Hier werden in einem Prüfungsgespräch mit drei bis fünf Prüflingen nach Möglichkeit ebenfalls alle Themengebiete angesprochen. Dem Gespräch voran geht ein Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema.Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus allen Prüfungsteilen mindestens die Note 4,15 beträgt.

Das Bestellungsverfahren

Nach bestandener Prüfung erfolgt die Bestellung zum Steuerberater. Erst nach dieser Bestellung darf der Titel Steuerberater geführt werden. Der Antrag ist auf einem amtlichen Vordruck an die zuständige Steuerberaterkammer zu stellen. Mit dem Formular ist ein Passbild, die Bescheinigung über die bestandene Prüfung, sowie eine vorläufige Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung einzureichen. Für die Bearbeitung ist bei Antragstellung eine Gebühr zu entrichten. Um eine zeitnahe Abwicklung der Bestellung zu gewähren, kann der Antrag auch schon nach der bestandenen schriftlichen Prüfung gestellt werden.

Steuerberater werden: Persönliche Voraussetzungen

Um als Steuerberater zugelassen zu werden, dürfen keinerlei Vorstrafen bestehen und der Anwärter muss über einen festen Wohnsitz verfügen und in geordneten Vermögensverhältnissen leben. Wer den Beruf des Steuerberaters anstrebt sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Ausbildung zeitaufwendig, teuer und schwer ist.

Eine Affinität für Zahlen sollte ebenso vorhanden sein wie die Bereitschaft termingerecht und oft unter Stress zu arbeiten. Auch der Umgang mit Menschen sollte Spaß machen – nicht nur mit Mandanten, sondern auch mit Mitarbeitern, Berufskollegen und Finanzbeamten.

Ein gewisses „Verhandlungsgeschick“ und die Fähigkeit große Zusammenhänge zu erkennen sind ebenfalls hilfreich in einem Beruf, wie er spannender und abwechslungsreicher eigentlich kaum sein kann.

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